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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Wann ist man ein Härtefall?



genius
27.12.2006, 13:37
Hi @ all,
ich habe folgendes Problem: ich möchte unbedingt Medizin studieren, aber mein Abischnitt ist viel zu schlecht, da ich aufgrund einer Krebserkrankung 10 Monate Unterrichtsstoff verpasst habe! Ich hab jetzt einen Schwerbehindertenausweis, aber das reicht ja glaube ich nicht aus um als Härtefall anerkannt zu werden, oder? Ich habe auch mal gelesen, dass man als alleinerziehende Mutter auch ein Härtefall ist. Weiß jemand da genaueres drüber? Würde mich sehr freuen, wenn mir jemand helfen kann!
Gruß,Genius

Hades
28.12.2006, 02:01
Der Schwerbehindertenausweis würde dir ein besseres Sozialkriterium bringen (Sozialkriterium 1), was ungefähr soviel heissen würde, dass du bei erreichen der notwendigen Wartesemester, an der von dir ausgewählten Hochschule einen Studienplatz kriegen würdest.

Zum Härtefallantrag kannst du dir die Info von der ZVS durchlesen http://www.zvs.de/Service/Download/M07.pdf .
Danach wird bei jedem Antrag individuell entschieden, ob es ein Härtefall ist oder nicht. Ich würde mir da allerdings keine zu großen Hoffnungen machen, bisher hab ich noch nie gesehen, gelesen, dass der bei jemandem bewilligt worden ist. (interessiert mich aber auhc nicht sonderlich, gibt bestimmt einige wo es geklappt hat).
Was du auch vielleicht noch machen kannst, ist dir fehlende Wartesemester nachtragen zu lassen, wenn du aufgrund deiner Krebserkrankung nicht in der normalen Zeit, die Schule abschließen konntest. Damit kenne ich mich aber garnicht aus, benutz mal die Suchfunktion des Forums, ich glaube da waren schon einige Threads zu dem Thema.

Rico
28.12.2006, 05:52
ich möchte unbedingt Medizin studieren, aber mein Abischnitt ist viel zu schlecht, da ich aufgrund einer Krebserkrankung 10 Monate Unterrichtsstoff verpasst habe! Ich hab jetzt einen Schwerbehindertenausweis, aber das reicht ja glaube ich nicht aus um als Härtefall anerkannt zu werden, oder? Was Du meinst ist nicht ein Härtefall, sondern der Nachteilsausgleich.
Das entsprechende Merkblatt der ZVS findest Du hier (http://www.zvs.de/Service/Download/S07.pdf) (Nachteilsausgleich in Anlage 3).

Maja85
28.12.2006, 16:09
Ich meine vom Hörensagen zu wissen, dass bei mir im Semester 2 Leute einen Studienplatz über Härtefall bekommen zu haben. Beide hatten, glaube ich, auch eine Krebserkrankung während der Schulzeit. Ich will dir damit keine falschen Hoffnungen machen, aber nen Versuch wäre es doch damit allemal wert.

Rico
29.12.2006, 05:48
Ich meine vom Hörensagen zu wissen, dass bei mir im Semester 2 Leute einen Studienplatz über Härtefall bekommen zu haben. Beide hatten, glaube ich, auch eine Krebserkrankung während der Schulzeit. Ich will dir damit keine falschen Hoffnungen machen, aber nen Versuch wäre es doch damit allemal wert.Das war - wenn dann - ein Nachteilsausgleich.

Ein Härtefall ist ein Antrag auf SOFORTIGE Zulassung zum Studium, wenn Dir im Falle einer längeren Wartezeit irgendwelche Nachteile drohen, die sich mit einer sofortigen Zulassung verhindern ließen. Beispielsweise wenn man in seinem derzeitigen Beruf arbeitsunfähig wird und der Arbeitgeber sagt: "Nagut, weil Du nicht versichert bist behalt ich Dich, aber wenn ich Dich in der Buchhaltung unterbringen soll, dann mußt Du BWL studieren." Für Otto-Normal-Bewerber kommt das praktisch nie in Frage.

Beim Nachteilsausgleich hingegen wird Deine Abinote oder Deine Wartesemester nachträglich angehoben - genauer gesagt, die ZVS rechnet mit anderen Werten - die Note auf dem Abizeugnis ändert sich dabei natürlich nicht. Dafür muß man belegen, daß in der Zeit, in der die Abinote entstanden ist irgendetwas passiert ist, was sich negativ auf die Abinote ausgewirkt hat.

Xylamon
29.12.2006, 15:43
Ein Härtefall wird auch dann anerkannt, wenn du das Studium nicht mehr beenden könntest wenn du nicht sofort studieren kannst - also quasi die Lebensuhr auf 5 vor 12 steht :-( So mein ich das hier im Forum auch mal gelesen zu haben, zusammen mit einem Zitat, dass man lieber keinen Studienplatz haben sollte als einen durch nen Härtefallantrag...

Maerlyn
18.03.2007, 18:12
Wirst du überhaupt Zugelassen mit einem Schwerbehindertenausweis??

Hades
18.03.2007, 18:23
Warum sollte man mit Schwerbehindertenausweis denn nicht zugelassen werden?
So ein Ausweis heisst nicht zwangsläufig dass man komplett bewegungsunfähig ist.

Jeder der einen GdB (Grad der Behinderung) von mind. 50% hat kann so einen Ausweis kriegen.

Rico
19.03.2007, 06:21
Außerdem gibt's auch Ärzte, die im Rollstuhl sitzen, Typ-1-Diabetes haben, etc...