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LasseReinböng
30.04.2018, 10:18
Das klingt doch gut... Danke !
Das über längere Zeiträume notwendige Abschreiben ist laut dem, was ich im Netz gelesen habe, mit 2018 entfallen.

LasseReinböng
30.04.2018, 10:18
Das klingt doch gut... Danke !
Das über längere Zeiträume notwendige Abschreiben ist laut dem, was ich im Netz gelesen habe, mit 2018 entfallen.

vanilleeis
30.04.2018, 10:30
Doch klar, nur wurde die Grenze angehoben. Früher um die 400, jetzt 800. Alles darüber musst Du nach Nutzungdauer abschreiben

Examenstraining
01.05.2018, 16:37
Hat jemand von euch schon einmal erfolgreich einen PC/Notebook voll im Rahmen der Werbungskosten absetzen können ?

AfA über 3 Jahre. Ist wohl kein GWG.

milz
09.12.2018, 08:33
Akzeptiert das Finanzamt 50% der laufenden Kosten des Smartphones ohne ausführlichen Nachweis?

test
09.12.2018, 15:38
Das dürfte immer vom Finanzamt abhängen. Bei mir bei freiberuflicher Tätigkeit hat es das akzeptiert ohne Nachfrage. Versuchen kostet ja erstmal nichts. Dürfte auch immer vom Verhältnis Einnahmen/Ausgaben abhängen.

SuperSonic
20.12.2018, 16:03
Beim pauschalen Ansetzen von 20% der Handy-, Telefon-, Internetkosten gab es bei mir noch nie Rückfragen. Auch einen hochwertigen Laptop konnte ich mit 20% abschreiben.

Siehe auch z. B. https://www.n-tv.de/ratgeber/Smartphone-Co-von-der-Steuer-absetzen-article20426378.html

Mit 50% kannst du es laut Artikel auch versuchen, das wird aber evtl. zu Rückfragen führen.

Sebastian1
20.12.2018, 16:05
Laptop habe ich - über 3 Jahre (AfA) - zu 100% abgesetzt, war kein Problem.

test
20.12.2018, 19:42
BEi mir wurden auch 70 PRozent vom Handy akzeptiert. Aber bei freiberuflicher Tätigkeit. Ist immer Ermessenssache, ob Belege gefordert werden. Freiberuflich wird meinem Gefühl nach mehr anerkannt als beim Angestellten, vor allem wenn Einnahmen/Ausgaben stark auf Seiten der Einnahmen liegen. ;-)

Ist auf jeden Fall ein Argument für freiberufliche Nebentätigkeiten meiner Meinung nach.

Pflaume
22.12.2018, 12:53
test, wie hast du das denn aufgeschlüsselt? Hast du 50% der Kosten im Rahmen der Einnahmen-Überschuss-Rechnung geltend gemacht?

test
26.12.2018, 10:21
Ich glaube es lag hier ein kleines Missverständnis vor. ICh habe die Anschaffungskosten eines recht teuren Smartphones zu 70 Prozent als Ausgaben in der Gewinnermittlung abgesetzt und damit kein Problem gehabt. Die Vertragskosten, da bei mir relativ niedrig, habe ich bisher immer nur zu 20 Prozent als WErbungskosten auf der "Angestelltenseite" abgesetzt.

Es wäre aber sicher eine Idee wert 20 Prozent weiter als Werbungskosten und z.B. weitere 20-30 PRozent als Ausgaben bei der freuberuflichen Gewinnermittlung anzugeben. HAst du oder jemand anderes das so schon gemacht? Ich vermute, dass das akzeptiert werden sollte. Solange die Ausgaben unter 20 Prozent der Einahmen liegen, wird man, glaube ich, fast nie Rückfragen bekommen.

Pflaume
26.12.2018, 13:39
Ich habe zu Zeiten, als ich noch nicht freiberuflich tätig war und die Steuererklärung auf Papier (Steuer-Formulare und Aufschlüsselung mit Excel-Tabellen), regelmäßig 50% der Telefontarifkosten als "beruflich" geltend gemacht. Das wurde (für mich im Nachhinein erstaunlich) einfach so akzeptiert. Vielleicht hat es niemand so genau gelesen. Seit mich mein Steuerprogramm auf die 20%-Regelung hingewiesen hat, mache ich nur noch 20% bei den Angestellten-Werbungskosten geltend und beim freberuflichen gar nichts. Weil ich immer Scheu hatte, eine Einzelübersicht vorlegen zu müssen, was ich freiberuflich denn mit dem Telefon genau an Gesprächen geführt habe. Ist mir einfach zu blöd, da Listen führen zu müssen, und mein Steuerprogramm sagt, dass Pauschalen im freiberuflichen Bereich nicht akzeptiert werden.

Mich nervt die Buchführung und Steuererklärung im freiberuflichen Bereich sowieso zunehmend, und ich überlege ernsthaft, ob ich das überhaupt noch weiterführen will.

test
26.12.2018, 14:05
Buchführung worüber genau? Solange ich keine Aufforderung dazu bekomme, führe ich kein Fahrtenbuch oder dokumentiere meine Telefonate nicht. WEnn sie es dann ablehnen, lehnen sie es halt ab und dann kann man sich überlegen, ob man es künftig dokumentiert oder eben nicht und dann halt darauf verzichtet.

Pflaume
26.12.2018, 15:29
Im Angestellten-Teil meiner Steuererklärung zähle ich pauschal die Tage der Pendlerpauschalen, Tage von Auswärtstätigkeit usw. und rechne dann z.B. 10 Fahrten zu Tätigkeitsstätte B, 8 Verpflegungspauschalen >12h, usw. Mein Laptop rechne ich als geringwertiges Wirtschaftsgut einmal im Jahr des Erwerbs einmal ab und damit ist es gut.

Die EÜR ist ein streng beleghaftes Einzelnachweis-Verfahren, was bedeutet, dass ich für jede einzelne betriebliche Fahrt mit dem Privat-PKW einen eigenen Beleg anfertigen und abheften muß, für jeden einzelnen Tag Verpflegungspauschale ebenfalls (mit Datum), das ganze darf ich dann am Jahresende nochmal einzeln mit Datum in eine Übersicht für die Steuererklärung übertragen und mit der Anlage EÜR übermitteln. Juhu. Will ich betrieblich ein Arbeitsmittel kaufen (Laptop), so muß ich es ins Anlageverzeichnis aufnehmen, das ich dem Finanzamt wiederum auch jährlich übermitteln muß. Wenn das Laptop kaputt geht und ich es wegwerfe, muß ich darüber wieder einen Beleg schreiben und abheften und das Anlageverzeichnis korrigieren.

Das Finanzamt schreibt vor, dass ich bestimmte Belege (z.B. Geschenke, Bewirtungskosten) *getrennt* von den übrigen Ausgabe-Belegen aufbewahre. Welche das wiederum sind, kann ich gar nicht im Kopf behalten, ich habe mir eine Liste dafür geschrieben und eine extra getrennte Ablage in meinem Ordner gemacht.

Alleine, mir jedes Jahr zu überlegen, wie ich die verschiedenen Ausgaben in die Anlage EÜR eintragen muß (weil ich es nach einem Jahr wieder vergessen habe), ist ganz schön nervig.

Alles, was mir an elektronischen Belegen zugeht (z.B. Rechnungen per Email), muß gemäß der Grundsätze zur ordnungsgemäßen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff (GoBD) seit 2015 auf einem "nicht veränderbaren" Medium gespeichert werden, d.h. diese Dateien auch noch schön zeitnah jeweils auf CD brennen und die auch wieder aufbewahren.

Im Grunde müßte man auch noch ein extra Geschäfts-Girokonto führen mit allem, was da wieder dran hängt, aber darauf verzichte ich und lasse es (mit Genehmigung meiner Bank) übers Privat-Girokonto laufen.

Ich bin halt relativ wenig freiberuflich tätig. Das sind Einkünfte in Höhe von 500 bis 5.000 Euro im Jahr. Dafür dann den ganzen Zusatzaufwand (und wenn es nur im Kopf ist) einschließlich der entsprechenden Dokumentation für eine potentielle Betriebsprüfung (die wahrscheinlich nie kommen wird). Wenn ich alleine die Stunden überlege, die es mich gekostet hat, mich in das ganze einzuarbeiten - finanziell lohnt sich die Nebentätigkeit auf keinen Fall für mich, weil es die steuerlichen Dinge einfach so viel aufwändiger macht. Wenn ich rein angestellt wäre, würde doch kein Hahn danach krähen, wie ich meine Belege sortiere und aufbewahre und ob ich jede einzelne berufliche Fahrt mit dem Privat-PKW nachweisen kann. Da wird einmal die Steuererklärung eingereicht und damit ist es gut. In der freiberuflichen Tätigkeit ist es dagegen ein Verstoß gegen die betrieblichen Dokumentationspflichten, wenn ich zu einer betrieblichen Fahrt mit dem Privat-PKW keinen Beleg abgeheftet habe.

Ich mache es zur Zeit nur deshalb, weil ich die freiberufliche Nebentätigkeit eine gute Abwechslung finde.

test
26.12.2018, 16:26
HAllo,

meinem KEnntnisstand nach ist man als Freiberufler nicht zur (doppelten) Buchführung verpflichtet.
Hier reicht die STeuererklärung mit EÜR. In dieser sind natürlich alle Einnahmen (in meinem Fall Honorarrechnungen mit Einsatztagen) und Ausgaben (Fahrtkosten orientiert an den Einsatztagen in den Rechnungen mit km Kosten nach tatsächlciehn Fahrzeugkosten, Verpflegung, Arbeitsmaterialien, Fortbildungen, usw...) enthalten.
Zusätzlich führe ich kein Buch über jede einzelne Fahrt, da es ja nur die Fahrten zu den Einsatztagen gibt. Bisher wollte das das Finanzamt von mir auch nicht und ich habe deutlich höhere Einnahmen und Ausgaben als du. NAtürlich habe ich zu allen Einnahmen und Ausgaben Belege. Diese reiche ich aber dann immer nur einmal im Jahr mit der Steuererklärung (bis 31.05. des Folgejahres ein). Das Finanzamt hat natürlich auch entsprechende Vorausszahlungen festgelegt, die ich leisten muss. So lange die ihr Geld kriegen, interessiert sie meinem GEfühl nach der REst wenig. Auch werden, schätze ich, Ausgaben, wenn sie nur einen kleinen Teil der Einnahmen ausmachen, nicht sehr genau unter die Lupe genommen. Meines Wissens soll das in Zukunft ja sogar Algorithmus basiert automatisiert nur noch geprüft werden.

Pflaume
26.12.2018, 16:38
Ja, formal zur Buchführung mit dem, was als Definition da dran hängt, ist man nicht verpflichtet. Aber an die der EÜR zugrundeliegende Dokumentation werden eben trotzdem höhere Anforderungen gestellt als an die Dokumentation für die Werbungskosten einer rein angestellten Tätigkeit. So gilt jede Fahrt zu einem Einsatzort mit dem privaten PKW tatsächlich als Betriebsausgabe, die entsprechend auch mit einem extra Beleg dokumentiert werden muß. Normalerweise will das Finanzamt das nicht sehen, aber formal wäre es nötig und kann dementsprechend moniert werden, wenn es mal irgendwann doch einer (rückwirkend bis zu 10 Jahre) sehen will. Im Gegensatz zu der regulären Einkommensteuer-Erklärung, die nur bei konkretem Verdacht auf Verstöße wieder aufgemacht wird, kann die freiberufliche Tätigkeit ja auch "routinemäßig" einfach so einer Stichproben-Prüfung unterzogen werden. Passiert zwar selten, gerade bei so geringen Einkünften, aber im Bekanntenkreis habe ich es schon erlebt.

test
26.12.2018, 16:44
Und wie sieht dann so ein Beleg für die Fahrt genau aus? Was muss er alles enthalten?

Sebastian1
26.12.2018, 17:48
Wenn du aber nur Einkünfte von 500 bis 5000 Euro/a aus freiberuflicher Tätigkeit hast, dann musst du EÜR doch gar nicht ausfüllen. Pflicht erst ab Einnahmen >17.500 €/a, bei meiner freiberuflichen Tätigkeit sind die Ausgaben recht schnell und übersichtlich da aufgeführt (Versicherungskosten, Wegekosten, Arbeitsmaterial, Verpflegungskostenmehraufwand, ggfs Übungsleiterpauschale nach §3 Abs 26 EStG). Die Aufbewahrungsrichtlinien sind mir ehrlich gesagt neu - Nachweise hebe ich halt auf und habe sie bisher immer mitgeschickt, für 2017 erstmalig belegfrei via Elster übermittelt, die Belege sowohl für Angestelltentätigkeit wie auch für freiberufliche Tätigkeit liegen alle auf Papier hier in einem dicken Stapel - wenn das FA was sehen will, dann greife ich einmal ins Regal und tüte das ein.
Da die Belege sowohl auf Papier existieren als auch als Kontobewegungen nachvollziehbar sind UND ich meinen Hauptverdienst nach wie vor aus angestellter Tätigkeit beziehe, glaube ich nicht, dass man da irgendwann ein Fass aufmachen wird.

Seit ich mich nicht nur im notärztlichen, sondern auch im intensivstationären Setting als Honorarkraft betätige, muss ich sagen, letzteres ist insofern angenehmer, als dass wegen der Scheinselbständigkeit das inzwischen als ANÜ läuft. Im Vorfeld mehr Papierkram (Einzelverträge für jeden Dienst inkl. DRV-Befreiung für jeden Dienst, füllt inzwischen schnell nen Ordner..), aber letztlich Steuerklasse 6 und damit am Ende ziemlich ausgeschlossen, dass ich für die Dienste nachzahlen muss. Zusätzlich quartalsmäßige Steuervorauszahlungen, das sollte dann eigentlich so passen....

test
26.12.2018, 23:30
Also das mit den Einzelbelegen für jede Fahrt, die aufgrund einer Rechnung belegt ist, kommt mir etwas übertrieben vor. Meine Steuersoftware zeigt mir das auch nicht an. Dokumentierst du dann Hin und Rückfahrt auch noch separat?! Da im Rahmen der EÜR mit meiner Steuersoftware die Fahrten ja alle dokumentiert sind, frage ich mich, ob das nicht wohl ausreichen sollte. Könntest du uns sagen, wo die Pflicht zu Einzelbelegen jeder Fahrt herkommt und nachzulesen ist? Ich konnte das gerade nicht finden.

Und das in deinem Bekanntenkreis waren freiberuflich tätige Honorarärzte/PRaxisvertreter, die geprüft wurden? Was wurde da genau moniert? Selbst, wenn ich meine Dokumentationspflichten nicht vollständig erfüllen würde bei so einer Prüfung, so lange sich die Fahrten mit anderen Belegen plausibel nachweisen lassen, kann ja nicht all zu viel passieren.

Außerdem sagt meine Steuersoftware (Steuersparerklärung) bzgl. Telefonkosten, dass man diese bei Betriebsausgaben genauso pauschal (20Prozent, bis 20 Euro) ansetzen kann wie bei den Werbungskosten. Dort steht auch explizit, dass Einzelaufführungen für den NAchweis nicht notwendig sind, sondern nur Beispiele reichen, wofür diese beruflich benötigt werden. Der Unterschied zu den WErbungskosten ist mir hier also auch nicht ersichtlich.

Hijadelaluna
27.12.2018, 09:09
Ich möchte ja keine Werbung machen :D aber heute gibt es bei einer großen Supermarktkette, die sich nach zwei Himmelsrichtungen unterteilt, die Steuer-CD für 2018 für 5€. Damit schafft jeder eine Steuererklärung und selbst alle Neuen, die keine Belege haben, können ja allerhand Pauschalen geltend machen ;)