PDA

Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Steuererklärung....



Seiten : 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 [13] 14 15 16 17

test
09.01.2019, 21:04
Also zu einer Pflicht zu irgendwelchen Einzelbelegen konnte ich weiterhin nichts finden.
In dem entsprechenden Gesetz steht nichts davom. Auch in Kommentaren hierzu wird geschrieben, dass es keine konkreten Anforderungen an die Form der Belegführung und Dokumentation gibt, sofern man nicht verpflichtet ist (als Freiberufler nicht der Fall). EÜR ist übrigens seit 2017 PFlicht auch unterhalb 17500€/ Jahr.

Eigenbelege werden wohl nur benötigt, wenn keine anderen BElege vorhanden sind. Von daher bin ich der Einschätzung, dass z.B. Dokumentation mit den EÜR Dokumenten der Steuersoftware + Belege ausreichen sollte. Die Softwares bieten einem ja auch die Ausgabe eines Journals oder BWA. Aber ich finde nirgends Anforderungen, dass das wirklich von einem Freiberufler verlangt wird. Auch ein Erfahrungsbericht von einem Freberufler, der geprüft wurde für 3 Jahre, legt nahe, dass das ausreichen sollte. Insbesondere, wenn man ein relativ einfaches System hat (Ust-freie Honorare, als Ausgaben im wesentlichen Fahrtkosten, Mitgliedschaften, Versicherungen, usw.) und die Ausgaben im BEreich bei 10-20 Prozent der Einnahmen liegen.
Ich werde trotzdem mal meine Ordnung da etwas überarbeiten und für jedes JAhr eigene ORdner anlegen, damit man es einfacher hat. Wobei es auch so zu sein scheint, dass man Vorlauf von Wochen bis Monaten bis zur Prüfung hat und also alles entsrechend vorbereiten kann. Prüfungswahrscheinlichkeit bei Freiberuflern wohl ca. alle 20-63 Jahre im Schnitt. ;-)

Wie machen hier andere diese Aufbewahrung/Dokumentation? Benutzt ihr Journale oder BWA von den Softwares?

Sebastian1
10.01.2019, 08:55
Ich scanne tatsächlich nach Fertigstellung der Steuererklärung und vor deren elektronischer Übermittlung diese ein. Dauert mit automatischem Einzug ca. 5 Minuten. Habe das dann einfach fertig als PDF. Und dann gibts ein Übermittlungsjournal von Elster. Mehr war bisher nie notwendig und falls ich mal kontrolliert werden sollte, kann ich auch noch nach Jahren problemlos alle Belege nachweisen. Wobei ich einfach glaube, dass ich mit meinem Einkommen und den entsprechenden Abgaben die ich leiste viel zu uninteressant bin.

BTW an die Leute, die via Notarztbörse tätig sind: Da wurde durchaus schon mal vom Finanzamt was angefordert, nämlich deren Honorarzahlungen bzw Vermittlungen an die Ärzte. Wer da also meint, seine Einkünfte einfach nicht anzugeben zu müssen, hat ein Problem....

mainzer
11.01.2019, 09:19
was mir grad noch zum Thema Handy-Kosten einfällt...
man hat ja die Wahl ob man die Kosten über's Jahr mittelt oder die 3 teuersten Monate zusammenfasst und diese mittelt...kann sich auch mal lohnen..schlägt aber z.B. Wiso auch vor.

test
15.01.2019, 23:08
Ich kann nur jedem emfehlen seine Beiträge beim Versorgungswerk im Auge zu behalten.

Ich glaube ich muss unbedingt meine Rürup Rente, die ich mit einer BUV kombiniert habe, ruhen lassen (die BUV niht) und darf nicht mehr ins Versorgungswerk freiwillig zuzahlen.

Wenn ich es richtig sehe, kann man hier ja nur bis maximal 23 712€/Jahr als Vorsorgeaufwand bei den Sonderausgaben absetzen. So zahlt man sonst darüber hinausgehende Rürup Renten oder freiwillige Einzahlungen aus dem Nettogehalt, was meiner Meinung nach maximal unattraktiv ist. Ärgerlich, dass mir das erst nach einem Jahr aufgefallen ist und eigentlich unsinnig, dass hier manches Versorgungswerk schon einen Pflichtbeitrag fordert, der bereits ziemlich genau den maximal absetzbaren Rahmen ausfüllt. Damit sind im Grunde alle anderen steuerlich berücksichtigbaren Maßnahmen (Zuzahlung oder Rürup) in dem Bereich unsinnig.

EVT
17.01.2019, 18:24
Ja sind ca. 23.000€. Ich hätte das auch überlegt, aber für mich lohnt sich das noch nicht. Bei den wenigsten Assistenten denke ich.

Brutus
17.01.2019, 18:42
BTW an die Leute, die via Notarztbörse tätig sind: Da wurde durchaus schon mal vom Finanzamt was angefordert, nämlich deren Honorarzahlungen bzw Vermittlungen an die Ärzte. Wer da also meint, seine Einkünfte einfach nicht anzugeben zu müssen, hat ein Problem....
Das kann ich so bestätigen! Ich bin auch schon mal vom Finanzamt angeschrieben worden, dass in meiner Auflistung sämtlicher Honorareinkünfte EINE fehlen würde. Kurzes Telefonat mit dem Sachbearbeiter und der Info, dass der Auftraggeber den Dienst am 28 Dezember noch im alten Jahr deklariert hat, aber erst im Januar bezahlt hat. Hat er eingesehen und auf Wiedervorlage gesetzt. ;-)

WackenDoc
17.01.2019, 18:49
Die Auftraggeber melden durchaus auch an die Finanzsämter. Und auch bei deren Steuerprüfungen tauchen wir auf.

Bin mal gespannt, wie sich das mit der Umsatzsteuer bei Nicht-Rettungsdienstschichten entwickelt und ob die DRV da auch dran will. Veranstaltungsdienste z.B.

test
17.01.2019, 22:57
Ja sind ca. 23.000€. Ich hätte das auch überlegt, aber für mich lohnt sich das noch nicht. Bei den wenigsten Assistenten denke ich.

Als Assistent dürfte das in der Tat nicht relevant sein. ;-) Ist meiner MEinung nach nur noch ein ARgument gegen eine BU Rürup Kombination. Zumindest wenn im Bundesland der Tätigkeit das VErsorgungswerk entsprechende hohe BEiträge vorsieht.

schmapie
08.02.2019, 13:41
Ich war von Juli bis Dezember von meiner Klinik an die Feuerwehr "ausgeliehen", war bei der Stadt angestellt. Ich habe sechs Monate Vollzeit Notarztdienste auf verschiedenen Wachen absolviert. Jetzt stellt sich mir die Frage, wie ich das mit den Fahrtkosten angebe. Habe ich überhaupt eine erste Tätigkeitsstätte? Einfach alle Kilometer zusammenrechnen und durch die Anzahl der Dienste teilen, also einen Durchschnitt bilden? Oder wie kann ich das sonst angeben? Danke für eure Hilfe!

Moorhühnchen
09.02.2019, 17:02
schmapie, zu Deinem Problem hab ich leider keine Lösung.

Ich bräuchte nur mal ne kurze Bestätigung, dass ich richtig denke:
die letzten Jahre konnte ich das WISO steuer:Sparbuch bei meiner Schwester mitbenutzen, dieses Jahr muss ich es selbst kaufen. Habe gesehen, dass es da noch das steuer:Start als einfache Version gibt. Wenn ich den Vergleich (https://www.mysoftware.de/i/unterschiede-zwischen-wiso-steuersparbuch-2019-und-wiso-steuerstart-2019/) hier richtig lese und interpretiere, reicht die Start-Version wohl aus, oder übersehe ich was?
Habe keine Mieteinnahmen, keine Einnahmen aus selbständiger Arbeit - auf was müsste ich noch achten?

FirebirdUSA
09.02.2019, 22:50
Hmm... hattest du immernoch Vertrag mit Klinik?
Erste Arbeitsstätte ist in so einem Fall entweder die Wache der du nach Vertrag zugeorgnet warst oder die nächste zu deiner Wohnstätte. Ich würde auf jedenfall versuchen das über Auswärtstätigkeit laufen zu lassen: es zählt volle Wegstrecke (Hin und Rückweg) + Verpflegungspauschale.

Sebastian1
10.02.2019, 08:34
Bescheid 2017 bekommen und deutlich weniger Nachzahlung als erwartet. :-top

Shizr
10.02.2019, 20:51
Donnerwetter. Freitag hat meine Verwaltung die Lohnsteuerbescheinigung ans Finanzamt übermittelt.
So kenne ich die gar nicht.

Fahrtkosten, Fortbildungen und sonstige Werbungskosten und der ganze restliche Kleinkram war schon Ende Januar fertig, die Rürup-Daten sind mittlerweile auch übermittelt... neue Rekordzeit. Wenn das Finanzamt so schnell ist wie letztes Jahr, gibt's Mitte März Cash ;-)

Und wenn der Voranschlag von WISO stimmt, gibt's wieder äquivalent zu einem Monatsnetto inklusive Dienstzulagen zurück *g*

schmapie
11.02.2019, 10:26
Hmm... hattest du immernoch Vertrag mit Klinik?
Erste Arbeitsstätte ist in so einem Fall entweder die Wache der du nach Vertrag zugeorgnet warst oder die nächste zu deiner Wohnstätte. Ich würde auf jedenfall versuchen das über Auswärtstätigkeit laufen zu lassen: es zählt volle Wegstrecke (Hin und Rückweg) + Verpflegungspauschale.
Ja, ich war im Sonderurlaub bei meiner Klinik. Ich hatte laut Vertrag keine Stammwache, die nächste Wache ist nur 800m entfernt, da war ich aber nur 1-2 mal im Monat, das möchte ich als erste Tätigkeitsstätte lieber nicht angeben. :)

FirebirdUSA
11.02.2019, 18:59
Gibt es eine Wache an der du jede Woche mindestens 2x warst?
Wenn du wirklich zufällig eingeteilt warst und es keine Wache gibt an der du die Hauptzeit verbracht hast ist es die Wache 800m von dir.
Der Wikipedia Eintrag dazu ist gut.

Hab ich bei uns mit meiner Frau (4 Praxisstandorte stndig wechselnde Einsätze) genau so gehandhabt. War zwar Aufwand die ganzen Parkbelege zu sortieren und für jeden Tag Essensgeld anzugeben und sich nicht zu vertun wurde aber problemlos anerkannt.

mainzer
16.05.2019, 05:39
erledigt

milz
23.01.2021, 19:05
Für alle, die sich schon über die Lohnsteuer 2021 Gedanken machen.

Sofern man in die Soli-Gleitzone fällt, zahlt man ca. 47% Lohnsteuer/Soli auf jeden zusätzlich verdienten Euro.

Das kann z.B. bei der Abwägung eine Rolle spielen, ob man sein Gehalt durch Zusatztätigkeiten erhöhen will.

https://de.wikipedia.org/wiki/Solidarit%C3%A4tszuschlag#/media/Datei:Est_Soli_2021_vs_2020_in_Deutschland_zvE_bis _120000_.svg

https://de.wikipedia.org/wiki/Solidarit%C3%A4tszuschlag#Berechnung

Hoppla-Daisy
28.12.2021, 15:21
Weiß jemand zufälligerweise, ob und wo man in den Bögen die Gebühren für die FA-Prüfung eintragen kann? Irgendwie steh ich gerade auf dem Schlauch

vanilleeis
28.12.2021, 15:39
Werbungskosten --> Fortbildungskosten -->Fortbildung mit inhaltlichem Bezug zum Arbeitsverhältnis

Kannst auch die Kosten für Papierkram ansetzen und die Fahrtkosten

jijichu
28.12.2021, 16:37
Weiß jemand zufälligerweise, ob und wo man in den Bögen die Gebühren für die FA-Prüfung eintragen kann? Irgendwie steh ich gerade auf dem Schlauch

Was für Gebühren? :-o