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Lava
23.03.2014, 18:13
Dass ich neue Steuernummer bekomme und mein neuer Wohnort zuständig ist.

Lava
02.04.2014, 17:33
Juhu! Fertig!

vanilleeis
02.04.2014, 19:24
Ich auch heute. Zum ersten Mal alleine, allerdings wundert mich die Summe (im positiven) und, dass man so wenig Belege einreichen muss? Steuerberaterin hat immer ein ganzes Buch zusammengestellt. Nun ja... Werds mal versuchen :-)

FirebirdUSA
02.04.2014, 19:45
Ich hab eigentlich immer alle Belege sofort mit abgegeben. Tatsächlich ist es glaube ich so, dass man nur nach Aufforderung entsprechende Belege liefern muss... Finde gerade noch nicht die Rechnung von meinem Unfall letztes Jahr auf der Heimfahrt von der Arbeit. Hab gerade gemerkt, dass ich das ja auch absetzen kann.

Rico
02.04.2014, 20:23
Ich hab immer nur das mitgeschickt, was das Steuerprogramm mir gesagt hat. Die ganzen Bescheinigungen von Versicherungen, Rente, etc. werden ja eh elektronisch direkt an das Finanzamt gemeldet, die brauchen die ja gar nicht. Und bei einer ganzen Menge Sachen liegt man ja auch mal unter den Pauschbeträgen, sodass da auch keine Belege notwendig sind. Handwerkerrechnungen wollten die z.B. auch nie sehen - da kann man ja bis glaub 20.000 Euro absetzen und wenn ich da mit meinem Schornsteinfeger und dem Hausmeister für je 100€ ankomme, dann lohnt das für das FA da auch kaum was zu kontrollieren.

Defi
30.05.2014, 09:05
kann mir jemand sagen wo man im WISO Programm bzw. sonst die Einkünfte aus Rehaanträgen angeben kann? Ich finde hier nur " aus selbstständiger Tätigkeit" oder "durch Dritten":-nix. Wie habt ihr das angegeben? oder gar nicht?:-))

tortet
30.05.2014, 15:21
Bisher selbst, aber im nächsten Jahr muss mal ein Profi ran. Weiss sonst nicht, wie das mit dem Vorsteuerabzugsübertragsdingens geht... Oder ist das automatisch? Ist ein Zweitwohnsitz eigentlich noch absetzbar?

FirebirdUSA
31.05.2014, 01:39
Bisher selbst, aber im nächsten Jahr muss mal ein Profi ran. Weiss sonst nicht, wie das mit dem Vorsteuerabzugsübertragsdingens geht... Oder ist das automatisch? Ist ein Zweitwohnsitz eigentlich noch absetzbar?

Bist du selbstständig tätig oder wieso Vorsteuer?

Wenn du einen Zweitwohnsitz hast und diesen aus arbeitstechnischen Gründen nutzt kannst du die doppelte Haushaltsführung steuerlich geltend machen.

tortet
31.05.2014, 09:02
Habs nochmal nachgeschaut und gefunden: Verlustvortrag meinte ich, sry, kenne mich mit den Termini da nicht so aus. Ich frage mich allerdings, ob da die gesamten 6 Jahre angerechnet werden können?
Das mit dem Zweitwohnsitz ist gut zu wissen. Danke Dir.

test
31.05.2014, 09:28
Für den Verlustvortrag musst du ja für alle Jahre für die du das geltenden machen willst Steuererklärungen abgeben oder abgegeben haben (ich glaube nach 7 Jahren verjährt es). Du kriegst dann Verlustfestellungsbescheide. Diese werden dann bei der Berechnung deiner Steuer sobald du Geld verdienst abgezogen. Lohnt sich vor allem dann, wenn man im 1. Jahr nach dem Studium wirklich viel verdient, ansonsten verpufft relativ viel von dem Verlustvortrag aufgrund des Freibetrags und des niedrigeren Steuersatzes. Meines Wissens musst du dafür nur bei der ersten Steuererklärung mit Einkünften ein Häkchen an entsprechender Stelle setzen, in den Folgejahren geht es, so fern noch etwas übrig ist, meines Wissens sogar automatisch weiter. Aber da hilft dir bestimm auch das Finanzamt weiter. Zunächst wichtig ist, dass man Verlustfestellungsbescheide bekommt durch die Abgabe der Steuererklärungen für die Verlustjahre.

Achja das ganze geht natürlich nur für Zweitstudiumsabsolventen (zumindest nach aktueller Rechtslage).

tortet
31.05.2014, 09:45
Danke :-) Bin mal gespannt, was es ausmachen wird, bei Steuerklasse I kommt vielleicht doch ein wenig was dabei rum. Wenn die Verlustfeststellungsbescheide identisch mit den Steuerbescheiden sind, habe ich alles zusammen.

test
31.05.2014, 10:39
Wie gesagt die Steuerklasse ist relativ egal, entscheidend ist der Steuersatz.

Als Beispiel du hast 25 000€ Verlustvortrag, jetzt 2 Szenarien:

1.) du verdienst im 1. Jahr 25 000€, damit verringert sich das zu versteuernde Einkommen von 25 000 auf 0€, du erhälst Einkommensteuer/Soli/Ki-St in Höhe von ca. 4600€ zurück (falls Kirchensteuerpflichtig)

2.) du verdienst im 1. Jahr 100 000€, damit verringert sich das zu versteuernde Einkommen von 100 000 auf 75 000€, du erhälst Einkommensteuer/Soli/Ki-St in Höhe von ca. 9700€ zurück

Du siehst also, dass du mehr als das doppelte im 2. Szenario bekommst. Leider trifft einen oft das 1. Szenario etwas, da man meist ja unterjährig beginnt und dann in dem 1. Jahr meist einen eher niedrigen Steuersatz hat. Hat man einen höheren Verlustvortrag als Gesamteinkünfte überträgt sich das ganze ins nächste Jahr. Theoretisch am besten wäre es jedoch alles im 1. Jahr zu verbrauchen, da man sonst jedes Jahr ein ordentliches Sümmchen verpuffen lässt, wie man oben sieht. ;-)

klingelpütz
11.09.2014, 20:26
Dass ich Dinge, die ich von berufswegen brauche, nicht absetzen kann, wenn ich beispielsweise im Januar anfange zu arbeiten, diese Dinge aber im Dezember des Vorjahres gekauft habe, ist mir klar. Wie sieht es denn aus, wenn ich im Okober anfange zu arbeiten und eine Anschaffung (Arbeitsmaterial) im September tätige, ist das dann auch ein Ausschlusskriterium oder zählt nur das Kalenderjahr? Ich muss nämlich gerade meine Einkäufe der nächsten Wochen regeln ;-)

test
11.09.2014, 21:04
Selbes Kalenderjahr reicht.
Allerdings kann es bei größeren Anschaffungen lohnen aufs nächste Jahr zu warten, wenn du in diesem Jahr bisher nicht gearbeitet hast, da die Steuerersparnis im nächsten Jahr, in dem du dann vermutlich voll arbeitest, größer ist.

Moorhühnchen
26.05.2015, 14:48
Unter welchem Punkt sollte ich denn die Unfallkosten auf dem Heimweg von einer Fortbildung auflisten? Direkt bei den Fortbildungskosten oder gibt's was Schlaueres?

Muriel
26.05.2015, 14:57
Ich ahne, was du meinst :-oopss

Meuli
26.05.2015, 15:12
hehe^^

Moorhühnchen
26.05.2015, 15:45
Ich hab's gefunden - gab sogar ne extra Spalte dafür. :-))

WackenDoc
27.05.2015, 17:25
Hat jemand von euch mit dem Lohnsteuerhilfeverein?
Ich will nämlich von meinem Steuerberater weg wechseln- da passt das Preis- Leistungsverhältnis nicht.

Sebastian1
27.05.2015, 17:34
Ja, ich seit Jahren. Wobei die ausschliesslich den Teil für die nichtselbständige Arbeit machen dürfen, also alles was freiberuflich als Notarzt geschieht, muss ich selbst machen - ist aber überhaupt kein Problem.
Kostet wenig, geht extrem schnell (ohne Termin einfach mit seinem Wust an Unterlagen hingehen und 2 Stunden später mit kompletter Erklärung wieder raus), eintüten und gut ist.
Durch Fehler des Finanzamtes zu unseren Ungunsten (Kinderbetreuung vergessen, Handwerkerrechnungen nicht korrekt verbucht) hat der Verein auch ohne unser Zutun in der Prüfung die Fehler gefunden, moniert und 2x Widerspruch eingelegt, was uns die Kosten des Vereins alleine für die nächsten 10 Jahre reingeholt hat.
Ich würd den jederzeit weiterempfehlen.