PDA

Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Steuererklärung....



Seiten : 1 2 3 4 5 6 [7] 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17

mainzer
09.06.2015, 04:59
keiner...?!

test
09.06.2015, 22:35
Hallo,

das Thema ist in der Tat eher komplex. Hauptproblem, das ich erstmal sehe: wie willst du eine umfassende berufliche Nutzung eines Autos begründen, wenn du, wenn ich es richtig verstanden habe, nur selbständige Nebentätigkeiten ausübst, bei denen du wahrscheinlich auch nicht in dem entsprechenden Fahrzeug sitzt, sondern dieses höchstens zur An- und Abfahrt verwendest? Meines Wissens wird das nicht so leicht reichen.

Pflaume
16.06.2015, 00:13
[Notarztdienst als Ehrenamt]
Weiß keiner?

Ich würde das auf jeden Fall als Werbungskosten absetzen. Eine Begründung, die ich z.B. schon in einem ähnlichen Fall geliefert habe, ist die (ehrliche!) Aussage, daß der Dienst mir Erfahrung (und evtl. Kontakte) für zukünftige Dienste bringt, die ich auf andere Weise nicht bekommen könnte.

WackenDoc
24.09.2015, 16:13
Mein Steuerberater hat das mit der Begünstigung von Notarztdiensten übrigens gewusst und auch so bei den letzten ERklärungen eingereicht.

Aber ich hab noch ne Frage: Je mehr man verdient, desto höher steigt ja der Steuersatz. Wird das über´s Jahr gemittelt? Also ist es egal, wenn man in einem Monat sehr viel verdient und in nem anderen weniger oder jeden Monat immer mehr oder weniger das gleiche?

WackenDoc
24.09.2015, 16:13
Mein Steuerberater hat das mit der Begünstigung von Notarztdiensten übrigens gewusst und auch so bei den letzten ERklärungen eingereicht.

Aber ich hab noch ne Frage: Je mehr man verdient, desto höher steigt ja der Steuersatz. Wird das über´s Jahr gemittelt? Also ist es egal, wenn man in einem Monat sehr viel verdient und in nem anderen weniger oder jeden Monat immer mehr oder weniger das gleiche?

FirebirdUSA
24.09.2015, 17:52
Mein Steuerberater hat das mit der Begünstigung von Notarztdiensten übrigens gewusst und auch so bei den letzten ERklärungen eingereicht.

Aber ich hab noch ne Frage: Je mehr man verdient, desto höher steigt ja der Steuersatz. Wird das über´s Jahr gemittelt? Also ist es egal, wenn man in einem Monat sehr viel verdient und in nem anderen weniger oder jeden Monat immer mehr oder weniger das gleiche?

In welchem Zusammenhang? Dein durchschnittlicher Steuersatz ermittelt sich tatsächlich über das ganze Jahr. Im Prinzip zahlst du auf die ersten Euro im Jahr gar keine Steuern und dann mit jedem neuen Einkommen immer mehr (Steuerprogression). Da das aber schwierig ist wird bei der automatischen Eintreibung der Lohnsteuer soweit ich weiß davon ausgegangen, dass du im ganzen Jahr soviel Geld verdienst wie in diesem Monat. Wenn das stark schwankt wird halt zwischendurch korrigiert. Wie das genau funktioniert kann dir ggf. die Personalstelle sagen.
Spätestens wenn du eine Steuererklärung machst ist es aber egal wann du im Jahr das Geld verdienst hast.

WackenDoc
24.09.2015, 17:58
Ich zahle ja nicht automatisch Lohnsteuer, weil selbständig (zumindest im steuerlichen Sinne). Also mach ich brav meine Steuererklärung und das Finanzamt sagt mir, was es in Zukunft pro Quartal als Vorauszahlung haben will.

Ist jetzt die Frage ob es steuerlich einen Unterschied macht, wenn ich in einem Monat 5000€ verdiene und im nächsten 3000 oder 2x4000.

DrSkywalker
24.09.2015, 17:59
Ich zahle ja nicht automatisch Lohnsteuer, weil selbständig (zumindest im steuerlichen Sinne). Also mach ich brav meine Steuererklärung und das Finanzamt sagt mir, was es in Zukunft pro Quartal als Vorauszahlung haben will.

Ist jetzt die Frage ob es steuerlich einen Unterschied macht, wenn ich in einem Monat 5000€ verdiene und im nächsten 3000 oder 2x4000.

Es wird in aller Regel das Kalenderjahr betrachtet, als Freiberufler kannst du auch im Januar 240.000 Euro verdienen und dann nichts mehr, ist das gleiche wie jeden Monat 20.000.

Übringes: Was man als Freiberufler alles so absetzen kann und sollte:

Bürobedarf
Telefonkosten
Internetkosten
KFZ-Kosten
Berufswäsche (Anschaffung und Waschen)
Verpflegung
Kosten Arbeitsplatz
Anschaffungen (HAndy, EKG, Stehtoskop etc)

WackenDoc
24.09.2015, 18:03
Ja, das geb ich alles an. Bzw. mein Steuerberater macht das. Ich muss ihn nur nochmal an Wäsche und Steuerberaterkosten erinnern.

mainzer
24.09.2015, 18:21
ich hänge mich hier mal dran....
ich habe eine Arbeitsecke in unserem Wohnzimmer (ca.9qm..also die Ecke);-)..
das FA möchte tatsächlich Bilder aus allen 4 Blickrichtungen haben....geht's noch..hatte ihnen schon im März dazu eine Absage erteilt...jetzt versuchen sie's über meinen Steuerberater..
Dem habe ich jetzt 1 (!) Bild meiner Arbeitsecke geschickt und angegeben, dass die 3 weiteren Blickwinkel nicht kommen werden, da das FA meine privaten Räumlichkeiten (z.B. kann man sonst das Wo-Zi, den Eingang des Schlafzimmers und die Küche sehen) nichts angehen!!! (finde das persönlich zwar gar nicht schlimm..aber bei meiner FA-Tussi geht's mir jetzt ums Prinzip!!

WackenDoc
24.09.2015, 19:17
Die hat sie wohl nicht mehr alle. Ein Bild wo man sieht, dass das wirklich eine Arbeitsecke ist, sollte wohl reichen.9qm ist doch ein völlig adäquater Ansatz.
Wie stellen die sich das vor, wo man sonst seinen Papierkram erledigt und deine Ordner lagert?

Irgendwie wundert es mich nicht, dass so viele dann doch schwarz arbeiten.

Rynca
24.09.2015, 20:56
ich hänge mich hier mal dran....
Dem habe ich jetzt 1 (!) Bild meiner Arbeitsecke geschickt und angegeben, dass die 3 weiteren Blickwinkel nicht kommen werden, da das FA meine privaten Räumlichkeiten (z.B. kann man sonst das Wo-Zi, den Eingang des Schlafzimmers und die Küche sehen) nichts angehen!!!
Darum geht es denen wahrscheinlich aber genau. Eine Arbeitsecke kann man nicht absetzen, nur ein eigenes Zimmer. :(

mainzer
25.09.2015, 12:28
Darum geht es denen wahrscheinlich aber genau. Eine Arbeitsecke kann man nicht absetzen, nur ein eigenes Zimmer. :(

abwarten...dazu gibt es einige widersprüchliche Empfehlungen von Finanzkammern im Moment..aber so wie ich mein FA kenne machen die sich ins Höschen und erkennen es nicht an....

test
25.09.2015, 18:32
Es wird in aller Regel das Kalenderjahr betrachtet, als Freiberufler kannst du auch im Januar 240.000 Euro verdienen und dann nichts mehr, ist das gleiche wie jeden Monat 20.000.

Übringes: Was man als Freiberufler alles so absetzen kann und sollte:

Bürobedarf
Telefonkosten
Internetkosten
KFZ-Kosten
Berufswäsche (Anschaffung und Waschen)
Verpflegung
Kosten Arbeitsplatz
Anschaffungen (HAndy, EKG, Stehtoskop etc)

Hallo,

Telefon, HAndy und INternet kann man auch als Angestellter absetzen. die meisten empfehlen da aber nur 20% abzusetzen. Arbeite jetzt auch freiberuflich in einer Nebentätigkeit, kann man dann den Prozentsatz erhöhen? Oder wieviel setzt ihr so davon jeweils ab?
Und wie setzt du Waschkosten konkret ab? Pro Wäsche X€ x 50 Waschmaschinen/Jahr? Oder wie sieht die genaue Rechnung aus? ;-)
Des Weiteren würde mich interessieren, wie du die eigene Verpflegung genau absetzt? Ich dachte hier seien nur Mehrkosten bei Dienstreisen absetzbar?

WackenDoc
25.09.2015, 19:45
Wäsche- da gibt es einen Satz pro Wäsche und das halt mal x=Anzahl der Wäschen. Muss man halt halbwegs brauchbar überschlagen, wie viele Wäschen das sind- wenn man häufig fährt, kommt das mit jeder 2. Schicht wohl hin.
Wenn man z.B. Notarztjacke zur Wäscherei bringt, dann natürlich für sowas die Rechnung aufheben.

Verpflegung weiss ich auch nciht- ich kenn nur diesen Verpflegungsmehraufwand. Das gilt aber eigentlich nur in den ersten 3 Monaten.

Handy und Internet gibt mein Steuerberater pauschal mit je 10€ an und wurde bisher anerkannt.

oktagon
26.09.2015, 16:26
An die erfahrenen EStE-Gurus:

Ich bin gerade bei der EStE für 2014, war damals freiberufl. Honorararzt (Plasmaspende) und grübel nun, ob ich mein vorhandenes Arbeitszimmer irgendwie mit einbeziehen kann/darf.
Ehrlich gesagt hab ich es direkt für die berufl. Tätigkeit nur wenig genutzt - ein paar E-Mails, ein paar Telefonate und die monatliche Erstellung der Honorarrechnung.
Jetzt sagt mir mein Steuerprogramm in der Infozeile, dass ein Arbeitszimmer nur anerkannt wird, wenn es Mittelpunkt der gesamten berufl. Tätigkeit ist oder kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht.
Wie weit würde da die Auslegungsargumentation eines Profisteuerberaters gehen?

Hab mir 2014 einen neuen Rechner + Schreibtisch fürs Arbeitszimmer gekauft (wie gesagt, hauptsächlich privat genutzt) und da wäre es natürlich schön, wenn ich das irgendwie geltend machen könnte.

Für ein paar Tipps wäre ich sehr dankbar (auch per pN), besonders für zeitnahe, da der Abgabetermin leider in 3 Tagen ist. :)

oktagon
26.09.2015, 18:12
Hallo,

das Thema ist in der Tat eher komplex. Hauptproblem, das ich erstmal sehe: wie willst du eine umfassende berufliche Nutzung eines Autos begründen, wenn du, wenn ich es richtig verstanden habe, nur selbständige Nebentätigkeiten ausübst, bei denen du wahrscheinlich auch nicht in dem entsprechenden Fahrzeug sitzt, sondern dieses höchstens zur An- und Abfahrt verwendest? Meines Wissens wird das nicht so leicht reichen.

Und gleich noch eine ähnlich gelagerte Frage (in der Hoffnung auf schnelle Antwort):

Ich benutze meinen 19 Jahre alten Wagen (fast) ausschließlich für den Weg von Wohnung zu Tätigkeitsstätten.
Sonst kaum private Nutzung.
Dass ich die Entfernungspauschale in der EÜR ansetzen kann, ist mir bewusst.

Kann man das Auto nun auch als Betriebsfahrzeug definieren und somit sämtliche KFZ- und Fahrtkosten geltend machen, oder ist die Fahrt zur Arbeit (als Freiberufler) nicht als betrieblich zu werten und hier kommt nur die Entfernungspauschale zum Tragen?

Besten Dank schon mal
oktagon

Moorhühnchen
15.05.2016, 21:29
Endlich hab ich mich auch mal wieder an die Steuererklärung gemacht und ärgere mich mal wieder. Letztes Jahr habe ich mir ne neue Küche gegönnt, die Rechnung wurde in 2 Einzelzahlungen gezahlt. Nun ist mir heute aber aufgefallen, daß auf der Rechnung gar keine Lohnkosten explizit ausgewiesen sind. Mit den sonstigen Handwerkerrechnungen bin ich noch weit unter den 6000 Euro, die ich angeben könnte.

Kann man den Lohnanteil noch irgendwie rausrechnen? Oder zählt die neue Küche eh nicht, weil es im engeren Sinne keine "Renovierungsarbeit" ist?

Kennt sich wer genauer aus? Noch wären ja knapp 2 Wochen Zeit beim Möbelhaus eine neue Rechnung anzufragen....

EDIT: Absetzbar wäre die neue Küche (bzw. die Montagarbeiten) wohl schon: https://www.kuechen-forum.de/forum/themen/montage-der-einbaukueche-ist-steuerlich-absetzbar.2779/

Sebastian1
15.05.2016, 21:38
Neue Rechnung mit Lohnausweis beantragen. Wenn das zeitlich nicht mehr passt, trotzdem einreichen, wenn es nicht anerkannt wird, Widerspruch einlegen - dann hast du Monate Zeit, eine korrigierte Rechnung zu organisieren. Mir ist das vor ein paar Jahren mit dem Gartenbauer so gegangen, da ging es um ein paar Tausend Euro. Neue Rechunngen nachgereicht (mit explizitem Lohnausweis), dann kein Problem mehr.
Muss natürlich seinerzeit alles per Überweisung gezahlt worden sein, sonst ist eh Essig.

Moorhühnchen
15.05.2016, 21:43
Ja, habe alles überwiesen. Ist irgendwie gerade soooo ärgerlich und für mich auch unverständlich, warum da keine Lohnkosten draufstehen!! :-???
Ich dachte, das sei mittlerweile Pflicht bei allen Rechnungen. Oder gilt das bei Kauf im Möbelhaus quasi als "Pauschale"?