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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Famulatur-ich raff die Zeiten nicht!!!



Dr. Jackyll
05.01.2007, 14:41
also, ich würde gerne vom 12. 2. bis 11.3. eine famulatur machen. Dazu steht beim LPA Stuttart dass das 30 tage wären (derren bsp. war vom 14.2. bis 13.3.) allerdings sind das nach meiner Rechnung nur 28 tage und nicht 30.... wird mir das dann trotzdem als ein Monat anerkannt oder sollte ich besser noch 2 tage dran hängen?? Irgendwie bin ich verwirrt!

McBeal
05.01.2007, 15:02
Hallo Jackyll,

das liegt halt ganz einfach daran, dass der Februar nur 28 Tage hat, dadurch wäre das zwar ein ganzer Monat, aber keine 30 Tage. Je nach LPA wird es anders gesehen, ob Du jeweils 4mal einen Monat oder 4X30 Tage(z.B. in NRW) machen musst. Das müsste allerdings im Merkblatte zur Famulatur drinstehen, das man hier in NRW mit dem PHysikumszeugnis geschickt bekommt und sonst auf der Homepage Deines LPAs - und wenn nicht: ruf da einfach mal an! :-)

Liebe Grüße und viel Spaß beim Famulieren,
Ally

I'm No Superman
05.01.2007, 15:28
Wenn das LPA-Stuttgart (wieso eigentlich Stuttgart? Und nicht Heidelberg/ Mannheim...? *verwirrt bin*) den Februar als Beispiel nimmt, dann sollte das stimmen, d.h. dann sollten 28 Tage als eine Famulatur anerkannt werden. In Hessen muss man auch "30 Tage" machen und das Februar- Beispiel ist im LPA- Merkblatt auch angegeben. Habe von vielen Studenten gehört, dass sie auf Biegen und Brechen versuchen, die Famulatur noch im Februar zu beginnen, um von diesem "Bonus" zu profitieren. Ich hatte meine vorletzte Famu erst im März begonnen, wegen der Osterfeiertage aber auch nur 20 Arbeitstage... :-bee

100%-ige Sicherheit gibt' s natürlich nur beim zuständigen LPA.

Dr. Jackyll
06.01.2007, 14:41
nun gut, ich kann dann ja mal ne Kopie vom zeugnis hin schicken und fragen obs so okay ist. sonst häng ich das nächste Mal eben 2 tage noch dran.

Doctöse
06.01.2007, 14:52
Häng doch direkt die zwei Tage dran. Vorsichtshalber (und im Wissen, daß beim LPA NRW viele Klappspaten arbeiten) habe ich einmal 31 und einmal 33 Tage gemacht. Jetzt können sie mir nix anhaben, harr :-))

I'm No Superman
06.01.2007, 17:32
nun gut, ich kann dann ja mal ne Kopie vom zeugnis hin schicken und fragen obs so okay ist. sonst häng ich das nächste Mal eben 2 tage noch dran.So was ginge in Frankfurt beispielsweise nicht!!

Hier ist die Gesamtsumme der Tage egal, man muss halt vier mal "30 Tage" (auch wenn' s dann nur 28 waren) vorweisen, bzw. darf auch 1x Praxisfamulatur und statt 3 x 30 Tage KH-Famulatur halt 2 x 45 Tage machen. Sonstiges Splitten und "das nächste Mal eben 2 tage" dranhängen ist hier nicht.

Will damit nur sagen, das du deine Frage am besten im Lokalforum postest, bzw. halt bei "deinem" LPA nachfragen solltest (am besten vorher).

Die LPAs ticken anscheinend ja sehr unterschiedlich.
:-peng

Dr. Jackyll
06.01.2007, 20:00
ja ,das hab ich schon beachtet.Da steht nur dass man höchstens 5 teile machen darf und die jeweils mind. 14 Tage haben müssen.



Bei der insgesamt viermonatigen Famulatur sind 120 Kalendertage nachzuweisen,
von denen mindestens 30 Tage in einer Praxis (ambulante Krankenversorgung) und
mindestens 60 Tage in einem Krankenhaus (stationäre Krankenversorgung)
abzuleisten sind. Die restlichen 30 Tage sind wahlweise in einer Praxis oder in einem
Krankenhaus abzuleisten.
Maßgeblich ist der auf dem Famulaturzeugnis der Anlage 6 zur ÄAppO ausgestellte
tatsächliche Zeitraum der Famulatur.
Beispiele: 01.03. - 31.03. = 31 Kalendertage
01.04. - 30.04. = 30 Kalendertage
14.02. - 13.03. = 30 Kalendertage
21.08. - 17.09. = 28 Kalendertage
Dabei werden alle Tage gezählt, also auch Wochenenden und Feiertage.


und:

Die Famulatur ist ganztägig unter ärztlicher Anleitung abzuleisten. Eine
Aufteilung Ihrer Famulatur in bis zu 5 Abschnitte ist möglich. Die Mindestdauer
eines Abschnittes beträgt dabei 14 Kalendertage.

da wird das dann schon gehen. ich will nicht mitten in der Woche anfangen oder aufhören!

I'm No Superman
06.01.2007, 20:10
Aha, dann ist das ja in etwa wie in Hessen, außer dass wir nicht in 5 Teile splitten dürfen... ist ja jetzt auch egal, wie' s in Hessen ist......

Das heißt dann aber trotzdem nicht, dass du einfach beim nächsten Mal 2 Tage dranhängen kannst.... weil die ja dann diese Blöcke zählen und wenn da ein Tag fehlt, kann es sein, dass diese Famulatur nicht gilt, bzw. dann wird ein 14-Tages-Block draus gemacht. So verstehe ich das jetzt.

Es gibt nämlich auch Bundesländer, die tatsächlich die Tage zählen...... hab das hier aus dem Forum, aber eigentlich auch wieder egal.

28 Tage müssten aber dann als 1 Famulatur gelten, weil die das ja als Beispiel nennen. Und ich würde dir trotzdem raten, VORHER nachzufragen.... Kenne einige (siehe auch Frankfurter Lokalforum), die Famulaturen "umsonst" gemacht haben und jetzt sonstwas tun müssen (das KH-Personal bestechen ;-) ), um sich den Wisch umschreiben zu lassen......

Viel Erfolg!

Skalpella
06.01.2007, 21:13
Niedersachsen:
Famulatur insgesamt 4 Monate. Was aber ist ein Monat?
Zum Beispiel: 1.2.-28.2.
aber: 15.3.-14.4.
1.8.-31.8.
also immer ein Monat, egal wieviele Tage.
Hinzu kommt, dass man laut Dekanat der MHH (Hannover) nicht splitten darf. Also immer einen Monat am Stück machen muss, um PJ-Reife zu erlangen, also noch weit vor Einreichung beim LPA.
Gruß Diana

fubi
10.01.2007, 17:03
Dabei werden alle Tage gezählt, also auch Wochenenden und Feiertage

das heißt, es ist in Ordnung, wenn der erste oder letzte Famulaturtag ein Samstag oder Sonntag ist, und man tatsächlich erst später anfängt bzw früher aufhört (Montag/Freitag)?
Aber auf dem Famulaturzeugnis muss die Unterschrift zum Zeitpunkt des offiziellen Endes gesetzt werden, oder? :-???
grüß