PDA

Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Aufhebungsvertrag eines Arbeitsverhältnisses???



karjila
09.01.2007, 14:24
Hallo zusammen :-winky

Was mich im Moment beschäftigt ist folgendes: Ich würde mich gerne zum WS 07/08 um einen Studienplatz Medizin bewerben. Ich rechne zwar nicht unbedingt damit einen Platz zu bekommen, aber die Hoffnung stirbt zuletzt :-top . Ich werde demnächst mit meiner Ausbildung fertig....könnte mich also auch um eine Stelle als Fachkraft in meinem erlernten Job bemühen (Geld für die dicken Wälzer verdienen *g*).
Jetzt nehmen wir einmal an...ich würde einen Arbeitsplatz finden und anschließend einen Studienplatz bekommen, weil ich ein Glückskind bin *g*....eine Kündigung eines Arbeitsverhältnisses nach so kurzer Zeit im Lebenslauf ist doch alles andere als toll oder?
Ich habe da von einer Art Aufhebungsvertrag gehört, den beide Seiten (Arbeitgeber und Arbeitnehmer) unterschreiben und sich somit eine problemlose Auflösung des Arbeitsverhältnisses ohne weitere Modalitäten zugestehen....hat da schon jemand etwas davon gehört? Oder tret ich da jetzt in ein Fettnäpfchen?

Danke schon mal
karjila

Alzheimer
09.01.2007, 14:46
Innerhalb der Probezeit kannst Du doch ohne Angabe von Gründen kündigen. Ich glaube die Frist beträgt so 14 Tage und wieso sieht es im Lebenslauf blöd aus, Du kannst doch begründen, warum Du gekündigt hast. Das genügt den meisten späteren Arbeitgebern.

Hellequin
09.01.2007, 15:35
Wenn du einen Aufhebungsvertrag machst, steht das kurze Arbeitsverhältnis trotzdem in deinem Lebenslauf. Ein Aufhebungsvertrag ist halt für beide Seiten meist etwas angenehmer.

karjila
09.01.2007, 16:00
Innerhalb der Probezeit kannst Du doch ohne Angabe von Gründen kündigen. Ich glaube die Frist beträgt so 14 Tage und wieso sieht es im Lebenslauf blöd aus, Du kannst doch begründen, warum Du gekündigt hast. Das genügt den meisten späteren Arbeitgebern.
Danke für die Info....das mit der Probezeit hatte ich noch gar nicht in meine Überlegungen miteingerechnet. Vor dem Wort Kündigung scheue ich mich prinzipiell....aber das klingt nach deiner Aussage nicht sehr dramatisch...also wohl doch einen Überlegung wert :-stud


Wenn du einen Aufhebungsvertrag machst, steht das kurze Arbeitsverhältnis trotzdem in deinem Lebenslauf. Ein Aufhebungsvertrag ist halt für beide Seiten meist etwas angenehmer.
Dank dir...mir gings in erster Linie um die Kündigung und ich hatte eben diese 3 monatige Kündigungsfrist im Kopf, da ich die Probezeit einfach vernachlässigt habe. Inwiefern sind solche Aufhebungsverträge bei Vetragsabschlüssen denn üblich oder finden häufig Anwendung?

Liebe Grüße
karjila

altalena
09.01.2007, 16:02
Und lassen sich die Arbeitgeber einfach so darauf ein? Schließlich erfüllen die doch in so einem Falle eher die Funktion einer Notlösung... :-nix

banshee
09.01.2007, 16:06
Aufhebungsverträge gibts meines Wissens z.B. wenn der Betrieb Personal abbauen muss und Abfindungen anbietet. Wenn Mitarbeiter diese Abfindung annehmen wird ein Aufhebungsvertrag gemacht. Damit werden betriebsbedingte Kündigungen vermieden. Bist du sicher, dass in dem Bereich in dem du arbeiten möchtest 3monatige Kündigungsfristen üblich sind? Also wg. der Probezeit brauchst du dir keine Sorgen machen, da reicht im gröbsten Fall ein Satz auf Papier und du kommst am nächsten Tag nicht mehr arbeiten...

karjila
09.01.2007, 16:26
Bist du sicher, dass in dem Bereich in dem du arbeiten möchtest 3monatige Kündigungsfristen üblich sind?
Ich dachte, dass das die im Moment gängige Länge für eine Kündigungsfrist ist....ich würde womöglich in einer geschlossenen Jugendpsychiatrie im Erziehungsdienst arbeiten....ich wollte mit derartigen Fragen noch nicht so forsch in die Offensive gehen....aber ich könnte ja mal Andeutungen machen *g*


Also wg. der Probezeit brauchst du dir keine Sorgen machen, da reicht im gröbsten Fall ein Satz auf Papier und du kommst am nächsten Tag nicht mehr arbeiten...
gut zu wissen...danke :-))

Liebe Grüße
karjila

Hellequin
09.01.2007, 17:07
Und lassen sich die Arbeitgeber einfach so darauf ein? Schließlich erfüllen die doch in so einem Falle eher die Funktion einer Notlösung... :-nix
Sicher nicht zwangsläufig. Aber was nützt dem Arbeitgeber ein Mitarbeiter der für weitere 3 Monate unmotiviert zum arbeiten kommt. Und momentan ist es ja in den meisten Gebieten nicht so extrem schwierig Ersatz zu finden.
Man sollte halt möglichst frühzeitig solche Sachen zur Sprache bringen, das erhöht natürlich auch auf Arbeitgeberseite das Streben nach einer einvernehmlichen Lösung.

Nilani
09.01.2007, 20:08
also ich hab auch die 3 Jahre vorm Studium gearbeitet. Meine Firma wußte, dass ich mich auf Studienplatz bewerbe und das zu 99 % klappen sollte (wegen Wartezeit). Da ich aber trotzdem schiß hatte, zu kündigen, hatten sie mir dann schon halbes Jahr im voraus die Möglichkeit des Aufhebungsvertrags in Aussicht gestellt, falls Kündigungsfrist nicht ausreichen sollte.

Aufhebung ist ja auch eigentlich für solche Fälle geschaffen, wenn eine Partei nicht auf die Kündigungsfrist warten möchte/kann. In dem Fall wird das Arbeitsverhältnis auf freiwilliger Basis aufgelöst. Sollte bei Dir also dann auch kein so großes Problem darstellen, falls Kündigungsfrist nicht ausreicht.

karjila
10.01.2007, 10:51
@ Nilani: ah super...danke für deine Antwort...das beruhigt mich sehr...zumal man immer wieder gerne von theoretischen Verträgen hört, die in der Praxis auch umsetzbar sind :-dafür


Liebe Grüße
karjila

jolante
10.01.2007, 17:37
Hi,

soweit ich weiß hat man als Arbeitnehmer eine Kündigungsrist von 4 Wochen, je nach Arbeitsvertrag zum Monatsende oder auch zum 15.. Wenn du grade erst eine Stelle angenommen hast, halte ich es für unwahrscheinlich, das sich der Arbeitgeber auf einen Aufhebungsvertrag einlässt. Der ist ja froh, dass er den Job neu besetzen kann und denkt nicht daran, dass der Arbeitnehmer sofort wieder kündigen möchte. Im Zweifelsfall kannst du immer den Betriebsrat fragen, der hat Schweigepflicht!
Du solltest aber in dieser Beziehung wirklich nur an dich denken, d.h. Job annehmen, nix sagen und wenn du n Platz hast kündigen! Je nach Chef und Kollegen macht man sonst noch n echten Spießrutenlauf mit.
Klar sieht das im Lebenslauf net so fesch aus, aber wenn du es gut begründen kannst (falls das Studium nichts ist und du doch wieder arbeiten möchtest) ist das meistens ok. Nach dem Studium wird auf dieses "Manko" im Lebenslauf bestimmt nicht mehr so viel Wert gelegt.

Viele Grüße

Jola :-party