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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Betrunkener im Krankenhaus - wieder mal Recherche



Eva255
12.01.2007, 03:19
Hallo!

Und wieder recherchiert die Autorin...

Gesetzt den Fall, ein Betrunkener kommt - auf eigene Faust - in die Notaufnahme vom Krankenhaus (spätabends, das Krankenhaus liegt dicht beim Rotlichtviertel). Er hat eine Flasche Sekt dabei, geht zum Empfang, legt dort seinen Ausweis hin, bestellt mit schwerer Zunge ein Zimmer für zwei und "das blonde Schnuckelchen von der Rezeption" (die Schwester am Empfang) und torkelt in den nächsten Behandlungsraum, wo er anfängt, sich auszuziehen. Offenbar verwechselt er das Krankenhaus mit einem Stundenhotel oder Edelbordell.

Was macht man da?

Wir haben bisher:

- Seine Frau anrufen (Schwester am Empfang)
- ihm vorsichtig die Sektflasche abnehmen (Pfleger im Behandlungsraum)
- Ihm beim Anziehen helfen (Pfleger im Behandlungsraum)

Was macht man sonst noch? Einfallen würde uns noch:

- Einen Arzt rufen (aber was macht der?)
- ihn in ein abgelegenes Zimmer zur Ausnüchterung bringen
- ihn weiter am Ausziehen hindern und beruhigend auf ihn einsprechen bis seine Frau kommt
- ihm einen starken Kaffee holen.

Oder was macht man in so einem Fall?

LG,
Eva

Rumpelstilzchen
12.01.2007, 06:37
Aus meiner beschränkten Erfahrung heraus: versuchen, den guten Mann zu überreden, freiwillig dazubleiben. Will er das nicht, gibt es zwei Möglichkeiten: alle gucken woanders hin, während er abhaut, oder man ruft die Polizei und die nimmt ihn mit.

Wenn er so etwas öfter tut, wird allerdings die Frau sich mit der Problematik auskennen und ich würde sie ihn abholen lassen.

San Pellegrino
12.01.2007, 08:03
Die Sache ist ganz einfach: Wenn der Mann offenbar aus eigenem Antrieb hereintorkelt, muß zunächst festgestellt werden, ob eine akute Erkrankung vorliegt, die behandlungsbedürftig ist und auch hier behandelt werden kann.

Diagnose in jedem Falle: Akute Alkoholintoxikation.
Ob akut der Pat. so beeinträchtigt ist, daß eine Behandlungsbedürftigkeit vorliegt, muß der Arzt entscheiden, es klingt jedoch nicht danach.

Jetzt zu den dont`s: KH ist keine Ausnüchterungsanstalt - würde Polizei und/oder Sanitäter rufen, die ihn meist schnurstracks in die nächste Psychiatrie bringen, wenn der Herr nicht von selbst wieder den Ausgang findet.
Die Psychiatrien nüchtern aus- und sei es unfreiwillig. Das schmeckt den meisten nicht besonders........

Oder aber man läßt ihn von der Verwandtschaft abholen - wenn es möglich ist, die herauszufinden und zu kontaktieren.

Rechtlich betrachtet sollte man danach trachten, ihn so zu "verwahren", daß ihm keine unmittelbare Gefahr durch die Intoxikation droht, denn sonst kommt man als Universalnanny (Arzt) wieder einmal dran.

Kenne übrigens Psychiater, die akut Besoffene, die irgendwann, und sei es mitten in der Nacht, als "Stammkundschaft", entweder aus eigenem Antrieb oder "fremdmotiviert" an der Pforte ankommen, postwendend in ein Taxi setzen lassen und die werden anch Hause gefahren, müssen sich um einen vernünftigen Aufnahmetermin selbst kümmern.

Man soll nicht jedes gesellschaftliche Problem stets medikalisieren.

Kackbratze
12.01.2007, 09:35
Aber man kann bei der Verwandschaft die ihn abholt einen Herzinfarkt induzieren....oder irgendwelche coolen Geschlechtskrankheiten die nicht allzu ekelig sind.

Das Problem ist, dass selbst ein randalierender Betrunkener zwr in eine Arztserie hineinpasst, aber nicht umbedingt ein dramaturgischer Höhepunkt ist.

catgut
12.01.2007, 12:16
Lach net, wir hatten eben diesen Fall fast wörtlich auf der Wiesn im BRK.
Zur Story:
Junger Kerl, stockbesoffen, fängt dort an seine Hose auszuziehen und zu onanieren, wobei er es nicht lassen konnte, immer wieder weibliche Mitarbeiter zu betatschen. Erst mal wurde der Sicherheitsdienst gerufen, um den Herrn im Ernstfall unter Kontrolle zu haben. Langsam wurde dann durch psychologische Kriegsführung versucht, ihm Ausweis und Krankenkassenkarte zu entlocken ( muss ja alles bezahlt werden). Leider ist ein BRKler auf den Kerl so angesprungen, dass sich die beiden extrem hochgeschaukelt haben (dabei hat er auf Frauen echt gut reagiert, wenigstens friedlich) und die Polizei mit fünf Mann auf ihm lag, um ihn zu fixieren.
Tja, das war dann wohl eine Nacht in der Ausnüchterungszelle.
So kann´s gehen.

Hypnos
12.01.2007, 15:12
Lach net, wir hatten eben diesen Fall fast wörtlich auf der Wiesn im BRK.
Zur Story:
Junger Kerl, stockbesoffen, fängt dort an seine Hose auszuziehen und zu onanieren, wobei er es nicht lassen konnte, immer wieder weibliche Mitarbeiter zu betatschen. Erst mal wurde der Sicherheitsdienst gerufen, um den Herrn im Ernstfall unter Kontrolle zu haben. Langsam wurde dann durch psychologische Kriegsführung versucht, ihm Ausweis und Krankenkassenkarte zu entlocken ( muss ja alles bezahlt werden). Leider ist ein BRKler auf den Kerl so angesprungen, dass sich die beiden extrem hochgeschaukelt haben (dabei hat er auf Frauen echt gut reagiert, wenigstens friedlich) und die Polizei mit fünf Mann auf ihm lag, um ihn zu fixieren.
Tja, das war dann wohl eine Nacht in der Ausnüchterungszelle.
So kann´s gehen.

Letzte Therapieoption:
Finaler Rettungsschuss... :peace:

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12.01.2007, 16:18
Hm.. Einem Zivi-Kumpel passiert:
Hatte irgendeinen Patienten spät abends in der Chirug. Ambulanz abgeliefert und schlurfen zurück zum Auto in Richtung Wache. Hören laute Wortfetzen im Quergang - Blick hinein: Ein Volltrunkener & versiffter Zeitgenosse "diskutiert" auf halbem Wege zwischen Schockraum und Flur mit einem Pfleger und einer jungen Ärztin. Sie versuchen ihn zu beruhigen, plötzlich schlägt der Betrunkene die Ärztin -ohne das man es hätte erwarten können- direkt ins Gesicht, streckt sie nieder und flippt total aus. Während der Pfleger die Ärztin beiseite zieht bzw. betüddelt und der Betrunkene das Mobiliär zerlegt, fasst sich eben besagter Zivi und Kraftsportler ein Herz und nimmt im Gang Anlauf und springt mit gestrecktem Knie dem betrunken Randalierer in den Rücken. Dieser geht stöhnend zu Boden und wird nun von dem Zivi rittlings und dem herbeigeeiltem Kollegen mit Unterstützung des Pflegers per Mullbinden und Leukoplast bis zum Eintreffen der Polizei fixiert.

Soweit der rühmliche Teil. Weniger rühmliche Fortsetzung:

Eben jene Wagenbesatzung durfte ihn dann auch zur Ausnüchterung fahren. Auf der Trage mit Handschellen fixiert, ging es los.
Betrunk.: "Uaaah! Ich piss euch an ihr Arschlöcher"
Zivi (hinten im Wagen): "Mach doch..."
Konsequenz: Der Betrunkene lag nun erbärmlich in seinen eingepissten Klamotten auf der Trage, während der Zivi in weiter provoziert und fleißig Fotos mit der Handykamera macht...
-

Jeder mag davon halten was er will, aber vielleicht "heißer Stoff" für das Fernsehen ;-)

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San Pellegrino
12.01.2007, 16:24
"Physische Behinderung" ist Aufgabe der Profis, sprich der Exekutive oder erfahrener (Psychiatrie)Pfleger, würde ich nur machen, wenn mehr als Mobiliar auf dem Spiel steht (die hier geschilderte Fremdgefährdung ist natürlich schon sehr grenzwertig !) Polizei ist üblicherweise sehr rasch im KH bei solchen Vorfällen - und dann ist man auch rechtlich auch auf der sicheren Seite.

Die Frage ist eben nur, ob ein Betrunkener an sich schon eine Gefahr für die Öffentliche Sicherheit darstellt - oftmals werden die erst durch offensichtliche Provokation ausfällig. Die meisten sind wohl harmlos, aber ein paar wenige verhageln die Statistik gehörig.

DeKl
12.01.2007, 22:21
Hm.. Einem Zivi-Kumpel passiert:
Hatte irgendeinen Patienten spät abends in der Chirug. Ambulanz abgeliefert und schlurfen zurück zum Auto in Richtung Wache. Hören laute Wortfetzen im Quergang - Blick hinein: Ein Volltrunkener & versiffter Zeitgenosse "diskutiert" auf halbem Wege zwischen Schockraum und Flur mit einem Pfleger und einer jungen Ärztin. Sie versuchen ihn zu beruhigen, plötzlich schlägt der Betrunkene die Ärztin -ohne das man es hätte erwarten können- direkt ins Gesicht, streckt sie nieder und flippt total aus. Während der Pfleger die Ärztin beiseite zieht bzw. betüddelt und der Betrunkene das Mobiliär zerlegt, fasst sich eben besagter Zivi und Kraftsportler ein Herz und nimmt im Gang Anlauf und springt mit gestrecktem Knie dem betrunken Randalierer in den Rücken. Dieser geht stöhnend zu Boden und wird nun von dem Zivi rittlings und dem herbeigeeiltem Kollegen mit Unterstützung des Pflegers per Mullbinden und Leukoplast bis zum Eintreffen der Polizei fixiert.

Soweit der rühmliche Teil. Weniger rühmliche Fortsetzung:

Eben jene Wagenbesatzung durfte ihn dann auch zur Ausnüchterung fahren. Auf der Trage mit Handschellen fixiert, ging es los.
Betrunk.: "Uaaah! Ich piss euch an ihr Arschlöcher"
Zivi (hinten im Wagen): "Mach doch..."
Konsequenz: Der Betrunkene lag nun erbärmlich in seinen eingepissten Klamotten auf der Trage, während der Zivi in weiter provoziert und fleißig Fotos mit der Handykamera macht...
-

Jeder mag davon halten was er will, aber vielleicht "heißer Stoff" für das Fernsehen ;-)

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heißer stoff für rtl. das mag sein. besonders professionell hat der junge mann sich auch nicht verhalten. die fight club einlage mag man ja noch als hilfeversuch gelten lassen, aber wenn ich als rd-leitung von dem provokativen verhalten und den photos im rtw kenntnis hätte, würde er eine deftige abmahnung bekommen, bzw das letzte mal im rd gefahren sein und das völlig zurecht. und sich mit diesem verhalten auch noch als coolen max darzustellen (was zb bei dir ja offensichtlich eindruck hinterlassen hat) zeugt doch vom völligen fehlen jeglicher reife. kein stoff für ein gutes buch.

Scienceman
12.01.2007, 22:46
mehr storys bitte, das gefällt mir. zumindest hat man dann schon nen vorwissen, was man evt. in x jahren braucht ? was mich interessiert ist, ob man überhaupt gegen solche randalierer, die einfach reinspazieren körperlich etwas unternehmen kann bzw. soll.
angenommen er kommt nur rein, zieht sich die hose aus und fängt an zu onanieren ( wie oben geschildert), aber wird nicht gewalttätig - "bloß" belästigend. könnte man ihn nun selbst entfernen oder ruft man da direkt die polzei?
wie siehts aus, wenn er soweit geht, dass er anfängt die leute konkret zu bedrohen, nen stuhl nimmt und loswirft etc. ist die kampfeinlage, wie ebenfalls oben beschrieben, dann gerechtfertigt - um halt personen zu schützen?

San Pellegrino
12.01.2007, 23:00
angenommen er kommt nur rein, zieht sich die hose aus und fängt an zu onanieren ( wie oben geschildert), aber wird nicht gewalttätig - "bloß" belästigend. könnte man ihn nun selbst entfernen oder ruft man da direkt die polzei?
Wenn der das in der Psychiatrie macht, kommen ein paar kräftige Pfleger und schon isser auf der Geschlossenen - "pathologischer Rausch".

In der Somatik hat der diensthabende Arzt das Hausrecht, kann ihn also des Gebäudes und des Geländes verweisen - unter "sanftem" Druck, am besten in Gesellschaft, damit man auch ein paar Zeugen hat.

Wenn auch das nicht hilft, deeskalieren, warten, im Auge behalten, aber nicht provozieren. Und erst wenn sich nach einer halben Stunde, Stunde garnichts tut, Polizei. Man darf dabei aber nicht von anderen ärztlichen Tätigkeiten, die vordringlicher sind, abgehalten werden. Das ist also meist auch ein Ding für den Hintergrund !


wie siehts aus, wenn er soweit geht, dass er anfängt die leute konkret zu bedrohen, nen stuhl nimmt und loswirft etc. ist die kampfeinlage, wie ebenfalls oben beschrieben, dann gerechtfertigt - um halt personen zu schützen?
Bei akuter Selbst- oder Fremdgefährdung bzw. des imminenten Drohens derselben und/oder erheblicher Störung der Öffentlichen Sicherheit kann man schon den Helden spielen, muß aber nicht - am besten in irgendeine Ecke (nicht zu klein) treiben und Profis (Polypen) holen.
Wäre mein Tipp.
Bei akutem tätlichen Angriff auf eine Person ist selbstverständlich Gefahr in Verzug und man SOLLTE eingreifen.
Wenn Waffen oder waffenähnliche Gegenstände (Möbel etc.) ins Spiel kommen: Nicht provozieren, zurückziehen, sehen, das keine weiteren Personen gefährdet werden (wenn geht) und mit mehreren anderen zu überwältigen suchen. Auch hier gilt: Auf Polizei warten, wenn geht.

In Notsituationen darf man selbstverständlich, auch OHNE Psychiater zu sein, jemanden "fixieren" und akut medizieren - sprich: Haldol, Benzo o.Ä. i.m. bzw. wenn geht i.v..