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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Gaststudium = weniger WS?



Diana88
15.01.2007, 19:40
Hallo Leute,

es ist doch so, daß die Studienzeit in einem anderen Fach von den Wartesemestern abgezogen wird, wenn man an der Uni eingeschrieben ist. Nun würd mich interessieren, ob das bei einem Gaststudium auch so ist?

Weiss das wer?

Danke schonmal
Diana

Gersig
15.01.2007, 20:17
Abgezogen wird gar nix. Du meinst sicher, dass du für Semester, in denen du eingeschrieben bist, keine Wartezeit bekommst: das stimmt. Und ein "Studium als Gasthörer" wird als Wartezeit anerkannt. Die Frage ist nur, was es bringt

jemand
15.01.2007, 22:21
Was es bringt?

1. Man zahlt keine Studiengebuehren...oder?

2. Man kann Scheine machen (Ok wahrscheinlich nicht fuer das Medizinstudium, aber in anderen Faechern)

3. Man samelt ggf. Wartesemester...

4. Vielleicht kann man sogar Sozialhilfe beantragen und lebt nicht wie die meisten Studenten mit einem Monatseinkommen unterhalb der Armutsgrenze... :-))

:-nix

Flauta
15.01.2007, 23:52
Als Gasthörer ist man doch doch nicht prüfungsberechtigt (oder verwechsele ich da was?).
Man darf in ausgewählte Veranstaltungen rein (meist VLs, Seminare bei Restplatz) und hat keinerlei Prüfungsanspruch (sonst wärs ja einfach für Quereinstiege).
Gasthörer ist ja was anderes als Zweithörer (bei uns jedenfalls).

Flauta

jemand
16.01.2007, 00:39
ich glaube die einzige voraussetzung um scheinpruefungen abzulegen ist die allgemeine hochschulreife, d.h. es waere auch fuer gasthoerer moeglich. fuer die fernuni hagen weiss ich das definitiv (zumindest war es um die jahrtausendwende noch so...). kann sein dass es an einer praesenzuni anders laeuft...

fuer medizin wird man allerdings nicht fuer praktika zugelassen werden > keine testate >keine Klausur > kein schein
:-winky

Flauta
16.01.2007, 00:59
An Musikhochschulen jedenfalls ist man nicht prüfungsberechtigt und an der Uni Saarbrücken ging das zu meiner Zeit nicht....
(man korrigiere mich).

Der Gasthörerstatus war der gleiche wie der Seniorenstudiums Status. Berecht zu hören aber nicht sich an Prüfungen zu beteiligen.... :-nix

Diana88
16.01.2007, 19:10
also mittlerweile hab ich mich bei der ZVS erkundigt: es ist nicht wartezeitschädlich!

Bloss kapier ich auf der Uni Seite nicht, was man jetzt genau darf und was nicht. Ich darf nicht an Prüfjungen teilnehmen, das ist mir klar, steht ja auch drin.

Aber es heißt als Gasthörer wird man für einzelne Lehrveranstaltungen eingetragen nicht für einen Studiengang. Aber was sind einzelne Lehrveranstaltungen, z.B. bei Psychologie? Das kapier ich nicht. Denn man muss ja schließlich 100 Euro pro Semester dafür zahlen. In die Vorlesungen kann ich mich auch so reinsetzen ohne zu zahlen. Also für was sind die 100 Euro? Was kriegt man da dafür?

Und um den eigenen Horizont zu erweitern ist es auf alle Fälle gut!

Grüße
Anita

Gersig
16.01.2007, 19:34
Du kannst zum Beispiel an Seminaren teilnehmen

Flauta
16.01.2007, 20:56
aber benotete Scheine gibts nicht weil man an Klausuren nicht teilnehmen kann (so kenne ich es). Von daher bringt es ja auch nichts zur Anerkennung eines Wahlfachs, der Schein muss ja benotet sein, ein Sitzschein reicht nicht.

Rein theoretisch darf man sich an Unis ja nicht einfach als Externer in Vorlesungen reinsetzen. Genau um das zu machen gibt es den Gasthörerstatus.
Theoretisch könnten bei VLs Kontrollen durchgeführt werden, wo geprüft wird, ob denn jeder einen Studentenausweis hat (bzw. Gast- oder Zweithörer).
In der Realität habe ich noch niiiiiiie von der Existenz solcher Kontrollen gehört.
In Fächern wie Politik, Sozi etc gab es damals bei uns viele Gasthörer (Kommilitonen die Regelstudium studiert haben haben sich beschwert, wegen der Gasthörer keinen Platz im Hörsaal bekommen zu haben.
:-nix