Fischeri
16.01.2007, 15:30
Guten Tag!
Ich bin Mediziner und befinde mich zur Zeit im 8. Semster Zahnmedizin mit dem Glück, nebenbei mit einer halben Stelle in der MKG-Chirurgie arbeiten zu können.
Pro Monat fallen im Augenblick (angespannte Personalsituaton, man kennt es ...) etwa 7-10 Dienste/Nachtdienste pro Monat an, von denen ca. 4-5 in einen Tagdienst münden würden.
Nun meine Frage zum Freizeitausgleich infolge eines Nachtdienstes mit Freizeitausglaich am Folgetag: Bei mir und einem ebenfalls mit halber Stelle angestellten Kollegen werden als Freizeitausgleich 8:30 Stunden der Bruttostunden des Nachtdeinstes abgezogen (ebenso viel wie bei unseren Kollegen mit voller Stelle), obwohl wir lediglich am Folgetag 4:15 Stunden fehlen.
Rechnerisch sieht das dann so aus:
((Bruttostunden x 0,8 (Gruppe D)) - Freizeitausgleich)= Nettostunden
Aus einem Monat mit 130 Bruttostunden werden dann schnell mal 50 Nettostunden, nach der alten Rechnung mit Abzug von 8:30 std. pro Nachdienst.
Telefonische Anfragen in der Personalabteilung wurden bisher abgewiegelt mit der "Erklärung", dass wir mit einer halben Stelle 2 Tage Freizeitausgleich zu nehmen hätten. Punkt. Auf die Frage, warum man mit einer vollen Stelle (42 std.) nur einen Tag Freizeitausgleich nehmen müsse konnte uns keine klare Antwort gegeben werden.
Wie stehen die Erfahrungen an anderen Kliniken? Gibt es Tarifrechtliche Gründe, die ein solches Vorgehen rechtfertigen? Lohnt es sich, an der Sache dran zu bleiben und eine Instanz höher nachzufragen?
Schließlich handelt es sich monatlich um ca. 20 Bruttostunden, die uns beiden seit einigen Monaten im Schnitt "durch die Lappen" gehen.
Vielen Dank für eure Zuschriften!
Ich bin Mediziner und befinde mich zur Zeit im 8. Semster Zahnmedizin mit dem Glück, nebenbei mit einer halben Stelle in der MKG-Chirurgie arbeiten zu können.
Pro Monat fallen im Augenblick (angespannte Personalsituaton, man kennt es ...) etwa 7-10 Dienste/Nachtdienste pro Monat an, von denen ca. 4-5 in einen Tagdienst münden würden.
Nun meine Frage zum Freizeitausgleich infolge eines Nachtdienstes mit Freizeitausglaich am Folgetag: Bei mir und einem ebenfalls mit halber Stelle angestellten Kollegen werden als Freizeitausgleich 8:30 Stunden der Bruttostunden des Nachtdeinstes abgezogen (ebenso viel wie bei unseren Kollegen mit voller Stelle), obwohl wir lediglich am Folgetag 4:15 Stunden fehlen.
Rechnerisch sieht das dann so aus:
((Bruttostunden x 0,8 (Gruppe D)) - Freizeitausgleich)= Nettostunden
Aus einem Monat mit 130 Bruttostunden werden dann schnell mal 50 Nettostunden, nach der alten Rechnung mit Abzug von 8:30 std. pro Nachdienst.
Telefonische Anfragen in der Personalabteilung wurden bisher abgewiegelt mit der "Erklärung", dass wir mit einer halben Stelle 2 Tage Freizeitausgleich zu nehmen hätten. Punkt. Auf die Frage, warum man mit einer vollen Stelle (42 std.) nur einen Tag Freizeitausgleich nehmen müsse konnte uns keine klare Antwort gegeben werden.
Wie stehen die Erfahrungen an anderen Kliniken? Gibt es Tarifrechtliche Gründe, die ein solches Vorgehen rechtfertigen? Lohnt es sich, an der Sache dran zu bleiben und eine Instanz höher nachzufragen?
Schließlich handelt es sich monatlich um ca. 20 Bruttostunden, die uns beiden seit einigen Monaten im Schnitt "durch die Lappen" gehen.
Vielen Dank für eure Zuschriften!