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teen-a
23.01.2007, 21:42
Hallo.
Ich suche schon seit Monaten Informationen im Inet ueber das Zahnmedizinstudium in Deutschland(bin eu-auslaenderin), kann aber natuerlich per Internet nicht alles genau erfahren.
Ich hab mich auch erkundigt, was ich machen soll, um auch Recht auf bafoeg zu haben und hab das gefunden:
"Es muss in Deutschland vor Beginn des Studiums gearbeitet worden sein. Zwischen der ausgeübten Arbeit und dem Studienfach muss ein grundsätzlicher inhaltlicher Zusammenhang bestehen."

Auf der zvs-Seite hab ich "Liste der relevanten Berufsausbildungen/Berufstätigkeiten:
Krankenpflegeausbildung,Altenpflegeausbildung,medi zinisch-technische Assistenz-berufe
(MTA, RTA, CTA, BTA, PTA, OTA,Arzthelfer/in,Hebamme,Logopäde/in ,Ergotherapeut/in,Orthopisten-Ausbildung, Motopäden-Ausbildung,Rettungsassistent/in, Physiotherapeut/in, Homöopath/in, Zahnarzthelfer/in, Zahntechniker/in"

Meine Frage ist: sind auf der bafoeg-seite gemeint? Kann man in einer der Bereiche fuer cca 6 Monaten vor dem Studium, als EU-Auslaender arbeiten? Und ist es schwer, so einen Platz su finden?

Ich bedanke mich jetzt, wenn mir jemand helfen kann.
lg,
teen-a

Xylamon
23.01.2007, 22:45
Kann man als EU-Ausländerin überhaupt Bafög bekommen?

Wie auch immer da die Modalitäten sind, was du da bei der ZVS gefunden hat, hat damit nichts zu tun! Diese Liste geben nur Auskunft welche Ausbildungen von den Unis auf den Abischnitt angerechnet werden.

Aber als EU-Ausländerin hast du mit der ZVS auch nichts zu tun, denn deine Bewerbung muss direkt über die Uni laufen.

Flauta
23.01.2007, 23:32
[QUOTE=

Aber als EU-Ausländerin hast du mit der ZVS auch nichts zu tun, denn deine Bewerbung muss direkt über die Uni laufen.[/QUOTE]


Da würde ich mal bei der ZVS nachschauen, weil EU-Ausländer da nicht so einfach dran vorbeikommen....musste mich auch via ZVS bewerben, wie jeder D auch

Xylamon
24.01.2007, 12:50
Hallo Flauta - du bist ja auch Deutscher ;) sie ist EU-Ausländerin - da gelten andere Spielregeln.

teen-a
24.01.2007, 19:30
nein, die eu-studenten sind der deutschen gleichgestellt, und sie muessen sich auch bei der zvs bewerben.
und bafoeg hab ich auch recht, nur wie ich schon geschrieben habe, muss ich vor dem studium in deutschland arbeiten, und das muss ein zusammenhang mit zahnmedizin zu tun.
und ich will jetzt wissen, was und wo ich arbeiten kann, fuer 6 monate oder so.

teen-a
24.01.2007, 19:34
Hallo Flauta - du bist ja auch Deutscher ;) sie ist EU-Ausländerin - da gelten andere Spielregeln.


entweder du hast falsch verstanden, oder ich hab falsch geschrieben. also mit EU-auslaenderin meine ich, dass ich eine auslaenderin bin, die aus einem eu-land kommt.

Master
24.01.2007, 22:33
Hi teen-a,

du hast Dich da genau informiert?? dh. wenn du ein halbes Jahr in Deutschland im med. Bereich gearbeitet hast, dann hast du Anspruch auf bafög??
Hast du denn eine entsprechende med. Berufsausbildung??

Also ich denke, dass es im Bereich der Krankenpflege bestimmt möglich wäre schnell einen Job zu finden!??

alley_cat75
25.01.2007, 13:19
Hallo teen-a, also Du hast als EU-Ausländerin definitiv keinen Anspruch auf Bafög. Du musst vor Studienbeginn sogar nachweisen, dass Du über ausreichend finanzielle Mittel verfügst (je nach Bundesland zwischen 5000-7000 Euro/Jahr). Eine komplett in Deutschland absolvierte, studienrelevante, Ausbildung würde die Situation ändern. In 6 Monaten bekommt man jedoch eine solche nicht. Und als Ausländerin wird es überhaupt schwer für Dich, im Gesundheitsbereich unterzukommen. Ich kenne die Problematik bestens durch ehemalige Kommilitonen. Wenn Du das nochmal schwarz auf weiß haben möchtest, erkundige Dich beim Studentenwerk (Bafög-Stelle) Deiner zuständigen Uni.

Hellequin
25.01.2007, 13:34
Hallo teen-a, also Du hast als EU-Ausländerin definitiv keinen Anspruch auf Bafög.

entweder du hast falsch verstanden, oder ich hab falsch geschrieben. also mit EU-auslaenderin meine ich, dass ich eine auslaenderin bin, die aus einem eu-land kommt.
Wenn sie aus dem Mitgliedsland der EU kommt, hat sie grundsätzlich schon Anspruch auf Bafög, das ist aber an Bedingungen geknüpft.

http://www.das-neue-bafoeg.de/gesetze_bafoeg_kap03_01.php

"9. Auszubildenden, die die Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union oder der eines anderen Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum haben und im Inland vor Beginn der Ausbildung in einem Beschäftigungsverhältnis gestanden haben; zwischen der darin ausgeübten Tätigkeit und dem Gegenstand der Ausbildung muß grundsätzlich ein inhaltlicher Zusammenhang bestehen."

und

"Zu Nummer 9

8.1.13 Bei dem Beschäftigungsverhältnis muss es sich um ein Arbeitsverhältnis handeln, das nicht bereits der Absicht untergeordnet ist, alsbald eine Ausbildung aufzunehmen. Dies ist in der Regel anzunehmen, wenn das Arbeitsverhältnis mindestens sechs Monate dauert und den Lebensunterhalt sichert. Tätigkeiten, die einen so geringen Umfang haben, dass sie sich als völlig untergeordnet und unwesentlich darstellen, bleiben außer Betracht; ebenso reine Überbrückungstätigkeiten oder für die spätere Ausbildung notwendige Praktika.

Der erforderliche inhaltliche Zusammenhang zwischen der im Inland ausgeübten Berufstätigkeit und der Ausbildung kann ausnahmsweise entfallen, wenn Arbeitslosigkeit zu befürchten oder eingetreten ist, der Arbeitnehmer/Auszubildende dies nicht zu vertreten hat und er durch die Lage auf dem Arbeitsmarkt zu einer beruflichen Umschulung in einen anderen Berufszweig gezwungen wird.

Der Begriff des Beschäftigungsverhältnisses ist auf eine Ausbildung im Sinne des § 59 SGB III nicht anwendbar."

alley_cat75
25.01.2007, 16:27
Ich wurde Jahre lang belogen! Hätte meine Frühstücksbrote also gar nicht teilen müssen. :-keks


... zwischen der darin ausgeübten Tätigkeit und dem Gegenstand der Ausbildung muß grundsätzlich ein inhaltlicher Zusammenhang bestehen.
... Bei dem Beschäftigungsverhältnis muss es sich um ein Arbeitsverhältnis handeln, das nicht bereits der Absicht untergeordnet ist, alsbald eine Ausbildung aufzunehmen.

Für angehende Zahnis gibt es ja nicht viele Möglichkeiten, eine "inhaltlich passende" Tätigkeit zu finden. Und zum zweiten Absatz: definitiv Tschüss Bafög für teen-a.

@teen-a: woher stammst Du eigentlich? Kann man denn nicht in seinem Heimatland Studienunterstützung anfordern. Erasmus-Leute bekommen doch auch weiter Bafög oder irre ich?

Xylamon
25.01.2007, 17:09
entweder du hast falsch verstanden, oder ich hab falsch geschrieben. also mit EU-auslaenderin meine ich, dass ich eine auslaenderin bin, die aus einem eu-land kommt.
ok, dann haben wir aneinander vorbei geredet - EU-Ausländerin bedeutet eigentlich, dass du aus einem Land außerhalb der EU kommst.

In dem Fall musst du dir, sobald es draußen ist (vermutlich im April) das Heft der ZVS, die ZVSinfo, besorgen und dich schlau machen, welche Uni welche Bedingungen stellt. Je nachdem was du für ein Abi hast, kommen nicht alle Unis für dich in Frage.

Arman
25.01.2007, 18:06
Hallo.
Ich suche schon seit Monaten Informationen im Inet ueber das Zahnmedizinstudium in Deutschland(bin eu-auslaenderin), kann aber natuerlich per Internet nicht alles genau erfahren.
Ich hab mich auch erkundigt, was ich machen soll, um auch Recht auf bafoeg zu haben und hab das gefunden:
"Es muss in Deutschland vor Beginn des Studiums gearbeitet worden sein. Zwischen der ausgeübten Arbeit und dem Studienfach muss ein grundsätzlicher inhaltlicher Zusammenhang bestehen."

Auf der zvs-Seite hab ich "Liste der relevanten Berufsausbildungen/Berufstätigkeiten:
Krankenpflegeausbildung,Altenpflegeausbildung,medi zinisch-technische Assistenz-berufe
(MTA, RTA, CTA, BTA, PTA, OTA,Arzthelfer/in,Hebamme,Logopäde/in ,Ergotherapeut/in,Orthopisten-Ausbildung, Motopäden-Ausbildung,Rettungsassistent/in, Physiotherapeut/in, Homöopath/in, Zahnarzthelfer/in, Zahntechniker/in"

Meine Frage ist: sind auf der bafoeg-seite gemeint? Kann man in einer der Bereiche fuer cca 6 Monaten vor dem Studium, als EU-Auslaender arbeiten? Und ist es schwer, so einen Platz su finden?

Ich bedanke mich jetzt, wenn mir jemand helfen kann.
lg,
teen-a


verdammmmt, das wär ja geil.

ich dachte man müsste da mindestens 3 jahre in dem Beruf gearbeitet haben um Anspruch auf bafög zu haben.

weißt du da vielleicht mehr ?

wäre zu geil, wenn ich Bafög bekommen würde.

Hellequin
25.01.2007, 18:13
Für angehende Zahnis gibt es ja nicht viele Möglichkeiten, eine "inhaltlich passende" Tätigkeit zu finden. Und zum zweiten Absatz: definitiv Tschüss Bafög für teen-a.

zu1) Ja.

zu2) Man muss das dem Bafög-Amt ja nicht direkt auf die Nase binden. Das wissen die ja auch, deswegen ja auch diese 6 Monatsfrist.
Die Bafögämter haben ja einen gewissen Ermessensspielraum, den halt auch jedes Bafögamt unterschiedlich nutzt.
Wobei ich die Chancen, ohne vorherige Ausbildung in einer "inhaltlich passenden" Beschäftigung im Heimatland, hier Bafög zu beziehen, eher als gering einschätze.

@Arman: www.das-neue-bafoeg.de Da findet sich eigentlich alles zu dem Thema.

alley_cat75
25.01.2007, 18:14
Hallo Arman,

DU bekommst für`s MedStudium in jedem Fall Bafög. Deine Eltern sind nicht verpflichtet, Dir eine Zweitausbildung zu finanzieren und die Physiotherapie hat etwas mit Medizin zu tun. Du dürftest also nicht auf Musikwissenschaften umschwenken. Ich weiß das aus erster Hand, denn ich hätte aufgrund meiner Schwesternausbildung ebenfalls für das Studium Bafög-Anspruch gehabt. War aber zu eitel (und zu doof, denn immerhin schenkt der Staat einem ja die Hälfte dieses Bilungskredits).

teen-a
25.01.2007, 19:18
@xylamon ich komme aus rumaenien

@hellequin
ich hab leider nicht alles verstanden was in deinem beitrag geschrieben war, mein deutsch ist ja nicht so gut. koenntest du mir vielleicht das ein bisschen erklaeren?

Ich bin jetzt in der 11, mach naechstes jahr abi (also kein fachabi) und ich wollte eig ab ws 2008 mein studium beginnen. wenn ich aber weiss, dass ich es moeglich waere, vor dem studium in den medizinischen bereich zu arbeiten, dann warte ich halt noch ein halbes jahr, und bewerbe mich fuer den ss 2009.


Muss ich aber umbedingt auch eine Ausbildung machen um irgendetwas in einem Krankenhaus oder so zu arbeiten? Mir ist es eig auch egal was ich dann machen sollte, Hauptsache ich hab einen Job.

Hellequin
25.01.2007, 19:36
Du kriegst nur dann in Dtl. Bafög wenn du hier in Deutschland mindestens ein halbes Jahr in einem zahnmedizinischen Beruf vor deinem Studium gearbeitet hast. Es darf halt nicht so aussehen, als würdest du nur nach Dtl. kommen um zu studieren.
Ich glaube halt nicht das du hier eine Arbeit im zahnmedizinischen Bereich (Zahntechnikerin, Zahnarzthelferin) bekommst, ohne eine vorherige Arbeit.

teen-a
25.01.2007, 19:40
auf www.das-neue-bafoeg.de hab ich das gefunden:"Fragen zum BAföG beantwortet die BAföG-Hotline: 0800-2236341 von Montags bis Freitags 8 - 20 h. "

da kann ich doch anrufen und einfach mal fragen was ich dann arbeiten sollte. oder?

Hellequin
25.01.2007, 20:19
auf www.das-neue-bafoeg.de hab ich das gefunden:"Fragen zum BAföG beantwortet die BAföG-Hotline: 0800-2236341 von Montags bis Freitags 8 - 20 h. "

da kann ich doch anrufen und einfach mal fragen was ich dann arbeiten sollte. oder?
Ich würde es auf jeden Fall versuchen. Hast ja dabei nichts zu verlieren.