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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Weiterbildungsordnung!!!



alien2001
25.01.2007, 01:19
Hab da eine "blöde" Frage!
Und zwar höre ich verschiedene Meinungen zu der neuen Weiterbildungsordnung. Habe gerade meine Approbation erhalten und mein Wunsch ist es, Fachärztin für Plastische Chirurgie zu werden.
Meine Frage ist nun die: Muss man mit der Basischirurgie (24 Monate) anfangen, um danach sich zu spezialisieren...oder kann man direkt in die plastische Chirurgie und die Weiterbildungszeit in der Basischirurgie erst im nachhinein absolvieren?

In der Weiterbildungsordnung steht:
24 Monate Basisweiterbildung in der Chirurgie
+
48 Monate Weiterbildung zum Facharzt für plastische Chirurgie




Kann man erst die 48 Monate und dann die 24 Monate absolvieren....oder fängt man erst mit der Basisweiterbildung an?


Danke für eure Antworten!

Pünktchen
25.01.2007, 08:40
Für mich als Nichtchirurgin klingt es plausibler erst die Basisweiterbldung zu machen und dann sich zu spezialisieren. Aber ob man das umgehen kann, dass weiss am besten die zuständige Ärztekammer.

abcd
25.01.2007, 10:52
Das ist von der Ärztekammer des jeweiligen Bundeslandes abhängig und zumindest vor einem halben Jahr noch verschieden geregelt. Zum Teil ist die Info unter den FAQ zur Weiterbildung auf deren HP zu erfahren.

erich
25.01.2007, 21:36
In Bayern muss die Basis zuerst gemacht werden, kann man natürlich auch schon in der Plastischen machen (wenn dann Intensiv und Notaufnahme dabei sind), dann sieht man halt gar nichts von der übrigen Chirurgie.
Viele Grüße
Erich

Anna Bolika
08.02.2007, 17:41
Hi,

die basischirurgische Ausbildung muß, wie der Name schon ahnen läßt, zuerst absolviert werden. Erst dann erfolgt die Ausbildung im speziellen Teilgebiet der Chirurgie (in deinem Falle die Plastische Chirurgie). Ob man direkt in der gewünschten Fachrichtung die Basisausbildung, auch Common trunk genannt, absolvieren kann, hängt könnte ich mir vorstellen davon ab, ob dein Chefarzt die Weiterbildungsermächtigung für die Basischirurgie nach der neuen WB besitzt. Das eigentliche Problem ist, daß es zur Zeit kaum Chefärzte gibt, die eine Berechtigung nach der neuen WBO haben. Die meisten Chefärzte haben noch gar nicht die neue ermächtigung beantragt!
Hoffe das hilft dir weiter.

abcd
08.02.2007, 18:28
Von den Seiten der hessischen LÄK:


* Muss die Basisweiterbildung im Gebiet Chirurgie zu Beginn der Weiterbildung stattfinden? Nein.