PDA

Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Studienplatzklage mit Rechtsschutzversicherung



studekrem
01.02.2007, 11:29
Hallo Leute,

ich habe schon viele Beiträge und diverse Informationen zum Thema Studienplatzklage gelesen. Auch habe ich erfahren, dass es mit hohen Kosten verbunden ist.

Ich wollte mich hier bei Erfahrenen, die in dieser Richtung geklagt haben und eine Rechtsschutzversicherung hatten erkundigen, welche Rechtsschutzversicherungen, mit welchen Argumenten und welcher Höhe die Kosten übernehmen.

Gibt es evtl. auch die Möglichkeiten Prozesskostenhilfe beim Gericht zu beantragen, wenn man selbst kein eigenes Einkommen hat und nicht mehr bei den Eltern lebt? Auch hier bitte ich eure Erfahrungen hier zu teilen.

Noch ein Frage zum Zeitpunkt der Klage; wann kann man frühestens und wann sollte man spätestens Klagen. Konkret wenn noch möglich zum SoSe 07 oder zum WiSe 07/08.

Würde mich über jede Hilfe sehr freuen. :-stud

yzBastian
01.02.2007, 11:44
Natürlich bin ich kein RA und kann dir daher auch keine verbindliche Auskunft geben, aber meines Wissensstands nach sind solche Dinge nicht per Rechtsschutz abgesichert. Diese Versicherung wäre dann auch unbezahlbar. ;-)

Bei der Studienplatzklage gilt: Wer es sich leisten kann, kann es probieren. Wer nicht, nicht. Das ist ja das "gerechte", was so viele bemängeln. ;-)

Der Zeitpunkt ist eigentlich nicht so entscheidend. Geht zu jedem Semester. Musst du dir einen RA suchen, und der wird dir sagen, wann er sich fpr dich die größeren Chancen ansrechnet. Mehr Plätze wird es wohl im WiSe geben. Allerdings dürften da auch mehr klagen.....

medicus164
01.02.2007, 13:44
Natürlich bin ich kein RA und kann dir daher auch keine verbindliche Auskunft geben, aber meines Wissensstands nach sind solche Dinge nicht per Rechtsschutz abgesichert. Diese Versicherung wäre dann auch unbezahlbar. ;-)

Bei der Studienplatzklage gilt: Wer es sich leisten kann, kann es probieren. Wer nicht, nicht. Das ist ja das "gerechte", was so viele bemängeln. ;-)

Der Zeitpunkt ist eigentlich nicht so entscheidend. Geht zu jedem Semester. Musst du dir einen RA suchen, und der wird dir sagen, wann er sich fpr dich die größeren Chancen ansrechnet. Mehr Plätze wird es wohl im WiSe geben. Allerdings dürften da auch mehr klagen.....


Stimme 100%tig zu. Geht nicht mit einer Rechtschutzversicherung. Und auch zu den Zeitpunkten, wann eine Klage am erfolgsversprechensten ist, stimme ich hier zu. ;-))

Gast47
01.02.2007, 17:06
habe mich bez. der Rechtsschutzversicherung bei einem Fachanwalt für Verwaltungsrecht insbesondere Hochschulzulassungrecht informiert und rausbekommen, dass keine RSV die Kosten, auch nur teilweise übernimmt. Habe auch vor zu klagen, jedoch mehr als 3 Unis werde ich finanziell nicht schaffen. Mein Anwalt meinte die Chancen sehen bei unter 10 Unis SEHR schlecht aus, aber dennoch könnten wir es versuchen...Nun bin ich stark am Überlegen was ich machen soll. Prozesskostenhilfe ist im Einzelfall sehr abhängig. Wenn deine Eltern arbeiten, wirst du keine PKH zugesagt bekommen, da sie ja immernoch "unterhaltspflichtig" sind. Abgesehen davon muss eine Klage Aussicht auf Erfolg haben (was eine Kapazitätsklage bzw. Studienplatzklage nicht mit sich bringt), damit das Verwaltungsgericht der PKH zusagt.

Fazit: Wenn du genug Kohle hast und 10 Unis verklagen kannst, dann mache es. Ansonsten lohnt es sich nicht weniger als 10 Unis zu verklagen...

P.S. Ich werde höchstwahrscheinlich auch keine Klage einreichen.

Leisure Suit Alex
01.02.2007, 19:21
Wenige Unis zu verklagen lohnt sich glaube ich schon alleine wegen der recht hohen Grundkosten für den Rechtsanwalt nicht. So wie ich das erfahren habe, steigen die Kosten für den Rechtsanwalt nicht um das doppelte, nur weil man 2 Unis verklagt, eher so ne Art beschränktes Wachstum der Kosten bei so Studienplatzklagen.

Katini
01.02.2007, 21:48
also wenn ihr verwaltungsrecht beihabt wird gezahlt , ich bezahle 100 euro im jahr extra dafür wird studienplatzklage übernommen.ich bin allerdings über meine mutter versichert und die versicherung besteht seit 20 jahren... ka ob die deswegen kulant sind

Gast47
02.02.2007, 00:07
Verwaltungsrecht heisst nicht direkt Hochschulrecht oder HochschulZULASSUNGSrecht. Einige zeitlang haben das Rechtsschutzversicherungen übernommen, aber seit kurzem haben die das aus Verwaltungsrecht rausgenommen...Also ich würde dennoch vorsichtig sein beim Klagen, auch wenn die Versicherung Verwaltungfrecht deckt, heisst es lange nicht das sie verpflichtet sind Hochschulrecht zu decken.

Frizzy
02.02.2007, 01:34
heikel heikel das mit den rsv... ne dame am telefon hatte mir zugesichert, dass das gehen würde, ich war happy, hatte den unterschrifts-fertigen vertrag vor mir liegen, hab nochmal angerufen, mich in die juristische abteilung durchstellen lassen und peng hab ich den vertrag zerrissen... also vorischt!
also würde ich auch vorsichtig sein, was katini schreibt, wie stb ja bereits geschrieben hat, heißt verwalltungsrecht nicht automatisch hochschulrecht und studienplatzklagen. die örag beispielsweise bietet auch das verwaltungsrecht an, hat die studienplatzklagen allerdings seit dem 1.1.07 ausgeschlossen... also wenn du ne zusage von irgendeinem heini am telefon bekommen solltest, sicher dich nochmal bei der juristischen abteilung ab! sonst stehste später da mit deiner rechnung.....
so long
frizzy

edit: selbst wenn du ne versicherung finden solltest, die dir zu 100% bestätigt, dass sie kapazitätsklagen übernehmen, würd ich nicht auf teufel komm raus 20 unis verklagen.....

nooby5
09.04.2012, 12:28
Nicht jeder Rechtsanwalt wickelt gern Studienplatzklagen über die RSV ab. Viel Arbeit, relativ geringes Honorar. Selbst habt ihr aber keine Chance, die geforderten Unterlagen (Urteile, Begründungen, warum gerade diese Unis verklagt wurden) für die RSV beizubringen.
Ich habe z. B. eine RSV, die eintrittsplichtig wäre, aber mein Rechtsanwalt (namhafte Hamburger Kanzlei, Schwerpunkt Studienplatzklage) rührt sich trotz Vereinbarung beim Mandat überhaupt nicht (er hat ja sein Honorar), antwortet selbst auf mehrere Anschreiben nicht.
Wer also eine Rechtsschutzversicherung hat, sollte sich den Rechtsanwalt genau aussuchen oder ihr müsst alle Kosten selbst tragen....