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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Berlin Hochschulverordnung Frage



searchgirl
07.02.2007, 14:09
Hallo erstmal (oder mal wieder),

ich beschäftige mich seit einiger Zeit mit den Zulassungsbestimmungen von Berlin und bin dabei auf ein Problem gestoßen, dass in mehreren Foren sehr kontrovers diskutiert wurde.
Angenommen ein Student (namens X) hat eine bestimmte Punktzahl und wird für das Auswahlgespräch nach Berlin eingeladen.
Nach dem Auswahlgespräch wird er aber nicht angenommen. Was nun?
Kann er sich zum SS nochmal für das AdH bewerben und hoffen das er eine Direktzulassung bekommt? Oder darf er dann nochmal an dem Auwahlgespräch im SS teilnehmen (was aber unwahrscheinlich ist)?

Ich habe mal im Internet nach der Hochschulverordnung von Berlin gesehen und da heißt es
(5) Am Auswahlverfahren nach Absatz 1 wird nicht beteiligt,

1. wer bereits für den beantragten Studiengang am Auswahlverfahren der Hochschule teilgenommen hat,

2. wer unter die Quoten nach § 8 Abs. 1, 2 Nr. 2 oder Abs. 3 fällt.

(6) Wer bereits zur Teilnahme an einem Gespräch nach Absatz 1 Nr. 1 geladen worden war, aber aus in seiner Person liegenden, von ihm nicht zu vertretenden Gründen nicht an dem Gespräch teilnehmen konnte, wird auf Antrag im nächstfolgenden Vergabeverfahren vorab für die Teilnahme am Auswahlverfahren der betreffenden Hochschule bestimmt.


lg searchgirl

Franzi
07.02.2007, 15:24
Ich habe mal im Internet nach der Hochschulverordnung von Berlin gesehen und da heißt es
[I](5) Am Auswahlverfahren nach Absatz 1 wird nicht beteiligt,

1. wer bereits für den beantragten Studiengang am Auswahlverfahren der Hochschule teilgenommen hat,



Naja, hier hast Du Dir die Antwort ja schon selbst gegeben. So wie es dort steht, darf man an keinem weiteren Auswahlgespräch in Berlin teilnehmen.

Gruß
Franzi

(Aber: von wann ist denn diese Hochschulverordnung? Datum? Weil, früher war es ja generell so, daß man nur ein einziges mal am AdH teilnehmen durfte.)

Xylamon
07.02.2007, 19:17
Du kannst dich so oft wie du willst im AdH bewerben - diese Verordnung kann nicht mehr aktuell sein. Vermutlich ist sie vom SS05 oder älter.

searchgirl
07.02.2007, 19:35
danke für eure Antworten!

werd mal nach dem Datum sehen von der Verordnung

Xylamon
07.02.2007, 19:37
Guck doch einfach auf www.zvs.de nach, da stehen die aktuellen Auswahlbedingungen und auch die aktuellen Links zur weiteren Information.

Die Auswahlkriterien sind von Bund und Ländern definiert worden, die Beschränkung auf einen Bewerbungsversuch ist da aber nicht enthalten.