PDA

Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : kein prüfungsanspruch



derya
07.02.2007, 15:04
hey!
ich habe eine frage: ich studiere in bochum und hab in biochemie und physio mein letzten versuch.
wenn ich durchfalle, verliere ich mein prüfungsanspruch in biochemie+physio oder verliere ich meinen gesamten prüfungsanspruch?kann ich die scheine an einer anderen uni machen oder werde ich von der uni exmatrikuliert?bitte helft mir! danke im vorraus.

Reduktionsäquivalent
07.02.2007, 17:46
Hey!

Uns wurde in der einführungswoche in bochum gesagt, dass wir, falls wir durch den zweiten prüfungszyklus fallen, zum psychologischen beratungsgespräch müssen... und wenn wir dann wieder durchfallen keine naturwissenschaft mehr studieren dürfen!
ich weiß jetzt natürlich nicht, wie viel panikmache dabei ist... machen die profs ja schonmal gerne!
Ist es bei dir denn die dritte klausur, oder der dritte prüfungszyklus?
drücke dir auf jeden fall die daumen für die klausuren

lg

derya
07.02.2007, 18:45
ja, beim gespräch war ich schon. weil ich kenne welche, die durch das fach durchgefallen sind und an einer anderen uni die prüfung nochmal gemacht haben. deswegen bin etwas unsicher.also was ich wissen will, hab ich mein ganze prüfungsanspruch dann verloren oder nur an der ruhr-uni?

mezzomixi
07.02.2007, 19:43
ich denke überall in deutschland. aber drauf schwören würd ich nicht. vielleicht bilde ich mir auch nur ein, das mal gelesen zu haben :-oopss

viel erfolg jedenfalls!

Dr. Jackyll
07.02.2007, 20:01
Forensuche!!! (da gibts schon 1000000 Threads dazu)

Roxane
08.02.2007, 10:42
ich denke überall in deutschland. aber drauf schwören würd ich nicht. vielleicht bilde ich mir auch nur ein, das mal gelesen zu haben :-oopss

viel erfolg jedenfalls!

Das kommt drauf an, da muss er/sie in der Prüfungsordnung der neuen Universität mal nachschauen. Manche Unis verlangen dort, dass man den Prüfungsanspruch an seiner Heimatuni noch nicht verloren hat.

derya
08.02.2007, 16:28
was muss denn in der prüfungsordunung stehen?bei uns steht das man die prüfung nur dreimal wiederholen darf.aber es steht nichts von exmatrikulation oder von einem verlorenen prüfungsanspruch.oder erklärt sich das von alleine? ich weiss nicht, bei meinem ersten versuch war ich krank, beim zweiten hab ich mein bruder verloren,ja damit, bin ich beim dritten prüfungszyklus.ich möchte dieses fach zu gerne zu ende studieren.darum brauche ich dringend infos.bitte um eure hilfe.wie ist das in nrw?danke.

Logo
08.02.2007, 20:06
Ey, wenn das tatsächlich mit deinem Bruder stimmt, dann solltest du über die Schiene fahren. Hast du das im Beratungsgespräch erzählt/belegt? Der Todesfall eines sehr nahen Verwandten sollte ja wohl berücksichtigt werden....

Dr. Hyde
08.02.2007, 23:40
jo, da würde ich auch als erstes ne härtefallregelung anstreben, studienbaratung (vom asta oder studierendenwerk kann da weiterhelfen), sonst gibt es einige unis, die auch einzelleistungsnachweise anbieten (ohne rücksicht auf vorherige versuche an anderen orten).

aber zu dem thema gibts wirklich EINIGE alte threads ;-)