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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Sozialkriterium 3 oder 4?



Stromer
13.02.2007, 09:56
Hallo - ich bin verwirrt,

ich frage mich WELCHES Sozialkriterium auf mich zutrifft.

Also, ich möchte in Leipzig studieren. Gemeldet bin ich bei meinen Eltern, d.h. im Vorort von Leipzig. Demnach wäre das SK 4.

Wenn ich studiere, behalte ich einen 400€-Job bei meinem jetzigen AG. Gilt das als SK 3, oder welche Art Job wird da gewertet? Komplett selbst versorge ich mich damit ja nun nicht, aber durch Ersparnisse und Zuschüsse priv.Natur haut des schon hin.

Bitte helft mir...

bobbit
13.02.2007, 11:10
Hallo - ich bin verwirrt,

ich frage mich WELCHES Sozialkriterium auf mich zutrifft.

Also, ich möchte in Leipzig studieren. Gemeldet bin ich bei meinen Eltern, d.h. im Vorort von Leipzig. Demnach wäre das SK 4.

Wenn ich studiere, behalte ich einen 400€-Job bei meinem jetzigen AG. Gilt das als SK 3, oder welche Art Job wird da gewertet? Komplett selbst versorge ich mich damit ja nun nicht, aber durch Ersparnisse und Zuschüsse priv.Natur haut des schon hin.

Bitte helft mir...

Ich würde sagen, dass es auf das SK 4 hinausläuft. Das alles hört sich schlicht und einfach nach einem normalen 400 Euro Job an, der keine besondere Bindung an den Studienort offenbart.

Stromer
13.02.2007, 11:22
Welche Art Job würde denn dann als 3er gelten? Denn am Ende ist jeder Job austauschbar. Die Bindung entsteht doch durch die finanzielle Absicherung, die man durch den Job erfährt?

Ansonsten ist 4 allemal besser als 5 :-top

Etwas genauer hätten die das schonmal eingerenzen/ beschreiben können.
Habe an die ZVS geschrieben, aber ob da was rauskommt, sei mal dahingestellt.

lg Stromer

bobbit
13.02.2007, 11:27
Mal bei der ZVS lesen (PDF) (http://www.zvs.de/Service/Download/S07.pdf). Punkt A, genauer gesagt: 3. Wirtschaftliche Gründe. Man kann es auch so auslegen, wie du es möchtest (3.3), kommt dann aber auf die Beweisführung an.

Stromer
13.02.2007, 12:11
Das hatte ich schon- habe alles glaube ich hundertmal gelesen- aber es ist nicht immer einfach, den richtigen Interpretationsansatz zu finden :-meinung

Mal schauen, ob die von der ZVS Zeit finden mir zu antworten, da ich ja kein aktueller Bewerber bin.
Vielleicht mache ich mich auch sinnlos selber wuschig.

Franzi
13.02.2007, 15:17
Hallo Stromer!

Hatte auch bei der ZVS angerufen und bei mir ist es dann sofort am Alter gescheitert (man muß mind. 26 Jahre alt sein).

Ganz liebe Grüße
Franzi

alley_cat75
13.02.2007, 15:32
Stromer, was genau hast Du für einen Job? Du müsstest der ZVS möglichst glaubwürdig verkaufen, dass Du diesen tollen Job für die super Bezahlung nur dort bekommst, wo Du jetzt wohnst. Die Alters-Problematik stimmt so ganz nebenbei. Bis zum 26. Lj. sind Dir Deine Eltern unterhaltsverpflichtet, es sei denn Du machst eine Zweitausbildung.

Stromer
13.02.2007, 15:51
Oh, na dann bin ich eben SK 4. Zum Bewerbungsdatum bin ich zwar schon 26 (wow-alte schachtel!!!), aber der Job ist ein 400€ Job im IT-Bereich (kaufmännisch-verwaltend) Das is nix mit Super und so.

Aber wie geschrieben, wohne ich bei meinen Eltern, der Ersparnis wegen. Und das wäre immerhin die 4. (Aber ich habe, glaube ich eh schon alle Chancen durch die 13 Wartesemester :-blush )


Danke für die hilfreichen Antworten

stromer

alley_cat75
13.02.2007, 17:07
Ob der Job gut ist oder net; Du musst der ZVS verklickern, dass Du ohne Selbigen unter der Brücken landen und trocken Brot fressen müsstest! That`s the tric. :-dance

jElle6
07.11.2012, 14:39
Ich lasse den thread hier mal wieder auferleben;)
gibt es hier jemanden der SK 3 aufgrund eines 400€-Jobs zugesprochen bekommen hat? (Wir gehn natürlich davon aus, dass die Stelle im Arbeitsvertrag als unbefristet deklariert ist und die anderen formalen Kriterien der ZVS auch zutreffen).

...Immerhin gibt es in manchen Bundesländern keine Studiengebühren sodass je nach Lebensumstand auch ein 400€-Job zur Finanzierung des Studiums unersetzlich sein könnte!? Was denkt ihr?
Bitte schreibt jetzt nicht- das geht nicht weil man ESt-Erklärungen/Bescheide mitschicken muss- das stimmt nämlich so nicht, da ich von Leuten weiss, die nur die Steuererklärungen ihrer Eltern, nicht aber ihre eigenen eingereicht haben und der Antrag bewilligt wurde.

Freu mich über Antworten,

LG JElle6