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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Verteidigungsprüfung, Erfahrungen?



Zoidberg
20.02.2007, 15:04
Habe bald meine drei Prüfungen zur Diss-Verteidigung (also keine öffentliche, da statistisch ;-) )
hat jemand Erfahrungen dazu, was wird gefragt, mehr zur Diss oder zum Fach? sind die Prüfungen eher benigne oder wird man "fertig gemacht"
und ja, ich weiß dass es vom Prüfer abhängig ist ;-)

eatpigsbarf
20.02.2007, 15:50
Ich denke, wie bei den Examen auch, hängt es auch hier ganz ungemein von deinen Prüfern ab, was Du gefragt wirst... Und es hängt auch bestimmt davon ab, ob Du zwischen zwei Noten stehst etc.
Mein Rigorosum war relativ human. Ich hab eine experimentelle Gyn (Geb.-Hilfe)-Arbeit geschrieben und wurde von 4 Profs geprüft: der eine war zufällig auch Gynäkologe, eine war HNOlerin, ein Anästhesist und ein Psychiater. Haben somit also nicht wirklich was mit dem Fach zu tun gehabt.
Musste dann in wirklich 4-5 kurzen Sätzen meine Arbeit zusammenfassen und von da aus sind die dann in die Prüfung eingegangen. Da man sich immer klarmachen muß, daß die noch weniger Ahnung von dem Thema haben als man selbsr (jedenfalls bei experimentellen Studien, mit denen sie sich nicht auskennen) und ganz definitiv deine Arbeit nicht gelesen haben (Realismus auch von Studentenseite hilft wirklich enorm weiter und keiner der Profs hat auch nur die entfernteste Zeit, um sich 50-150 Seiten einer Diss durchzulesen zu einem Thema, daß ihn nicht im entferntesten interessiert...! Insofern kennen die meist nur die 1-2 Seiten Zusammenfassung...).
Habe also kurze Zusammenfassung gegeben, und dann hat mich jeweil 1 Prüfer was gefragt für ein paar Minuten: der Anästhestist hatte in meiner Arbeit zufällig das Wort Ibuprofen gelesen und hat mich dann was zur Pharmakokinetik und-dynamik und warum was und wie gefragt (er wollte eigentlich von mir wissen, wie genau ich mich mit Arachidonsäure und-derivaten auskenne). Die HNOlerin hatte wirklich keine Ahnung, was sie fragen sollte (man hat´s gemerkt) und mioch dann zu meinen Tierversuche ausgequetscht und mich erörtern lassen, warum ich gerade Ratten und z. B. nicht humanes Gewebe hatte. Der Psychiater war dann wieder auf einer anderen medikamentösen Schiene, die wirklich keinerlei Bezug zu meiner arbeit hatte. Und der Gyn hat dann geschaut, wie sehr ich mich bei meiner geburtshilflichen Arbeit in der Gyn auskenne.
Von den Fragen hatte also wirklic nichts mit meiner Arbeit, der Versuchsmethodik oder den Ergebnissen zu tun. Gar nichts. Ich habe sie mir vor dem Prüfungstag noch 2x insges. durchgelesen (konnte das Zeug einfach nicht mehr sehen...!) und bin dann frohen Mutes in die Prüfung gegangen. War letztendlich das Richtige. In Hannover darf man im Rigorosum über die gesamte Studiendauer hinweg geprüft (somit also in allen Fächern) werden und dadurch kann man sich einfach nicht umfassend vorbereiten. ich kann nicht in 2 Wochen 6 Jahre wiederholen. Und wenn einen jemand reinreiten will, dann kann er das meist, egal, wie gut ich vorbereitet bin.
also, viel Glück!!!

Evil
20.02.2007, 17:39
Es hängt wirklich davon ab, wieviel Ahnung die anderen Prüfer von dem Fach haben, aber auch, was an Eurer Uni üblich ist.

In Bochum wird man bei der Disputation prinzipiell "durchgewunken", da kann eigentlich nix passieren.
Ich hatte 10 Minuten, um die komplette Diss vorzustellen, da aber keiner in der Promotionskomission wirklich Ahnung von zellulärer Physiologie hatte, ist der letzte nach 3 Minuten ausgestiegen; mein DrVater und der Co-Korrektor haben dann noch 2 Fragen zum Thema gestellt, und das war es dann.

Am besten, Du fragst Deinen DrVater, wie das bei Euch üblicherweise läuft, dann kann der Dich entsprechend vorbereiten :-top

Zoidberg
20.02.2007, 18:13
ist leider keine öffentliche Veranstaltung, sondern drei Einzelprüfungen, dazu auch noch mit Prüfern von Fach...

Rico
20.02.2007, 19:45
Nur wenn Ihr versprecht, nicht zu weinen (Sorry, Zoid :-blush)

Als mündliche Prüfung wird die ärztliche oder zahnärztliche Prüfung nach der Approbationsordnung für Ärzte oder Zahnärzte anerkannt, wenn zwischen dieser und der Eröffnung des Promotionsverfahrens nicht mehr als 5 Jahre verstrichen sind.

trina1081
20.02.2007, 20:26
Das hier steht in unserer Promotionsordnung:

(3) Die Verteidigung besteht aus einem Vortrag der Bewerberin oder des Bewerbers von maximal
20 Minuten Dauer über den Inhalt ihrer oder seiner Dissertation und der anschließenden
Diskussion mit den Mitgliedern der Prüfungskommission. Allen Anwesenden ist ebenfalls
Gelegenheit zu geben, an die Bewerberin oder den Bewerber Fragen zu stellen, die den
Gegenstand der Dissertation betreffen.
Die öffentliche Verteidigung wird von der Vorsitzenden oder dem Vorsitzenden der
Prüfungskommission geleitet.

Pünktchen
22.02.2007, 10:44
Uni Rostock

§ 11
Prüfungskommission
Die Prüfungskommission und deren Vorsitzender werden nach Annahme der Dissertation durch den Rat der Medizinischen Fakultät vom Vorsitzenden der Promotionskommission bestimmt. Die Kommission soll 7 Mitglieder umfassen und sich neben den drei Gutachtern der Dissertationsschrift aus weiteren für die Beurteilung der Dissertation sachkundigen Vertretern aus 3 verschiedenen
Fachgebieten zusammensetzen. Ausnahmen von dieser Mindestanforderung sind nur bei Vorliegen triftiger Gründe zulässig. Der Vorsitzende der Prüfungskommission entscheidet über die Durchführung oder Nichtdurchführung der öffentlichen Verteidigung. Die Gründe der Entscheidung
sind dem Dekanat in schriftlicher Form anzuzeigen. Gutachter können nicht den Vorsitz der Prüfungskommission übernehmen.

§ 12
Öffentliche Verteidigung
1. Nach Annahme der Dissertation wird der Zeitpunkt der öffentlichen Verteidigung durch den Vorsitzenden der Promotionskommission festgesetzt. Der Termin ist in der Fakultät in geeigneter Weise bekannt zu geben.

2. Die öffentliche Verteidigung gliedert sich in folgende Abschnitte:
2.1. Vorstellung der Prüfungskommission
2.2. Vorstellung des Promovenden
2.3. Auszugsweise Verlesung der Gutachten durch den Vorsitzenden der Prüfungskommission unter Beschränkung auf die kritischen Hinweise der Gutachter und die zusammenfassende Wertung der Dissertationsschrift.
2.4. Vortrag des Kandidaten zum Dissertationsthema (maximal 20 Minuten)
2.5. Disputation zum Vortrag (mindestens 15 Minuten)
2.6. Nicht öffentliche Bewertung der Verteidigungsleistung durch die Mitglieder der Prüfungskommission

Picknicker
22.02.2007, 18:54
Nur wenn Ihr versprecht, nicht zu weinen (Sorry, Zoid :-blush)
Hach ja, welch Glück, daß mein Doktorvater in Tü habilitiert hat und ich somit nicht durch die Münchener verteidigungsmühle muß