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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : RS Prüfung



Dr.Tommy
21.02.2007, 16:07
wollte mal fragen, ob jemanf zufällig fragen der rs prüfung hat oder einen schönen link :-love
danke und gruß

fRieH
21.02.2007, 20:01
wo machst du die schule? kriegst doch normal alles haarklein gesagt was du wissen musst? meinst du für die mündliche prüfung ?

ehem-user-21-04-2023-1140
21.02.2007, 20:05
Hi,
ich hab ne schriftliche RA-Prüfung als pdf...Meld dich mal mit ner pn bei mir! Dann kann ich dir die schicken!

fRieH
21.02.2007, 20:07
och die kannste mir auch zukommen lassen!

als ra in spe is das ja mal interessant zu sehen :)

ehem-user-21-04-2023-1140
21.02.2007, 20:14
Klar. Schicke mir einfach ne PN mit deiner e-Mail Adresse. Schicke ich dir dann...

//stefan
28.02.2007, 17:12
http://www.rettungsassistenten-examen.de/

LaTraviata
28.02.2007, 22:00
Wenn ich wieder an dem richtigen Rechner sitze, dann könnte ich Dir ebenso Fragen aus vergangenen RS-Klausuren schicken :-D.

gabe
01.03.2007, 13:29
ah, in den thread kann ich mich auch noch reinmogeln:

wie läuft es mit dieser rs-äquivalenzbescheinigung nach bestandenem ra-stex?

gabe
01.03.2007, 13:34
und noch was:

kann man das ra-klinikpraktikum irgendwie für die vorklinik anrechnen lassen?

Nemesisthe2nd
01.03.2007, 13:45
das mti dem anrechnen lassen ist leider schwierig...

es müssen 30 zusammenhängende tage in der pflege sein... also zählt anästhesie und ambulanz schonmal nicht...

ich bin nicht ganz sicher bezüglich der praktikumszeiten für RAs, aber wenn du 4 wochen intensiv brauchst würde ich die als block machen... dann könntest du dir nen monat anrechnen lassen...

oder du bettelst bei der pflegedienstleitung, dass sie dir einfach pflegerische tätigkeiten für x tage bestätigen... ;-)

nur eben immer das formular fürs pflegepraktikum aus dem anhang der approbationsordnung benutzen... ^^

michael333
01.03.2007, 13:45
kann man das ra-klinikpraktikum irgendwie für die vorklinik anrechnen lassen?

Jedes LPA im jeweiligenden Bundesland handelt das anders. Eine verläßliche Antwort bekommst du also nur beim LPA, das für dich zuständig ist!