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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Das Ende der ZVS im WS 2008/09



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Plotin
01.03.2007, 15:22
Laut dem Artikel "Die ZVS ist tot, sie lebe hoch" (http://tinyurl.com/2zrycc) im Nachrichtenmagazin SPIEGEL soll die ZVS ab WS 2008/09 ein sogenanntes "bundesweites Bewerbungsportal" einrichten, in welchem die ZVS selber - wie bisher - nicht mehr einen Teil der freien Studienplätze vergibt, sondern die Hochschulen alleine - und zwar maßgeblich nach dem Kriterium der Abiturnote - ihre Bewerber auswählt. Der ZVS komme zukünftig die Rolle der Studierenden- und Bewerberberatung und der Unterstützung der Hochschulen bei deren Auswahlverfahren zu. Das bedeutet faktisch, dass die ZVS keinen Einfluss mehr auf die tatsächliche Verteilung der Studienplätze hat.

Das könnte ferner bedeuten, dass zukünftig anrechenbare Wartesemester, die bisher für einen großen Anteil von Studienplatzbewerbern irgendwann für einen Studienplatz sorgten, bei der Platzvergabe nicht mehr berücksichtigt werden. Sofern sich diese Hypothese als richtig erweisen sollte, bedeutete dies das endgültige Aus für all jene Abiturienten, die mit nur einem durchschnittlichen Notenspiegel aufwarten können. Grund zur Torschlusspanik für diejenigen unter euch, die bis jetzt über die Wartezeit noch keinen Studienplatz bekommen haben?

Dr.Hibbert
01.03.2007, 15:24
Dann gibts ne Klagewelle. So einfach ist das.

schwarzwald
01.03.2007, 15:25
Ich hab davon heute Nacht auf ntv gehört - angeblich soll es dann nicht mehr möglich sein, sich für mehrere Unis gleichzeitig um einen Studienplatz zu bewerben... :-nix

Bin mal gespannt, ob das wirklich so kommt.... :-?

michael333
01.03.2007, 15:30
Das könnte ferner bedeuten, dass zukünftig anrechenbare Wartesemester, die bisher für einen großen Anteil von Studienplatzbewerbern irgendwann für einen Studienplatz sorgten, bei der Platzvergabe nicht mehr berücksichtigt werden. Sofern sich diese Hypothese als richtig erweisen sollte, bedeutete dies das endgültige Aus für all jene Abiturienten, die mit nur einem durchschnittlichen Notenspiegel aufwarten können.

Dass die ZVS, so wie sie jetzt besteht nicht weiter bestehen wird, dass ist doch schon seit Monaten klar.

Aber ich glaube nicht, dass das System der Wartesemester abgeschafft wird. Und wenn doch, dann nicht von heute auf morgen.

Scienceman
01.03.2007, 15:39
Krass! Kann mir aber nicht vorstellen, dass jemand, der 4 Jahre gewartet hat und dem 1 Jahr noch fehlt wieder bei "Null" anfangen soll bzw. gar keine Chance mehr hat.

Frizzy
01.03.2007, 15:40
denke auch, dass es zumindest für alle abiturienten, die vor dem *ende* der zvs ihr abi gemacht haben, die wartezeit weiterlaufen wird - nur eventuell haben die abiturienten danach echt pech dann.... gemeinte welt!

gruß
frizzy

schwarzwald
01.03.2007, 15:45
´ne Übergangsregelung wirds bestimmt geben,
aber danach wirds wohl alles etwas anders :-nix

banshee
01.03.2007, 16:39
Für mich steht da erstmal nur das die ZVS in eine "Servicestelle" umgewandelt wird und zukünftig für die Unis im AdH eine Vororganisation übernimmt... Korrigiert mich bitte, aber von Abibesten- und Wartezeitquote abschaffen habe ich nichts gelesen...

altalena
01.03.2007, 16:42
.. Korrigiert mich bitte, aber von Abibesten- und Wartezeitquote abschaffen habe ich nichts gelesen...
Eben..... ich oooch nüscht. :-keks

Nicole80
01.03.2007, 17:08
Hi!

Was ich jetzt schreibe sind reine Spekulationen:

Ich denke, dass es auf Dauer nicht nur auf die Abinote ankommt, sondern das ein gesondertes Auswahlverfahren stattfinden wird. Die Abinote bleibt vermutlich ein Kriterium, zudem werden Testverfahren entwickelt (die Universitäten sind schon in einigen Fachbereichen dabei) wie z.B. bei einer Bewerbung um einen Ausbildungsplatz. Ich denke auch, dass so etwas wie Motivationsschreiben, Vorstellungsgespräch wichtig werden. Die Hochschulen sind daran interessiert, gute und motivierte Leute an die Uni zu bekommen. Und eine gute Abinote ist kein Garant für die Qualität und Motivation zum Studium, das wissen auch die Unis. Nur das ganze ist natürlich mit einem sehr großen Aufwand der Unis verbunden, deswegen wird das nicht von heute auf morgen gehen und deswegen wird sich vorläufig erstmal vermutlich weiterhin auf die Abinote konzentriert.
Ich denke, dass die "Warter" auch später noch zum Zuge kommen werden. Anders geht das auch gar nicht. Also da würde ich mir mal keine Sorgen machen. Beobachten aber nicht jetzt schon in Panik verfallen. ;-)

Liebe Grüße
Nic

Hellequin
01.03.2007, 17:47
Laut dem Artikel [url=http://tinyurl.com/2zrycc][i] Das bedeutet faktisch, dass die ZVS keinen Einfluss mehr auf die tatsächliche Verteilung der Studienplätze hat.

Die ZVS hat noch nie die Regeln für das Vergabeverfahren aufgestellt. Sondern war immer nur das ausführende Organ.
Bindend für die Arbeit der ZVS sind das Hochschulrahmengesetz und der Staatsvertrag über die Vergabe der Studienplätze. Und eine Abschaffung/Neuordnung der ZVS ändert erstmal nichts an den Vergabequoten, da diese gesetzlich vorgeschrieben sind.

Master
01.03.2007, 18:30
Zum Glück gibt es in Deutschland das Gesetz zur "freien Berufswahl", d.h. jedem ist die Chance gegeben sein "Wunschstudium" zu absolvieren!
Also muss in jedem Studiengang auch immer ein gewisser Prozentsatz an Studienplätzen an die Bewerber mit der längsten Wartezeit vergeben werden!
Der liegt glaub ich Uni-Intern bei mind.5%

Also keine Angst, auch in Zukunft wird der Weg zum Studienplatz über Wartezeit möglich sein - mit oder ohne ZVS ;-)

Afri
01.03.2007, 18:49
:-meinung
denn für die anderen fächer, die jetzt nur über orts-nc von den unis vergeben werden (also deren vergabe die unis selber bestimmen können) , gibt es auch immer (!) eine wartezeitquote neben der abinotenquote.

Scienceman
01.03.2007, 19:04
muss jedes unternehmen etwa einen ausbildungsplatz zur verfügung stellen damit jeder seine berufswahl erfüllen kann?

MarkusM
01.03.2007, 19:30
Mit einem Unternehmen gehst Du ein Arbeitsverhältnis ein.

little_lunatic
01.03.2007, 19:37
denke auch, dass es zumindest für alle abiturienten, die vor dem *ende* der zvs ihr abi gemacht haben, die wartezeit weiterlaufen wird - nur eventuell haben die abiturienten danach echt pech dann.... gemeinte welt!

gruß
frizzy
das denk ich auch. von heute auf morgen zu sagen "wartesemester zählen nicht mehr" würde es keinem einfacher machen. zudem ist das auch keine offizielle stellungnahme oder ähnliches. gemunkelt wurde schon viel. auch schon vor zeiten der zvs. also nicht unnötig die pferde scheu machen und zeter und mordio schreien. ;-) alles wird gut
und wenn nicht findet sich auch da ein weg. wenn man etwas wirklich will muss man zur not mit dem kopf durch die wand :-wand ;-)

Rico
01.03.2007, 19:49
Wenn die Wartezeit nicht mehr über die ZVS läuft, dann wird es eben keine bundeseinheitliche Wartezeit mehr geben, sondern eine individuelle für jede Uni, so wie jede Uni dann ihren eigenen NC hat (und wie es derzeit bei allen nicht ZVS-Studiengängen ist).
"ZVS"-Wartesemester verfallen natürlich nicht, denn nachwievor sind Wartesemester definiert als die Anzahl an Semestern, die man seit dem Abi nicht an einer deutschen Uni studiert hat.

Kann man doch auch als Chance sehen, weil dann z.B. an wenig gefragten Unis die Wartezeit sogar fallen kann...

teen-a
01.03.2007, 20:35
dann soll man halt warten um alles genau zu erfahren...
ich bin aber sehr gespannt wie es mit den abiturbesten sein wird...

Plotin
01.03.2007, 22:23
Bindend für die Arbeit der ZVS sind das Hochschulrahmengesetz und der Staatsvertrag über die Vergabe der Studienplätze. Und eine Abschaffung/Neuordnung der ZVS ändert erstmal nichts an den Vergabequoten, da diese gesetzlich vorgeschrieben sind.
Sind Hochschulrahmengesetz und der Staatsvertrag über die Vergabe der Studienplätze in ihrer jetzigen Form und Rechtsfassung für alle Zeiten in Stein gemeißelt? Bisher gab es immerhin sieben Novellierungen im HRG. Wenn die ZVS im nächsten Jahr in eine Stiftung des öffentlichen Rechts überführt wird, ist im Gefolge auch eine Anpassung des HRG sowie des Staatsvertrages über die Vergabe von Studienplätzen möglich.


Wenn die Wartezeit nicht mehr über die ZVS läuft, dann wird es eben keine bundeseinheitliche Wartezeit mehr geben, sondern eine individuelle für jede Uni, so wie jede Uni dann ihren eigenen NC hat (und wie es derzeit bei allen nicht ZVS-Studiengängen ist).
Welches Interesse könnten die Universitäten, so sie zukünftig weitgehend selbständig über die Zulassung von Studienbewerbern zu befinden haben, ausgerechnet an Studierenden mit besonders langer Wartezeit zeigen? Die Universitäten werden bemüht sein, ausgerechnet die Abitur- und Mediziner-Test-Besten zuzulassen, nicht aber jene, die nicht mehr zu bieten haben als eine lange Wartezeit. Ich halte es für unwahrscheinlich, dass die Hochschulen jeweils lokal gültige Wartezeiten als eines unter mehreren Zulassungskriterien für einen Studienplatz einführen. Auch wären hierfür Anpassungen der zuständigen gesetzlichen Rahmenbedingungen erforderlich.

Hellequin
01.03.2007, 23:55
Sind Hochschulrahmengesetz und der Staatsvertrag über die Vergabe der Studienplätze in ihrer jetzigen Form und Rechtsfassung für alle Zeiten in Stein gemeißelt? Bisher gab es immerhin sieben Novellierungen im HRG. Wenn die ZVS im nächsten Jahr in eine Stiftung des öffentlichen Rechts überführt wird, ist im Gefolge auch eine Anpassung des HRG sowie des Staatsvertrages über die Vergabe von Studienplätzen möglich.
Richtig, und die letzte ist von 2006. Also ist das unwahrscheinlich. Und bis jetzt gibt es keinen Hinweis darauf das das HRG geändert werden soll.



Welches Interesse könnten die Universitäten, so sie zukünftig weitgehend selbständig über die Zulassung von Studienbewerbern zu befinden haben, ausgerechnet an Studierenden mit besonders langer Wartezeit zeigen? Die Universitäten werden bemüht sein, ausgerechnet die Abitur- und Mediziner-Test-Besten zuzulassen, nicht aber jene, die nicht mehr zu bieten haben als eine lange Wartezeit. Ich halte es für unwahrscheinlich, dass die Hochschulen jeweils lokal gültige Wartezeiten als eines unter mehreren Zulassungskriterien für einen Studienplatz einführen. Auch wären hierfür Anpassungen der zuständigen gesetzlichen Rahmenbedingungen erforderlich.
Weil es ein einfaches und kostengünstiges Kriterium ist, das bei allen Leuten die es betrifft vergleichbar ist. Das ist die Abinote nicht, weswegen es ja auch Landesquoten gibt. Und das die Unis bereit sind mehr Geld ins Auswahlverfahren zustecken, bezweifle ich.