BetterCallSaul
03.03.2007, 15:16
In den AdH Bedingungen der Unis wird häufig "Ausbildung ODER einschlägige Berufstätigkeit" positiv angerechnet. Nur was zählt dazu? Ich arbeite momentan nach meinem Zivildienst in der Pneumologie als Aushilfs-Krankenpfleger in der Pneumologie und Nachtwache im Schlaflabor. Wie lange muss die Tätigkeit erfolgen? Zählt dies auch als Berufstätigkeit, wenn man nicht ausgebildet / examiniert ist?
Gruß, sHoMa
Gruß, sHoMa