PDA

Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Tag 2 - A 147/B39: Konkurrenzverhältnisse



Seiten : [1] 2

Flauscheding
14.03.2007, 17:09
Ich denke, dass da 2 Lösungen richtig sind, denn wieso sollte es ein Konkurrenzverhältnis zwischen Arzt und Kh geben ? Ärzte dürfen doch bspw. auch nciht für sich werben, Krankenkassen dürfen keine wertenden Empfehlungen rausgeben etc.
Was meint ihr?

BenediktS
14.03.2007, 17:18
Das hatte ich auch erst gedacht und überlegt, dass die bestimmt wieder indirekt auf die Trennung von ambulantem und stationärem Bereich hinauswollen...
... aber mit etwas Abstand kann ich mir einen Konkurrenzkampf zwischen 2 Amtsärzten noch schlechter vorstellen ;) (naja, jetzt müsste man wissen, was denn die Föderalismusreform so über einen Konkurrenzkampf von Gesundheitsbehördern der einzelnen Bundesländer so auszusagen hat *g*)

klesarah
14.03.2007, 20:47
ich fand die frage auch vollkomm ungerecht!! warum sollten die praxis und das krankenhaus konkurrieren??? :-???

Hoppla-Daisy
14.03.2007, 20:57
Und was ist mit Tageskliniken, die ja auch Praxen sind? ;-)

Die sind doch auch erpicht darauf, den Krankenhäusern Patienten abzuknöpfen, oder irre ich mich da.

Unregistriert
15.03.2007, 00:50
Tageskliniken sind sehr wohl auch in Kliniken integriert und stellen keine Arztpraxen da, sondern sind Teil der ambulanten Versorgung durch Krankenhäuser. Es ist eher fraglich wie das IMPP hier den doch recht marktwirtschaftlichen Begriff Konkurrenz definiert haben möchte...

THawk
15.03.2007, 07:36
Tageskliniken sind sehr wohl auch in Kliniken integriert und stellen keine Arztpraxen da, sondern sind Teil der ambulanten Versorgung durch Krankenhäuser. Es ist eher fraglich wie das IMPP hier den doch recht marktwirtschaftlichen Begriff Konkurrenz definiert haben möchte...
Sie können integriert sein, müssen aber nicht! Es gibt durchaus auch Tageskliniken, die völlig unabhängig von Kliniken geführt werden.

Kwoom
15.03.2007, 07:42
Also wenn man sich die Frage nochmal betrachtet, muss man irgendwie auf A kommen oder? Einrichtungen des öffentlichen Gesundheitsdienstes?!?! Wieso sollten z.b. Gesundheitsämter verschiedener Städte miteinander konkurrieren?

catgut
15.03.2007, 08:12
Ich hab auch A angekreuzt, denn es ist von allem noch die richtigste Lösung:

Einrichtungen öffentlichen Gesundsheitsdienstes sind staatliche Einrichtungen. Staatliche Einrichtungen konkurrieren nicht, die haben ein Monopol-System.

Ich habe die Antwort D eher so verstanden, dass der Konkurrenzkampf nicht zwischen Ärzten und Krankenhäusern herrscht, sondern innerhalb des Pools der Ärzte und innerhalb des Pools der Krankenhäuser.

Das war vielleicht blöd vom IMPP formuliert, aber ich wäre bis zu der Diskussion hier auch nicht auf die Idee gekommen, es anders als ich hier argumentiert habe zu verstehen.

Flauscheding
15.03.2007, 09:37
In jedem Falle ist die Frage doch nicht eindeutig formuliert, oder? D.h, die Antwort eigentlich . Was wollen sie wissen? Kliniken untereinander, Praxen untereinander oder Kliniken mit den Praxen.
Und nicht eindeutige Formulierungen sind nciht zulässig.

catgut
15.03.2007, 11:25
In jedem Falle ist die Frage doch nicht eindeutig formuliert, oder? D.h, die Antwort eigentlich . Was wollen sie wissen? Kliniken untereinander, Praxen untereinander oder Kliniken mit den Praxen.
Und nicht eindeutige Formulierungen sind nciht zulässig.

Es IST nicht eindeutig formuliert!

Unregistriert
15.03.2007, 13:22
Nur so ne dumme Frage - sind die gesetzlichen Krankenversicherungen nicht Einrichtung des öffentlichen Gesundheitsdienstes`?

Unregistriert
15.03.2007, 14:47
Also ich wär ja für nen Brief ans IMPP....

Flauscheding
15.03.2007, 15:30
Ich habe eben bei der Landesärztekammer angerufen und die Aussage war eindeutig nein, es ist nicht vorgesehen.

Schnuppi84
15.03.2007, 15:44
Wahrscheinlich steh ich grad auf der Leitung : aber Was war nicht vorgesehen laut Landesärztekammer?

Flauscheding
15.03.2007, 15:45
Ah sorry, also lt. Landesärztekammer ist die Konkurrenz zw. niedergelassenen Ärzten und Krankenhäusern nicht vorgesehen. Somit ist D auch richtig.

Unregistriert
15.03.2007, 17:09
Ok. Weiß das dann auch das IMPP? Oder sollten wir es "ihm" mitteilen :-)

FakeZ
15.03.2007, 23:12
Ok. Kann man die Aussage auch schriftlich bekommen?

sonjab
16.03.2007, 07:47
Vielleicht sollte jemand wegen dieser Frage mal dem IMPP schreiben, weil selbst wenn die Aussage mit den Krankenhäusern und Ärzten so gemeint war, dass Krankenhäuser untereinander und Ärzte untereinander konkurrieren war diese Aussage dann ja nicht eindeutig formuliert. Ich hab auch diese Aussage als falsch angegeben, weil ich dachte, warum sollten Ärzte mit Krankenhäusern konkurrieren? Ärzte schicken ihre Patienten doch eher ins Krankenhaus. Vielleicht wird die Frage dann ja auch noch rausgenommen.
Lg

Rudi78
16.03.2007, 09:05
Nun, der öffentliche Gesundheitsdienst ist auf jeden Fall richtig.

Die Krankenkassen sind zwar Anstalten öffentlichen Rechtes (was nicht mehr heisst, das es ein Gesetzt gibt wo drinsteht, das es sie gegen muss und weiteres Regelt), aber eben nicht der öffentliche Gesundheitsdienst.

Dieser ist die Lebensmittelüberwachtung, die kommunalen Gesundheitsämter usw.

Konkurenz zwischen niedergelassenen Ärzten und Krankenhäusers ist durchaus vorgesehen. Beispiel: Ambulantes Operieren, das ein Krankenhaus aber auch ein niedergelassener Chirug machen kann. Und: Als Privatpatient kannst Du auch für Husten&Schnupfen den Chefarzt deines Vertrauens in der Uniklinik aufsuchen. Nur die Kasse zahlt es halt nicht.

Bei der Kostenübernahme durch die Kassen gibt es aber eine klare Regelung: Niedergelassener Arzt = Ambulante Versorgung, Krankenhaus = Stationär sowie ambulant wenn niedergelassener nicht Leistet.

Das wäre die einzige Möglichkeit zu Argumentieren. Warscheinlich sogar mit Erfolg.

jep
16.03.2007, 10:04
Es wäre echt toll wenn noch ein paar fragen raus genommen werden würden. Nur wer genau beschäftigt sich damit und hat so viel Wissen um zu behaupten das die Frage so nicht ganz richtig ist. :-dafür