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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Studium als Zweithörer



kay-bro
15.03.2007, 12:04
Ich bin ZM-Student an der Uni Dresden.
Da ich aus NRW komme, würd ich gern hier (am idealsten in Münster) als Zweithörer mich einschreiben.

Ist es hier möglich als Zweithörer Scheine an den Unis zu machen?

alley_cat75
15.03.2007, 12:56
Ich frage mich gerade, wie genau Du Dir das vorstellst? Hast Du in Dresden nichts zu tun? Ist die zahnmedizinische Fakultät abgebrannt? Vielleicht habe ich ja auch gerade eine Denkblockade... Na jedenfalls, glaube ich fest daran, dass Du als, nennen wir es besser mal, Gasthörer an einer anderen Uni keine Scheine machen kannst. Dann bräuchte keiner mehr in eine andere Stadt gehen. Melden wir uns irgendwo an, Scheine aber werden zu Hause gemacht. :-dafür

kay-bro
15.03.2007, 13:08
habe mit meinem Physikschein per Quereinstieg nen Platz in dresden bekommen fürs 2. FS (zahnmedizin).

Kann in diesem Semester aber kaum was machen in Dresden, da mir Kurse ausm ersten semester fehlen.
insofern kann ich in diesem semester kaum/gar nix (was) machen..

Dass man als Gasthörer keine scheine hier in NRW machen kann, ist mir klar. Aber als Zweithörer sieht das ein bisschen anders aus.

Kennt sich irgendjemand damit aus?

DeKl
15.03.2007, 15:59
was ist ein zweithörer? geht der trend vom zweithandy jetzt zum zweithörer?

alley_cat75
15.03.2007, 16:36
Was ist ein zweithörer? Geht der Trend vom Zweithandy jetzt zum Zweithörer?


:-)) :-)) :-))

meiro
15.03.2007, 17:16
google hilft....

"Zweithörer
Studierende anderer Hochschulen, die im Umkreis von 100 km vom Hochschulort Münster entfernt liegen, können in zulassungsfreien Fächern auf Antrag als Zweithörerinnen bzw. Zweithörer zugelassen werden. Sie erhalten damit die Berechtigung zum Besuch von Lehrveranstaltungen und zur Ablegung studienbegleitender Prüfungen." (Uni Münster)

hier mal allgemein zu unis in nrw

"Zweithörer

Voraussetzung für die Zulassung als Zweithörerin oder Zweithörer ist, dass Sie an einer anderen Hochschule eingeschrieben sind. Als Studierende oder Studierender einer anderen Hochschule können Sie also auf Antrag als Zweithörerin oder Zweithörer mit der Berechtigung zum Besuch von Lehrveranstaltungen und zur Ablegung studienbegleitender Prüfungen zugelassen werden (sogenannter kleiner Zweithörer). Die Beschränkung auf studienbegleitende Prüfungen bedeutet, dass ein Studienabschluss nicht möglich ist.

Liegen bei Ihnen die Voraussetzungen für die Einschreibung des von Ihnen gewählten Studienganges vor, ist eine Zulassung für das Studium eines weiteren Studienganges möglich (sogenannter großer Zweithörer).

Eine Zulassung ist allerdings ausgeschlossen, wenn für den von Ihnen gewählten Studiengang eine Zulassungsbeschränkung mit Auswahlverfahren besteht. Der Antrag auf Zulassung zu einer Zweithörerschaft bedarf der Zustimmung der Hochschule.

Detaillierte Auskünfte erteilt das Studierendensekretariat."

alley_cat75
16.03.2007, 16:52
... Eine Zulassung ist allerdings ausgeschlossen, wenn für den von Ihnen gewählten Studiengang eine Zulassungsbeschränkung mit Auswahlverfahren besteht. ...

Da bin ich ja echt überrascht. Wer hätte das gedacht... :-nix