Hellequin
19.03.2007, 22:13
Im Famulaturmerkblatt des LPA BaWü findet sich folgender Passus.
Famulaturen in den Bereichen der Anästhesiologie und Radiologie können als Praxisfamulatur anerkannt werden, soweit diese ausschließlich in der Ambulanz abgeleistet werden; eine Krankenhausfamulatur im Bereich der Anästhesiologie kann nur anerkannt werden, wenn im Famulaturzeugnis bescheinigt wird, dass der Famulus überwiegend bei kürzeren Eingriffen (ca. 1 Stunde) und/oder auf der Intensiv- oder Notfallstation bzw. in der Schmerztherapie eingesetzt wurde.
Hat sich hier irgendjemand aus BaWü seine Anästhesiefamulatur als Krankenhausfamulatur bescheinigen lassen?
Was habt ihr da reingeschrieben?
Famulaturen in den Bereichen der Anästhesiologie und Radiologie können als Praxisfamulatur anerkannt werden, soweit diese ausschließlich in der Ambulanz abgeleistet werden; eine Krankenhausfamulatur im Bereich der Anästhesiologie kann nur anerkannt werden, wenn im Famulaturzeugnis bescheinigt wird, dass der Famulus überwiegend bei kürzeren Eingriffen (ca. 1 Stunde) und/oder auf der Intensiv- oder Notfallstation bzw. in der Schmerztherapie eingesetzt wurde.
Hat sich hier irgendjemand aus BaWü seine Anästhesiefamulatur als Krankenhausfamulatur bescheinigen lassen?
Was habt ihr da reingeschrieben?