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22.08.2002, 07:10
Hallo !

Mir geht es genau wie Bine, ich komme auf 169 Punkte.
Habe mal gehört dass man sich beim sog "Fragenrügenstellen" schon direkt nach dem schriftlichen ans impp wenden muss.
Stimmt das ?
Gibt es überhaupt eine Möglichkeit sich zu wehren wenn einem wirklich nur 1- 2 Punkte fehlen?
Kann mir da jemand mal mit ner Auskunft helfen ?
Wäre sehr sehr dankbar !

Gruss
Steffi