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Effa20
30.03.2007, 11:28
Hallo alle zusammen....

ich gehöhre auch zu denjenigen die mit 1.8 leider keinen studienplatz bekommen haben......=((

Interessiere mich daher brennend für das Nachrückverfahren in Medizin....

Meine Ränge:

ERL/NBG: 631 (480 Grenzrang)

WÜRZBG: 714 (439 Grenzrang)

GIEßEN: 597 (521 Grenzrang)


Wenn irgendjemand also irgendetwas mit meinen Rängen anfangen kann oder mir etwas "prophezeien" kann dann meldet euch bitte....

lg effa

lille_dronning
30.03.2007, 11:34
Ich würde sagen, dass du bei gießen noch eine ganz kleine Chance hast, aber da würde ich mich nicht drauf verlassen! :-nix

Lenni
30.03.2007, 13:33
aber auch nur viell. in gießen. sonst nirgendwo. tut mir leid für dich :-nix

Xylamon
30.03.2007, 17:31
Mh also von den Zahlen her ist es eigentlich ausgeschlossen, dass du nachrückst - 76 Plätze Abstand zum Auswahlrang, das klappt vielleicht mal im WS, aber net im SS, wo weniger Plätze bei einer höheren Annahmerate vergeben werden.
Sorry :/ aber im WS hast du wieder eine Chance wenn du dir die Uniwahl gut überlegst.

Rettung01
31.03.2007, 13:43
Bisher wurde in diesem Forum noch keine Antwort gefunden auf die Frage:

1. Wie kann der Grenzrang z.b. in Gießen im ADH 521 betragen wenn es tatsächlich nur 176 Studienplätze gibt??

2. Desweiteren wie die Hochschulen bei der Erstellung ihrer Listen zum ADH bei gleichem Nc verfahren???


ZU 1. Am logistischen für mich wäre es, dass die Hochschulen zunächst alle Bewerber nach ihrem Nc sortieren. Der Grenzrang in Gießen würde somit 106 betragen( 60% von 176, wenn man davon ausgeht das die 20% der Abiturbestenquote tatsächlich alle vergeben wurden). Erhält nun jemand an zwei oder mehr Hochschulen eine Zulassung erhält er den Studienplatz bei der Hochschule mit höchster Ortspräferenz. Er wird aber nicht aus der Ranglisten der Hochschule mit niederer Präferenz gestrichen, sondern dort rutsch der Grenzrang eins höher z.b Gießen von 106 auf 107. Alleine mit über den Bedarf hinaus verschickten Zulassungen alleine lässt sich meiner Meinung nach ein Grenzrang der 300% ( in Gießen 106 zu 521) über dem Studienplatzangebot liegt wohl kaum erklären. Mein Sachbearbeiter konnte mir zu dem Erstellen der Ranglisten im Adh weiter keine Auskunft geben. Die Hochschulen würden ihre Listen anders bilden als die Zvs, mehr hat er nicht gesagt.( was ja auch ganz logisch wenn sie eigene Auswahlverfahren durchführen, Gießen macht dies aber nicht).

Andere Lösungsvorschläge??

ZU 2. Effa20 und ich haben unsere Platzierungen im ADH mal verglichen. Effa20 hat wie ich auch einen NC 1,8 und hat keinen Studienplatz. Effa20 hat in Bayern Abi gemacht ich in Hessen. Effa20 kommt überall besser weg als ich obwohl Effa20 weniger Punkte erzielt hat. Was bedeuten würde das die Hochschulen quasi zufällig die 1,8 in ihre Ranglisten eingeordnet haben.

Andere Meinungen/ Erfahrungen??

Wenn meine erste Annahme richtig ist würde dass nahe legen, dass wie bei Effa20 nicht unbedingt erst 76 Leute vor ihm nachrücken würden, es könnte durchaus sein das eint Teil dieser 76 Plätze bereits woanders untergekommen ist. Richtig so???

Hoffe auf viele Antworten

Tanita
31.03.2007, 13:59
Bisher wurde in diesem Forum noch keine Antwort gefunden auf die Frage:

1. Wie kann der Grenzrang z.b. in Gießen im ADH 521 betragen wenn es tatsächlich nur 176 Studienplätze gibt??

2. Desweiteren wie die Hochschulen bei der Erstellung ihrer Listen zum ADH bei gleichem Nc verfahren???



Zu 1. kann ich nichts sagen.

Zu deiner 2. Frage. Bei Leuten mit gleichen Voraussetzungen - d.h. gleicher Durchschnitt und Dienst oder keine Dienst - wird soweit ich weiß einfach gelost!

f95
31.03.2007, 14:13
@ Rettung01

Alles richtig soweit. Nur werden von den 76 Leuten davor kaum welche einen Studienplatz woanders haben, da ja nur zwei Hochschulen 1,8er genommen haben. Also nur an einer anderen Hochschule einen Platz haben könnten (Verfahren mit Auswahlgespräch mal ausgenommen).

Fantasiea
24.09.2008, 19:52
Hallo...

Ich gebe zu, ich bin verzweifelt.
Ich habe ein 1,4er Abi und möchte in meiner Heimatstadt Leipzig studieren.
Allerdings habe ich gestern einen Ablehnungsbescheid bekommen.
Nun möchte ich wissen, wie hoch meine Chance ist, dass ich doch noch im Nachrückverfahren als 'lucky looser' einen Studienplatz erhalte.

Mein Rang: 432
Grenzrang: 393

Danke, schon mal, auch wenn ich befürchte, dass es nicht sehr wahrscheinlich ist...

Fanta

benny165
25.09.2008, 09:47
ich weiß nur von Frankfurt dasses dort so is dass es warhscheinlich kaum Nachzügler gibt, da in Frankfurt überbelegt wurde, mit dem Ziel am ende so wenig Nachzügler wie möglich integrieren zu müssen

Nilz
29.09.2008, 12:45
Hallo Fantasia,

Bei mir sieht es ganz Ähnlich aus, Habe mich mit einem nc von 1,4 im AdH in Kiel beworben... habe auch einen Dienst abgeleistet. Der Grenzrang war 324 mein Rang ist 345.

Das Problem sehe ich in Leipzig in sofern, als das die 1,4er mit schon abgeleisteten Dienst in der 2. Stufe zugelassen wurden. Da diese nun nicht mehr aussetzen müssen für Bund oder Zivildienst, ist die Wahrscheilichkeit, dass sie den Studienplatz in Leipzig fallen lassen etwas geringer.

Andererseits werden viele 1,4er oder 1,3er auch in anderen Städten Studienangebote erhalten und sich vielleicht gegen Leipzig etscheiden.

Ich denke deine Chancen (Wahrscheilichkeiten) liegen da bei ca. 50-60% einen Platz zu erhalten (ganz unverbindlich).

Trotzdem ganz Viel Glück!!!

Mit freundlichen Grüßen

Nilz

nafnaf
29.09.2008, 13:46
@benny165:
Wie kommst du drauf, dass in Frankfurt übergebucht wurde.
Das dürfen die nicht.
Ich meine, es könnte ja theoretisch sein, dass niemand abspringt und dann können die ja nicht Leuten absagen mit der Begründung die haben übergebucht und gehfft, dass welche absprinen. sowas geht nicht.

Nilz
29.09.2008, 15:20
@nafnaf

Ich habe mit der ZVS gesprochen, bezüglich des Nachrückverfahrens. Und die sagten, dass viele Universitäten absichtlich mehr Leute Zulassen als Plätze vorhanden sind, da Erfahrungsgemäß Ein Gewisser Teil den Studienplatz ablehnt. (Dadurch führen einige Universitäten auch kein Nachrückverfahren durch).

Corney
29.09.2008, 15:29
und was is wenn zu wenige den platz ablehnen, teilen sich dann einige nen stuhl??! ;-)

nafnaf
29.09.2008, 15:35
ha eben...das meine ich ja.
Sowas kann doch gar nicht sein...ohne jemanden nahe treten zu wollen!

Nikoo
29.09.2008, 16:54
also ich weiss 100%ig, dass diese überbuchungsverfahren bei anderen studiengängen standard sind. so geschehen bei meiner freundin, wo auf einmal ~400 statt 200 biologen zugelassen wurden - in der hoffnung der großteil springt wieder ab. tjo, dem war nicht so und die ganzen veranstaltungen etc. wurden notdürftig an die neue situation angepasst.

warum sollte es bei medizin nicht auch so sein können? vor allem da sie nicht in dem oben genannten maße überbuchen werden

Raul
29.09.2008, 17:18
Hallo Leute.
Ich habe in Kiel 28 Leute für ZM vor mir, habe ich da noch eine Chance ??
Es kann doch sein das da einige rausspringen oder?


Oh man das kann ja jemand um den Verstand bringen.
Kann mir da jemand was dazu sagen??

:-??? :-???

Nilz
30.09.2008, 15:18
Moin Raul,

Ich denke 28 Leute sind nicht alzuviele, dass könnte noch ganz gut hin hauen.

Das einzigste was ich aus Kiel weiß, ist dass in Humanmedizin nur 1 Nachrückverfahren und direkt im anschluss das Losverfahren durchgeführt wird.

Dein Brief fürs Losverfahren muss zwischen dem 06.10. und dem 10.10. bei der Uni eingehen.

Viel Glück...

Nilz

Sense
30.09.2008, 15:32
Hey Nilz,

bei mir ist es wie folgt:

ebenfalls für ZM, in Heidelberg: mein Rang 47 Grenzrang 29.
Was meinst du dazu bzw. hat wer aus Heidelberg ein wenig Ahnung?

viele liebe Grüße

Sense

Nilz
30.09.2008, 15:46
@Sense,

vorab: Wie kann der Grenzrang bei 29 Liegen wenn es 81 Plätze gibt?

Wenn man die Zahlen jetzt so betrachtet müssten mehr als die hälfte abspringen damit du den Platz erhältst... was in Heidelberg nun etwas unwahrscheinlich ist, trotzdem sind es nur 17 Leute vor dir... zu dem weiteren Procedere im Auswahlverfahren und Nachrücken bezüglich Zahnmedizn, kann ich leider nicht mehr sagen...

Viel glück

Nilz

Sense
30.09.2008, 15:56
also ich hab dir jetzt das geschrieben, was in dem ablehnungsbescheid des AdHs (vom 23.9.) steht. Da steht bei mir für Zahnmed. in Heidelberg:
eigener Rang: 47 Grenzrang: 29

Wie darf ich das jetzt interpretieren? was meinst du mit über die hälfte abspringen?
*ist jetzt völlig verwirrt*

Bitte helft mir...

Grüße

Sense