PDA

Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : was ist man nach dem 3.stex ohne assistenz?



sonnenblume01
01.04.2007, 20:32
hallo,
ich habe mich gerade gefragt, was man eigentlich nach dem 3. stex/ hammerexamen IST, also VOR der assistenzzeit?
weil man als zahnarzt, also nach 5 jahren studium ja theoretisch eine privatpraxis eröffnen könnte, wenn man keine assistenzteit macht, nur die kassenzulassung bekommt man ja dann nicht. kann man als arzt theoretisch nach dem pj und examen sich privat niederlassen?
lg,
sonnenblume01

buxtehude
01.04.2007, 21:06
Nein, dafür brauchst du einen Facharzt in Deutschland.

Nach dem Examen nur die Approbation beantragen und damit bist du approbierte/r Arzt/Ärztin und kannst als Assistent/in oder z.B. im nicht-klinischen Bereich arbeiten. :-top

test
02.04.2007, 00:34
Um sich privat niederzulassen braucht man nur eine Approbation. Ob dan allerdings Patienten kommen und ob die privaten Versicherungen (gesetzliche logischerweise sowieso nicht) dann dafür bezahlen was man macht ist aber nicht gesagt.

sonnenblume01
02.04.2007, 10:25
öhm, danke euch beiden für die antwort- nur wem soll ich jetzt glauben? ;-)
gibts noch ne drittmeinung? :-))
lg,
t-rex

buxtehude
02.04.2007, 10:33
Glaub doch einfach der Ärztekammer :-top

vlsime
02.04.2007, 16:32
Hallo!


gibts noch ne drittmeinung? :-))

Ganz einfach: mit Erhalt der Approbationsurkunde darfst Du Dich Arzt nennen und Du darfst Dir natürlich auch ein Praxis mieten, ein Messingschild aufhängen usw., Dich also "niederlassen". ABER: Du kannst so keine "Kassenzulassung" erhalten, d.h. Du darfst nicht mit den Gesetzlichen Krankenkassen abrechnen, wo immerhin ca. 90 % aller Bundesbürger versichert sind; weiterhin weigern sich wohl auch die meisten Privaten Krankenversicherungen, Rechnungen für Behandlungen durch solche Ärzte zu bezahlen. Du müßtest also von Patienten leben, die freiwillig zu Dir kommen, ohne daß Du mit irgendwelchen Spezialgebieten oder besonderen Kenntnissen werben könntest, und die Deine Rechnungen aus eigener Tasche bezahlen, ohne irgendetwas davon erstattet zu bekommen.

Eine Prognose zum Geschäftserfolg solchen Vorgehens kann wohl jeder selber machen...

Grüße!

FataMorgana
02.04.2007, 18:48
Hier z. B. ein Merkblatt der Landesärztekammer Hessen zu diesem Thema:
http://www.laekh.de/upload/Kammer/intern/Rechtsabteilung/Aktuelles/merkblatt_privatpraxis.pdf

test
02.04.2007, 23:59
Hallo!



Ganz einfach: mit Erhalt der Approbationsurkunde darfst Du Dich Arzt nennen und Du darfst Dir natürlich auch ein Praxis mieten, ein Messingschild aufhängen usw., Dich also "niederlassen". ABER: Du kannst so keine "Kassenzulassung" erhalten, d.h. Du darfst nicht mit den Gesetzlichen Krankenkassen abrechnen, wo immerhin ca. 90 % aller Bundesbürger versichert sind; weiterhin weigern sich wohl auch die meisten Privaten Krankenversicherungen, Rechnungen für Behandlungen durch solche Ärzte zu bezahlen. Du müßtest also von Patienten leben, die freiwillig zu Dir kommen, ohne daß Du mit irgendwelchen Spezialgebieten oder besonderen Kenntnissen werben könntest, und die Deine Rechnungen aus eigener Tasche bezahlen, ohne irgendetwas davon erstattet zu bekommen.

Eine Prognose zum Geschäftserfolg solchen Vorgehens kann wohl jeder selber machen...

Grüße!

Ich denke beispielsweise im Akupunktur oder Naturheilverfahren/Homöopathie Bereich oder anderen Behandlungen, die sowieso nicht durch die Kassen abgedeckt werden, kann man da eventuell schon Erfolg mit haben.

sonnenblume01
03.04.2007, 18:58
hallo,
danke für die anworten! jetzt sehe ich klarer.
die frage war auch mehr so theoretisch gedacht, nicht zur praktischen ausführung.
na wenigstens kann man sich dann nachm pj seine antibiotika selbst aufschreiben. ;-) :-top wer schon stunden in einem vollbesetzten wartezimmer während einer grippewelle zugebracht hat, weiss, wovon ich rede...
lg,
sonnenblume01

Relaxometrie
04.04.2007, 00:03
wenigstens kann man sich dann nachm pj seine antibiotika selbst aufschreiben
Aber wenn Du Dir die Medikamente selbst kaufst, musst Du sie auch selbst bezahlen, da Du ja keine Kassenzulassung hast und somit das von Dir geschriebene Rezept nicht einreichen kannst. Zumindest bei keiner gesetzlichen Kasse. Wie es da in der PKV aussieht, weiß ich nicht.

Oder gibt es da anderweitige Infos, außer dem Tip, daß man sich das Medikament nachträglich noch von einem rezeptbefugten Kollegen verschreiben lassen kann?

alley_cat75
04.04.2007, 18:34
hallo,
ich habe mich gerade gefragt, was man eigentlich nach dem 3. stex/ hammerexamen IST, also VOR der assistenzzeit?

Arbeitslos. :-D

apple
04.04.2007, 19:33
Arbeitslos. :-D
Genau, man ist nur eine Nummer auf dem Flur des Arbeitsamtes :-kotz

test
04.04.2007, 21:09
Aber wenn Du Dir die Medikamente selbst kaufst, musst Du sie auch selbst bezahlen, da Du ja keine Kassenzulassung hast und somit das von Dir geschriebene Rezept nicht einreichen kannst. Zumindest bei keiner gesetzlichen Kasse. Wie es da in der PKV aussieht, weiß ich nicht.

Oder gibt es da anderweitige Infos, außer dem Tip, daß man sich das Medikament nachträglich noch von einem rezeptbefugten Kollegen verschreiben lassen kann?

Die privaten bezahlen das oft. Ist ja für die günstiger du machst das selber als gehst zum arzt dafür, deine eigene Behandlung kannste dann ja doch nicht abrechnen ;)

Relaxometrie
04.04.2007, 21:18
Die privaten bezahlen das oft. Ist ja für die günstiger ....
Günstiger ist es für die Krankenkasse auf jeden Fall, wenn ich für eine Kleinigkeit nicht extra zum Arzt in die Praxis renne, sondern nur ein selbstgeschriebenes Rezept einreiche.
Aber andererseits könnten sie Kassen sich auch quer stellen, weil sie vielleicht vermuten, daß man vorgibt, das Medikament für sich selbst gekauft zu haben, es dann in Wirklichkeit aber einem Kassenpatienten gibt, der das Medikament sonst nicht erstattet bekommen hätte.

Aber wie sieht es aus, wenn ich als Arzt gesetzlich versichert bin? Da wird es wohl während der Assistentenzeit nicht möglich sein, selbstgeschriebene Rezepte einzureichen, denn man hat ja als Assi keine Kassenzulassung.

Hellequin
04.04.2007, 23:41
Aber wie sieht es aus, wenn ich als Arzt gesetzlich versichert bin? Da wird es wohl während der Assistentenzeit nicht möglich sein, selbstgeschriebene Rezepte einzureichen, denn man hat ja als Assi keine Kassenzulassung.
Gabs erst letztens einen Thread dazu, anscheinend erstatten das auch einige Gesetzliche Krankenkassen.

Relaxometrie
05.04.2007, 09:28
Gabs erst letztens einen Thread dazu
Schuldigung, diesen Thread habe ich nicht gesehen.
Am Besten ist es, sich einfach bei seiner KK zu erkundigen, wie sie es denn handhaben. Wenn es dann nach dem Examen soweit ist, werde ich das mal machen und die Antwort hier posten.

Hellequin
05.04.2007, 10:12
Habs mal rausgesucht: http://www.medi-learn.de/medizinstudium/foren/showthread.php?t=35662 :-)

Relaxometrie
05.04.2007, 10:18
Habs mal rausgesucht
Danke :-)