newflemmli
05.04.2007, 17:45
Ich mache bald meine Matura (österr. Abi), und möchte dann in der Schweiz Medizin studieren. Ich hab mich etwas informiert und kam schließlich zu diesen Informationen:
m Hinblick auf die grosse Anzahl von Ausländerinnen und Ausländern, die in der Schweiz eine Ausbildung absolvieren möchten, sind die in den Artikeln 31 und 32 BVO erwähnten Voraussetzungen für die Zulassung von Schülerinnen und Schülern sowie von Studierenden konsequent einzuhalten. Es muss vermieden werden, dass der Ausbildungsaufenthalt zur Umgehung der Begrenzungsmassnahmen missbraucht wird.
Art. 32 Studenten
Studenten, die in der Schweiz studieren wollen, können Aufenthaltsbewilligungen erteilt werden, wenn:
a.
der Gesuchsteller allein einreist;
b.
er ein Hochschulstudium oder eine andere höhere Ausbildung absolvieren will;
c.
das Studienprogramm festgelegt ist;
d.1
die Schulleitung schriftlich bestätigt hat, dass der Gesuchsteller das Studium aufnehmen kann und über die für den Unterricht erforderlichen Sprachkenntnisse verfügt;
e.
der Gesuchsteller die notwendigen finanziellen Mittel hat; und
f.
die Wiederausreise nach Beendigung des Studienaufenthalts gesichert erscheint.
Das wäre ja machbar, un was für eine Bewilligung bekomme ich dann?
Die Eu hat doch verträge mit der Schweiz
Das kam gerade per Email.: (auf meine Frage Bezüglich Studium Medizin)
Guten Tag Herr Weinhart
Die folgenden Angaben sind ohne Vorliegen von entsprechenden Belegen ohne Gewähr:
Falls Sie unsere generellen Zulassungsbedingungen für alle nicht medizinischen Studienrichtungen erfüllen und zum Zeitpunkt der Anmeldefrist bei der Rektorenkonferenz der Schweizer Universitäten (CRUS) jünger als 21 Jahre sind oder Unterhalt gewährt wird und Wohnsitz in der Schweiz haben (muss durch Dokument der zuständigen Behörde belegt werden können), können Sie sich firstgerecht online bei der Rektorenkonferenz der Schweizer Universitäten (CRUS) zu einem medizinischen Studiengang anmelden.
Freundliche Grüsse
Ursula Müller
_____________________________
Universität Bern
Zentrum Lehre
Abteilung Immatrikulationsdienste
Ursula Müller
Sachbearbeiterin
Hochschulstrasse 4
CH-3012 Bern
Tel. +41 (0)31 631 37 94
Fax +41 (0)31 631 80 08
mailto:[email protected]
http://www.imd.unibe.ch
m Hinblick auf die grosse Anzahl von Ausländerinnen und Ausländern, die in der Schweiz eine Ausbildung absolvieren möchten, sind die in den Artikeln 31 und 32 BVO erwähnten Voraussetzungen für die Zulassung von Schülerinnen und Schülern sowie von Studierenden konsequent einzuhalten. Es muss vermieden werden, dass der Ausbildungsaufenthalt zur Umgehung der Begrenzungsmassnahmen missbraucht wird.
Art. 32 Studenten
Studenten, die in der Schweiz studieren wollen, können Aufenthaltsbewilligungen erteilt werden, wenn:
a.
der Gesuchsteller allein einreist;
b.
er ein Hochschulstudium oder eine andere höhere Ausbildung absolvieren will;
c.
das Studienprogramm festgelegt ist;
d.1
die Schulleitung schriftlich bestätigt hat, dass der Gesuchsteller das Studium aufnehmen kann und über die für den Unterricht erforderlichen Sprachkenntnisse verfügt;
e.
der Gesuchsteller die notwendigen finanziellen Mittel hat; und
f.
die Wiederausreise nach Beendigung des Studienaufenthalts gesichert erscheint.
Das wäre ja machbar, un was für eine Bewilligung bekomme ich dann?
Die Eu hat doch verträge mit der Schweiz
Das kam gerade per Email.: (auf meine Frage Bezüglich Studium Medizin)
Guten Tag Herr Weinhart
Die folgenden Angaben sind ohne Vorliegen von entsprechenden Belegen ohne Gewähr:
Falls Sie unsere generellen Zulassungsbedingungen für alle nicht medizinischen Studienrichtungen erfüllen und zum Zeitpunkt der Anmeldefrist bei der Rektorenkonferenz der Schweizer Universitäten (CRUS) jünger als 21 Jahre sind oder Unterhalt gewährt wird und Wohnsitz in der Schweiz haben (muss durch Dokument der zuständigen Behörde belegt werden können), können Sie sich firstgerecht online bei der Rektorenkonferenz der Schweizer Universitäten (CRUS) zu einem medizinischen Studiengang anmelden.
Freundliche Grüsse
Ursula Müller
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Ursula Müller
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