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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Studieren in der Schweiz doch möglich?



newflemmli
05.04.2007, 17:45
Ich mache bald meine Matura (österr. Abi), und möchte dann in der Schweiz Medizin studieren. Ich hab mich etwas informiert und kam schließlich zu diesen Informationen:


m Hinblick auf die grosse Anzahl von Ausländerinnen und Ausländern, die in der Schweiz eine Ausbildung absolvieren möchten, sind die in den Artikeln 31 und 32 BVO erwähnten Voraussetzungen für die Zulassung von Schülerinnen und Schülern sowie von Studierenden konsequent einzuhalten. Es muss vermieden werden, dass der Ausbildungsaufenthalt zur Umgehung der Begrenzungsmassnahmen missbraucht wird.

Art. 32 Studenten

Studenten, die in der Schweiz studieren wollen, können Aufenthaltsbewilligungen erteilt werden, wenn:

a.
der Gesuchsteller allein einreist;
b.
er ein Hochschulstudium oder eine andere höhere Ausbildung absolvieren will;
c.
das Studienprogramm festgelegt ist;
d.1
die Schulleitung schriftlich bestätigt hat, dass der Gesuchsteller das Studium aufnehmen kann und über die für den Unterricht erforderlichen Sprachkenntnisse verfügt;
e.
der Gesuchsteller die notwendigen finanziellen Mittel hat; und
f.
die Wiederausreise nach Beendigung des Studienaufenthalts gesichert erscheint.


Das wäre ja machbar, un was für eine Bewilligung bekomme ich dann?
Die Eu hat doch verträge mit der Schweiz

Das kam gerade per Email.: (auf meine Frage Bezüglich Studium Medizin)
Guten Tag Herr Weinhart

Die folgenden Angaben sind ohne Vorliegen von entsprechenden Belegen ohne Gewähr:

Falls Sie unsere generellen Zulassungsbedingungen für alle nicht medizinischen Studienrichtungen erfüllen und zum Zeitpunkt der Anmeldefrist bei der Rektorenkonferenz der Schweizer Universitäten (CRUS) jünger als 21 Jahre sind oder Unterhalt gewährt wird und Wohnsitz in der Schweiz haben (muss durch Dokument der zuständigen Behörde belegt werden können), können Sie sich firstgerecht online bei der Rektorenkonferenz der Schweizer Universitäten (CRUS) zu einem medizinischen Studiengang anmelden.
Freundliche Grüsse
Ursula Müller

_____________________________
Universität Bern
Zentrum Lehre
Abteilung Immatrikulationsdienste

Ursula Müller
Sachbearbeiterin

Hochschulstrasse 4
CH-3012 Bern
Tel. +41 (0)31 631 37 94
Fax +41 (0)31 631 80 08
mailto:[email protected]
http://www.imd.unibe.ch

newflemmli
05.04.2007, 18:04
Ich mache bald meine Matura (österr. Abi), und möchte dann in der Schweiz Medizin studieren. Ich hab mich etwas informiert und kam schließlich zu diesen Informationen:


m Hinblick auf die grosse Anzahl von Ausländerinnen und Ausländern, die in der Schweiz eine Ausbildung absolvieren möchten, sind die in den Artikeln 31 und 32 BVO erwähnten Voraussetzungen für die Zulassung von Schülerinnen und Schülern sowie von Studierenden konsequent einzuhalten. Es muss vermieden werden, dass der Ausbildungsaufenthalt zur Umgehung der Begrenzungsmassnahmen missbraucht wird.

Art. 32 Studenten

Studenten, die in der Schweiz studieren wollen, können Aufenthaltsbewilligungen erteilt werden, wenn:

a.
der Gesuchsteller allein einreist;
b.
er ein Hochschulstudium oder eine andere höhere Ausbildung absolvieren will;
c.
das Studienprogramm festgelegt ist;
d.1
die Schulleitung schriftlich bestätigt hat, dass der Gesuchsteller das Studium aufnehmen kann und über die für den Unterricht erforderlichen Sprachkenntnisse verfügt;
e.
der Gesuchsteller die notwendigen finanziellen Mittel hat; und
f.
die Wiederausreise nach Beendigung des Studienaufenthalts gesichert erscheint.


Das wäre ja machbar, un was für eine Bewilligung bekomme ich dann?
Die Eu hat doch verträge mit der Schweiz

Das kam gerade per Email.: (auf meine Frage Bezüglich Studium Medizin)
Guten Tag Herr Weinhart

Die folgenden Angaben sind ohne Vorliegen von entsprechenden Belegen ohne Gewähr:

Falls Sie unsere generellen Zulassungsbedingungen für alle nicht medizinischen Studienrichtungen erfüllen und zum Zeitpunkt der Anmeldefrist bei der Rektorenkonferenz der Schweizer Universitäten (CRUS) jünger als 21 Jahre sind oder Unterhalt gewährt wird und Wohnsitz in der Schweiz haben (muss durch Dokument der zuständigen Behörde belegt werden können), können Sie sich firstgerecht online bei der Rektorenkonferenz der Schweizer Universitäten (CRUS) zu einem medizinischen Studiengang anmelden.
Freundliche Grüsse
Ursula Müller

_____________________________
Universität Bern
Zentrum Lehre
Abteilung Immatrikulationsdienste

Ursula Müller
Sachbearbeiterin

Hochschulstrasse 4
CH-3012 Bern
Tel. +41 (0)31 631 37 94
Fax +41 (0)31 631 80 08
mailto:[email protected]
http://www.imd.unibe.ch

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Auszug von Chrus
Welche Zulassungsbedingungen gelten für Ausländerinnen und Ausländer, die im Ausland wohnhaft sind und in der Schweiz ein Medizinstudium aufnehmen möchten?

Die vorhandene Studienplatzkapazität in der Medizin an den Schweizer Universitäten wurde in den letzten Jahren regelmässig überschritten. Zur Bewahrung der Ausbildungsqualität wurden 1998 folglich Zulassungsbeschränkungen für medizinische Studiengänge eingeführt. Sollte der Zugang zu den medizinischen Studiengängen für dieses Studienjahr wiederum einem Numerus clausus unterworfen werden, müssen im Ausland wohnhafte Ausländer und Ausländerinnen angesichts dieser Situation weiterhin strengen Beschränkungsmassnahmen unterworfen werden. Grundsätzlich sind nur in der Schweiz niedergelassene Ausländer (Bewilligung C) und solche, deren Eltern bzw. die selbst seit mindestens fünf Jahren in der Schweiz wohnhaft und im Besitz einer Arbeitsbewilligung sind oder die einen eidgenössischen oder eidgenössisch anerkannten Maturitätsausweis haben, sowie anerkannte Flüchtlinge, zum Medizinstudium zugelassen.

PS.: ne kleine 50m2 Wohnung hab ich in Zürrich in Aussicht 1200 CHF :-kotz

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Auszug aus:
http://www.crus.ch/deutsch/Med/

Bezüglich Zulassung zum Medizinstudium werden wie Schweizerinnen und Schweizer behandelt:
f. andere Ausländerinnen und Ausländer mit Wohnsitz in der Schweiz, die einen schweizerischen oder kantonalen, schweizerisch anerkannten Maturitätsausweis (nach der Verordnung vom 15. Februar 1995 über die Anerkennung von gymnasialen Maturitätsausweisen und dem Reglement der EDK vom 16. Januar 1995 über die Anerkennung von gymnasialen Maturitätsausweisen) oder einen eidgenössischen Berufsmaturitätsausweis in Verbindung mit dem Ausweis über bestandene Ergänzungsprüfungen (nach der Verordnung vom 19. Dezember 2003 über die Anerkennung von Berufmaturitätsausweisen für die Zulassung zu den universitären Hochschulen) haben;

newflemmli
06.04.2007, 15:30
keiner Ahnung?

Vale
21.04.2007, 09:30
Hmm scheint als hätten die in der Tat was geändert, also letztes Jahr ging das garantiert noch nicht.
Hab ich das jetzt richtig verstanden, du nimmst zuerst eine Wohnung und meldest dich dann zum Medizinstudium an? Geht ja erst wieder im Februar nächsten Jahres?
Ich würde auf alle Fälle sicherheitshalber nochmal direckt bei der CRUS anfragen, denn die Uni's haben wie ich die Erfahrung gemacht habe oftmals absolut nicht die Ahnung.
Und sei Präzise bei deinen Angaben, mich haben sie zuerst auch kategorisch abgelehnt und es hat nur dank doppelter Staatsbürgerschaft geklappt. Aber mit einem ausländischen Abitur gibts keine Probleme man muss es nur anerkennen lassen in Bern.
Und sag bescheit was du erreichen konntest, würde mich interessieren ob das jetzt doch möglich ist, wäre ja sehr schön.
Viel Glück!!

Schimmelschaf
21.04.2007, 10:36
[...]Sollte der Zugang zu den medizinischen Studiengängen für dieses Studienjahr wiederum einem Numerus clausus unterworfen werden, müssen im Ausland wohnhafte Ausländer und Ausländerinnen angesichts dieser Situation weiterhin strengen Beschränkungsmassnahmen unterworfen werden. Grundsätzlich sind nur in der Schweiz niedergelassene Ausländer (Bewilligung C)...

Du bist dir aber im Klaren, dass für dich als Ausländer höhere Studienkosten anfallen als für Schweizer und die Unis dich auch bei einem bestanden EMS nicht annehmen müssen? Es melden sich jedes Jahr so viele Studienplatz-Anwärter an, ich glaube, dass sieht in deinem Falle nicht besonders gut aus.

Aber teil doch mal mit, wies gelaufen ist / läuft. Wäre für andere User bestimmt interessant.

Scrotum
21.04.2007, 20:50
Ok, wie kommst du an die schweizer Matura ran? Müsstest du auch nachholen...


die einen schweizerischen oder kantonalen, schweizerisch anerkannten Maturitätsausweis

Ich glaube, das ist nämlich der Ausnahmeparagraph für die Leute, die in der Schweiz schon Matur gemacht haben...

Vale
22.04.2007, 08:39
@Scrotum ne also mit dem deutschen Abitur ist das kein Problem, du musst es halt einschicken und die senden dir eine Äquivalenzbescheinigung und damit ist dein Abi oder was auch immer dem Schweizerischen gleichgestellt. Und je nach Uni halt noch die dortigen Kriterien erfüllen, zB Sprachprüfung oder so, aber zwischen deutsch und deutsch sollte das ja nicht der Fall sein :-D

fac.totum
25.06.2007, 19:36
kann man nun als deutscher eigentlich noch in der schweiz studieren???