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mivacron
09.04.2007, 12:06
Hallo!
Wollte mal kurz fragen, ob sich jemand schon mit dem neuen Curriculum für die Fachkunde Rettungsdienst auseinandergesetzt hat.
Ich war sehr erstaunt zu lesen, dass man nun 24 Monate klinische Tötigkeit nachweisen muss, bevor man die Fachkunde überhaupt beantragen darf!!!
Ich warte eigentlich schon jeden Tag drauf, dass meine 18 Monate (so wie es vorher verlangt wurde) zu Ende sind und ich endlich den Blaulichtschein bekomme.
Hat mich richtig geärgert, als ich diese neue Vereinbarung im Bayerischen Ärzteblatt gelesen habe... :-dagegen :-dagegen
Hat jemand da schon Erfahrungen gemacht oder geht es jemandem genauso?

Viele Grüße,
Mivacron

Sackbauer
09.04.2007, 12:25
Find ich auch richtig so. Du solltest zumindest 2 Jahre vernünftige klinische Erfahrung haben, bevor du notfallmäßig auf die Allgemeinheit losgelassen wirst. Präklinische Notfallmedizin is nix für Anfänger. Der Patient hat ein Recht auf erfahrene kompetente Ärzte.

PEACEKEEPER
09.04.2007, 12:27
Die Regeln wurden geändert:

24 Monate der stationären Patientenversorgung bei einem Weiterbildungsbefugten an einer Weiterbildungsstätte gem. § 5 Abs. 1 Satz 1 WBO, wobei
6 Monate Weiterbildung in Intensivmedizin, Anästhesiologie oder in der Notfallaufnahme unter Anleitung eines Weiterbildungsbefugten gem. § 5 Abs. 1 WBO gewährleistet sein muss
80 Stunden Kurs-Weiterbildung gem. § 4 Abs. 8 WBO in allgemeiner und spezieller Notfallbehandlung
und anschließend unter Anleitung eines verantwortlichen Notarztes 50 Einsätze im Notarztwagen oder Rettungshubschrauber

Es hilft nichts du musst die paar Monate noch abwarten...

Grüsse

Kathibaby
09.04.2007, 12:36
Hallo!
Wollte mal kurz fragen, ob sich jemand schon mit dem neuen Curriculum für die Fachkunde Rettungsdienst auseinandergesetzt hat.
Ich war sehr erstaunt zu lesen, dass man nun 24 Monate klinische Tötigkeit nachweisen muss, bevor man die Fachkunde überhaupt beantragen darf!!!
Ich warte eigentlich schon jeden Tag drauf, dass meine 18 Monate (so wie es vorher verlangt wurde) zu Ende sind und ich endlich den Blaulichtschein bekomme.
Hat mich richtig geärgert, als ich diese neue Vereinbarung im Bayerischen Ärzteblatt gelesen habe... :-dagegen :-dagegen
Hat jemand da schon Erfahrungen gemacht oder geht es jemandem genauso?

Viele Grüße,
Mivacron
Ist leider wirklich so. Mein Chef kriegt deswegen schon die Krise, da ich eben auch erst nach 18 Monaten klinischer Tätigkeit den 80-Stunden-Kurs machen darf und dann bis zum 24. Monat die 50 Fahrten mitmachen muss. Erst danach darf man die Fachkunde beantragen. Wenn man nicht eh in der Anästhesie arbeitet muss man auch noch 6 Monate Notaufnahme, Intensivemedizin oder Anästhesie machen.

//stefan
09.04.2007, 13:19
ich binzwar nur rettsan aber ich befürworte die 24 monate regelung!
mehr erfahrung -> mehr sicherheit -> mehr ruhe -> qualitativ höhere medizinische versorgung...
und der soziale aspekt ist auch nicht zu vernachlässigen.
:-meinung

Kathibaby
09.04.2007, 15:51
ich binzwar nur rettsan aber ich befürworte die 24 monate regelung!
mehr erfahrung -> mehr sicherheit -> mehr ruhe -> qualitativ höhere medizinische versorgung...


Da hast Du nicht ganz Unrecht :-winky, es gibt natürlich immer solche und solche, aber meistens kann man natürlich deutlich mehr, wenn man schon länger dabei ist. Meinen Chef ärgert es halt, weil unsere Abteilung den NEF besetzen muss und er meint, dass ich schon früher soweit sein könnte. So können die Dienste halt nur auf weniger Leute verteilt werden.

mivacron
09.04.2007, 16:56
Kommt auch drauf an welche Fachrichtung man macht...
Bei uns muss auch unsere Abteilung das NEF besetzen und da zählt jeder, der den Schein hat.
Sicher spielt die Erfahrung eine Rolle, aber wie gesagt, meiner Meinung nach sollte die Ärztekammer auch auf die Fachrichtung achten und die ganzen Bestimmungen nicht so pauschal durchsetzen. Ich habe auch lange Zeit im Rettungsdienst gearbeitet und oft kam es nicht auf die "Klinikzeit" an...

Übrigens gelten aber zum Glück noch die 10 lebensrettenden Einsätze. Man braucht nicht zwingend die 50. Wäre ja blöd, wenn man andlich alle 10 lebensrettenden Einsätze zusammen hat und dann nochmal das Fahrtenbuch wälzen muss, um alle rauszuschreiben, bei denen man dabei war.
Ich finde es trotzdem nicht gut so plötzlich die Zeit zu ändern, da wohl viele schon auf die 18 Monate eingestellt waren, alles zusammen haben und nun warten müssen...

Gruß,
Miva

alley_cat75
09.04.2007, 17:01
Ich kann die 24 Monate klinische Erfahrung ebenfalls nur befürworten, auch wenn man ebend besagte 6 Monate länger auf die Fachkunde warten muss. Ich für meinen Teil finde es ja erstaunlich, dass man nach "nur" 24 Monaten auf die Allgemeinheit losgelassen wird und vor allem egal wo man diese klinischen Erfahrungen gesammelt hat. Da wird nicht einmal zwischen Haus der Maximal- bzw, Grundversorgung unterschieden. Finde ich irgendwie nicht gut. :-meinung

Kathibaby
09.04.2007, 17:03
Kommt auch drauf an welche Fachrichtung man macht...
Bei uns muss auch unsere Abteilung das NEF besetzen und da zählt jeder, der den Schein hat.
Sicher spielt die Erfahrung eine Rolle, aber wie gesagt, meiner Meinung nach sollte die Ärztekammer auch auf die Fachrichtung achten und die ganzen Bestimmungen nicht so pauschal durchsetzen. Ich habe auch lange Zeit im Rettungsdienst gearbeitet und oft kam es nicht auf die "Klinikzeit" an...

Übrigens gelten aber zum Glück noch die 10 lebensrettenden Einsätze. Man braucht nicht zwingend die 50. Wäre ja blöd, wenn man andlich alle 10 lebensrettenden Einsätze zusammen hat und dann nochmal das Fahrtenbuch wälzen muss, um alle rauszuschreiben, bei denen man dabei war.
Ich finde es trotzdem nicht gut so plötzlich die Zeit zu ändern, da wohl viele schon auf die 18 Monate eingestellt waren, alles zusammen haben und nun warten müssen...

Gruß,
Miva
Aber wenn man den Kurs vor einem bestimmten Stichtag (weiß leider nicht welcher genau) schon gemacht hat, dann gilt zur Beantragung noch die alte Regelung. Zumindest ist es bei einer Kollegin in meiner Abteilung so, die hat ihren Kurs schon vor Jahren gemacht, hatte aber ihre Anästhesie/Intensiv/Notaufnahme Zeit noch nicht zusammen.

mivacron
09.04.2007, 17:04
Ja, da hast Du Recht. Eine Unterscheidung wäre echt sinnvoll!!!
Aber Du wirst auf jeden Fall schon ehr "auf die Allgemeinheit" losgelassen. Das denke ich mir in jedem meiner Nachtdienste...

mivacron
09.04.2007, 17:09
@Kathybaby: Ja, wenn Du den Kurs vor 1995 gemacht hast...
Ich hab ihn erst im Dezember 2006 gemacht. Allerdings schon nach 1 Jahr (geht in Nordrhein-Westfahlen und wird auch in Bayern anerkannt).
Naja, wir Anästhesisten denken da wohl etwas anders drüber...
Lg, Miva

Benton
09.04.2007, 20:35
Bin etwa in derselben Lage, habe Dez 2006 Kurs nach 12 Monaten gemacht und dann das... Denke aber, dass die für diese Leute eine Übergangsregelung machen müssen, jedenfalls wird die Sache in München von deren Rechtsabteilung geprüft...

Zur Qualität der Fachkunde: es ist immer noch egal, ob man auf der Inneren, der Anästhesie, oder aber in der Derma, Radio, usw. seine 24 Monate abgeleistet hat, so what Qualität?!?! :-D :-meinung

Kathibaby
09.04.2007, 21:00
@Kathybaby: Ja, wenn Du den Kurs vor 1995 gemacht hast...
Ich hab ihn erst im Dezember 2006 gemacht. Allerdings schon nach 1 Jahr (geht in Nordrhein-Westfahlen und wird auch in Bayern anerkannt).
Naja, wir Anästhesisten denken da wohl etwas anders drüber...
Lg, Miva
Also meine Kollegin hat den Kurs 2003 gemacht, 1995 kann also so nicht stimmen :-nix .

Christoph_A
09.04.2007, 21:25
Hab den Kurs heuer gemacht und hab grad die nötigen Maßnahmen absolviert, ist so nicht ganz richtig, was ihr schreibt, zumindest hier in Bayern nicht.
Laut Bayerischer Landesärztekammer kannste den Kurs bis 2009 weiterhin nach 18 Monaten klinischer Tätigkeit absolvieren, danach musste 10 lebensrettende Einsätze dokumentiert haben unter der Anleitung eines erfahrenen Notarztes sowie 25 Intubationen, 50 intravenöse Zugänge, 2 Thoraxdrainagen 1 Rea am Phantom (letzeres Kursbestandteile), danach kannst den Fachkundenachweis beantragen und fahren.
Was ihr vohrer beschrieben habt, mit den 24 Monaten etc, das ist nicht die Fachkunde sondern die Zusatzbezeichnung Notfallmedizin, die brauchst aber nicht, um zu fahren.

Fino
09.04.2007, 21:37
Ja, da hast Du Recht. Eine Unterscheidung wäre echt sinnvoll!!!
Aber Du wirst auf jeden Fall schon ehr "auf die Allgemeinheit" losgelassen. Das denke ich mir in jedem meiner Nachtdienste...


Der Nachtdienst im KH ist aber mit "pre-hospital care" partout nicht zu vergleichen.
Fuer wen die Patientensicherheit oberste Prioritaet ist, wird jemanden mit 18 Monaten Erfahrung nicht solche Einsaetze fahren lassen - jedenfalls nicht unbeaufsichtigt. Selbst 24 Monate halte ich fuer zu wenig.

Ausserdem muss mitberuecksichtigt werden, in welchen Faechern vorher Erfahrung gesammelt worden ist. In D ist es nunmal so, dass ein Dermatologe oder Psychiater keinerlei Erfahrung in z.B. der Inneren haben muss nach dem 3. Stex. So jemanden kann man auch nach 5 Jahren nicht fahren lassen.

Dr. Pschy
09.04.2007, 21:50
Imho ist Notarztfahren fuer den Doc quasi immer ein zweischneidiges Schwert.

Anaesthesisten sind mithin wohl am geeignetsten, da die meiste Erfahrung mit Leute-am-Leben-erhalten, was aber bei nem Spannungspneu und die geforderten 2 Drains sind Jahre her? Da freut sich wiederum der Chirurg, der dann aber keine Ahnung hat, wie man ne anstaendige praeklinische Narkose faehrt. Und mittendrin der Internist, der wohl fachlich den groessten Ueberblick hat (und damit durchaus seine Daseinsberechtigung im Notarztdienst), bei speziellen Indikationen (siehe Anaestheist+Thoraxdrain) oft auch dumm aus der Waesche schaut.

Ich will nicht pauschalisieren, sicher gibts in jeder Fachrichtung absolute Pro's, die die Sache draussen ganz gut wuppen. De facto ist aber, auch noch von frueher mit den laschen Anforderungen, eine ganze Horde an Aerzten praeklinisch unterwegs, die teilweise von Tuten und Blasen keine Ahnung haben. Von daher sind die neuen Regelungen durchaus verstaendlich und auch sinnvoll.

Beseitigen laesst sich das "Problem" wohl nur durch den Einsatz von Fachkraeften, die speziell fuer die praeklinischen Anforderungen ausgebildet sind. Ob dafuer der RA aufgewert oder ein Facharzt fuer Notfallmedizin eingefuehrt wird, kann diskutiert werden. Letzteres zumindest wird sich hierzulande kaum realisieren lassen, da wohl die allerwenigsten Docs sich ihren Lebensunterhalt nur mit Blaulichtfahren verdienen...

Nemesisthe2nd
09.04.2007, 21:57
ich finds auch richtig, dass auf jeden fall 6 monate anästhesie/intensiv abgeleistet werden müssen...

denn in kleineren häusern werden zum teil auch fachrichtungen gezwungen sich am NEF-Dienst zu beteiligen, die dafür eher ungeeignet sind...

und dann steht auf einmal ne in punkto notfall/innere völlig unerfahrene handchirurgin vor nem krampfanfall... :-dagegen

(soll jetzt nicht heißen das chirurgen generell nicht NEF fahren sollen...)

und der vergleich mit dem nachtdienst hinkt... erstens sind die patienten in der regel nicht akut gefährdet, zweitens hat man seinen hintergrund, den man anrufen kann und kann auch mal schnell dinge nachschlagen, die patientenakte einsehen usw...)

und aufm NEF gibts einsatz-stichwort und evtl das was die nachfordernde RTW besatzung schon rausgefunden hat... und ansonsten ist man auf sich allein gestellt bzw. kann die Rettungsassistenten fragen was die machen würden...

Evil
10.04.2007, 15:21
Die Vorraussetzungen sind je nach LÄK unterschiedlich:

in WL und Bayern z.B. gilt noch die alte Fachkunde Rettungsdienst (18 Monate klinische Erfahrung), in anderen LÄKs die neue Zusatzbezeichnung Notfallmedizin (24 Monate).

Christoph_A
10.04.2007, 16:34
@Nemesis: Naja, also im Nachtdienst mal so kurz was nachschauen und dann den Hintergrund anrufen und ma gucken-da ist die nette kleine VT oder das Kammerflimmern dann auch meist ziemlich tot, oder?
Ganz so chillig ist es, zumindest auf ner Akutkardiologie wie hier, nachts nicht. Was der Vorteil ist, man ist mindestens immer zu zweit, da je ein Intensivler und mindestens ein ( am WE zwei ) Dienstärzte da sind, das machts leichter als draussen.
Was das "welche Fachrichtung fährt draussen besser" Gerede angeht. Ich kenn Notärzte, die Dermatologen sind, aber die machen das gern und sind in den praktischen Sachen (ZVKs, Intubation, Defihandhabe, Thoraxdrainage ) superfit, weil sie es sich angeeignet und xmal gemacht haben, nur um mal ne Lanze für einige Kollegen zu brechen.
Wir haben jetzt schon zuwenig Notärzte und Leute madig zu reden, nur weil sie vielleicht nicht die Mördererfahrung haben, bringts auch nicht. Lieber ein weniger effektiver Notarzt als gar keiner, denn dann ist der Myokardinfarkt, das Polytrauma, die Intox etc. sowieso schon tot!
Und Intensiv- wie Rettungsmedizin ist wie Fahrradfahren-man braucht etwas, um sie zu lernen, aber wenn man die basics mal kann-und mehr brauchts draussen nicht, dann kann mans.
Schau Dir doch nur mal diese Rettungsrambos von Paramedics in den USA an, meinste die haben den totalen Überblick? Denen ihr differentialdiagnostisches Spektrum reicht von meinem Schreibtisch zur Tür!

mivacron
10.04.2007, 19:29
Seid Ihr Euch da sicher, dass in Bayern noch die alte Regelung gilt?
Was sagt Ihr zur der Seite auf der Ärztekammer Homepage: http://www.blaek.de/docs/pdf_schriften/BAB_0307_148-150.pdf
Die widersprechen sich da, was das erste und letzte pdf-File auf Ihrer Homepage angeht.
Bin ziemlich ratlos (auf die Email an die Ärztekammer hab ich auch noch keine Antwort bekommen...).

Gruß, Miva