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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Anerkennung FA-Ausbildungsjahre im Ausland



Ionamaria
10.04.2007, 15:42
Hallo!! ich würde mich freuen, wenn mir jemand helfen könnte bei der Antwort auf die Frage: in wieweit erkennen die LKA in Europa die FA-Ausbildung an?

Danke!!! :-winky

Evil
10.04.2007, 16:46
Innerhalb der EU und vieler europäischer Länder kein Problem, solange die Kliniken eine entsprechend anerkannte Weiterbildungsbefugnis haben.
Am besten fragst Du direkt bei der ÄK im konkreten Fall nach :-top

Ionamaria
10.04.2007, 19:28
klingt gut

Sackbauer
10.04.2007, 21:21
Eine abgeschlossene Facharztausbildung in einem EU Land muss nach 93/16/EWG idgF ueberall in der EU anerkannt werden.

Ionamaria
11.04.2007, 14:43
Ich glaube ich muss meine Frage umformulieren:

Ich überlege, einen meine Ausbildung im Ausland zu machen. Die Prüfung möchte ich in Europa machen.

Kennt sich jemand aus bzw hat jemand Erfahrung mit der Anerkennung von FA-Ausbildungssemestern bzw FA-Ausbildungsjahren

Wie funktioniert das mit den Ausbildungskatalogen?

Danke!!!

Leisure Suit Alex
11.04.2007, 17:40
Wird wirklich jeder Facharzt der im EU Ausland gemacht wurde anerkannt? Auch wenn er kürzer ist als in Deutschland?

Fino
11.04.2007, 18:25
Wird wirklich jeder Facharzt der im EU Ausland gemacht wurde anerkannt? Auch wenn er kürzer ist als in Deutschland?

Ja.
Die Briten zum Beispiel muessen genau deshalb auch den deutschen FA anerkennen, auch wenn dieser deutlich kuerzer als der britische ist.

test
12.04.2007, 00:05
Ich habe (noch) keine persönliche Erfahrung damit. Aber mir wurde empfohlen bereits vorher mit den LÄK z ureden, was sie genau bescheinigt haben wollen.
Am besten dann den deutschen Ausbildungskatalog übersetzen in die fremde Sprache und so dort abzeichnen lassen mit allen erforderlichen Dingen. Dann in Deutschland offiziell zurück übersetzen lassen.
Aber wie gesagt, das sind keine persönlichen Erfahrung wurde mir nur so empfohlen. :-nix Und werde ich so machen, falls ich ins Ausland gehe.

Caipi
12.04.2007, 13:16
Am besten dann den deutschen Ausbildungskatalog übersetzen in die fremde Sprache und so dort abzeichnen lassen mit allen erforderlichen Dingen. Dann in Deutschland offiziell zurück übersetzen lassen.


das klingt aber nach einer guten Idee... das werde ich machen! Leider ist z.B. die Ärztekammer Nordrhein nicht so willig einem diesbezüglich Tipps zu geben... und wieso kann man sich eigentlich nicht überall freiwilliges Mitglied bleiben, so wie in BW... ich finde es doof keinen Arztausweis in Deutschland zu haben...
:-kotz

mac_doc
03.07.2007, 09:58
Habe mir ein Jahr GB anerkennen lassen. war unproblematisch (Hamburg)
Man braucht ein ausfürhliches Zeugnis aus dem Ausland mit genauer Tätigkeitsbeschreibung (wahrscheinlich ggf auch Katalog) auf Deutsch oder mit gelaubigter Übersetzung. Dann geht das an die Ärztekammer die in einer Kommission dann darüber entscheidet ob das den deutschen Ausbildungsbed. entspricht. Da die im Ausland eh besser sind sollte das dann schon gelingen... Ganz wichtig ist glaube ich ein langes ausfürhliches Zeugnis und nicht nur eine kurze Bescheinigung.

mac_doc
03.07.2007, 10:00
einige Ärztekammern machen wohl Schwierigkeiten wenn man ohne in Deutschland gearbeitet zu haben sich das anerkennen lassen will. habe mehrfach gehört das man wohl nach Rückkehr 12 Monate in Deutschland gewesen sein und als Arzt gearbeitet haben muss bevor die das machen. (denn dann ist man ja bei der Ärztekammer Pflichtmitglied)