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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Voraussetzungen für ein GKV- Erstattungsfähiges Rezept?



Rugger
13.04.2007, 21:06
Angelehnt an die Diskussion um die Medikamente auf Arztausweis:
welche Voraussetzungen muß ich eigentlich erfüllen, damit ich ein Rezept ausstellen kann, welches die GKV erstatten muß?
Klar, niedergelassen mit Kassenzulassung, keine Frage, aber wie sieht es im Krankenhaus aus?

Rugger

Hellequin
13.04.2007, 21:10
Klar, niedergelassen mit Kassenzulassung, keine Frage, aber wie sieht es im Krankenhaus aus?

Meinst du jetzt für Patienten oder für dich selber?

Rugger
13.04.2007, 21:15
Meinst du jetzt für Patienten oder für dich selber?Eigentlich meinte ich jetzt eher für Patienten (Freunde), aber wenn wir schon dabei sind, können wir den Rest ja auch gleich mit ausdiskutieren. (Wobei ich vermute, daß es keinerlei Erstattungspflicht für selber ausgestellte Rezepte gibt...)

R.

FataMorgana
13.04.2007, 21:16
Klar, niedergelassen mit Kassenzulassung, keine Frage, aber wie sieht es im Krankenhaus aus?

Stationäre Patienten benötigen keine Rezepte, da die Medikamente ohnehin vom Krankenhaus bezahlt werden müssen. Bei ambulanten Patienten gelten die gleichen Spielregeln wie für niedergelassene Ärzte: Kassenrezepte gibt's nur mit Kassenzulassung. Die innere Abteilung, in der ich mal gearbeitet habe, hatte z. B. keine ambulante Kassenzulassung. Dementsprechend konnten wir auch keine GKV-Rezepte ausstellen. Nur der Chef hatte welche für seine Gastroenterologie-Ambulanz (für die hatte er aber auch ne Kassenzulassung).

Hellequin
13.04.2007, 21:18
(Wobei ich vermute, daß es keinerlei Erstattungspflicht für selber ausgestellte Rezepte gibt...)
Ist wohl Verhandlungssache mit deiner GKV lt. dem Thread: http://www.medi-learn.de/medizinstudium/foren/showthread.php?t=35662&highlight=barmer