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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Mal wieder das Privatrezept...



Dr-Pizza
14.04.2007, 05:24
Hallo! Ich wollte heute in der Apotheke ein Privatrezept schreiben, um ein Medikament zu erwerben, weil ich meinen Ausweis nicht dabei hatte. Die Apotheke hat sich allerdings geweigert, das Rezept anzunehmen. Begründung: Es fehlt der Praxisstempel...

Wir würdet ihr in einer solchen Situation argumentieren. Kennt jemand einschlägige Links für die entsprechende gesetzliche Regelung?

Viele Grüße :)

Aurelie
14.04.2007, 07:12
Nach der Arzneimittel-Verschreibungsverordnung (AMVV) ist ein Praxisstempel nicht vorgeschrieben:
http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/amvv/gesamt.pdf

hennessy
14.04.2007, 10:25
und wenn Du draufschreibst: ad usum proprium?
müsste doch eigentlich gehen?!
gruß hennessy

Vietcong
15.04.2007, 16:33
Ausweisen mußt du dich natürlich schon können!

Dr-Pizza
15.04.2007, 17:41
Ja der Personalausweis müsste aber ausreichen...Wenn ein Bekannter das Privatrezept selbst einreicht, muss er sich selbst zwar auch ausweisen, muss aber nicht beweisen, dass der ausstellende Arzt auch wirklich Arzt ist (und auch nicht, dass das Rezept z.B. echt ist..)

Naja. Mit dem Arztausweis gehts natürlich einfacher. Aber trotzdem hatte der Apotheker keine Ahnung, was mich wieder an die Hierarchie der Unfähigen erinnerte :)

FataMorgana
15.04.2007, 18:04
Ich sehe das auch so: Die Rechtslage (AMVV) gibt eine Prüfung des Arztstatus eigentlich nicht her. Allerdings muss es für Apotheker auch irgend eine Handhabe geben, falls er Zweifel an der Echtheit eines Rezeptes hat. Wie diese genau aussieht, weiß ich auch nicht. Vielleicht schneit hier ja auch mal ein Pharmazeut vorbei?