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Imperator19
16.04.2007, 19:34
Hallo,

ich habe ein rechtliches Problem. Wenn ich euch jetzt erzähle, dass es eine Freundin betrifft, glaubts mir eh keiner, obwohl es so ist. Deshalb schreibe ich es erst gar nicht...

Es geht um eine Physikklausur. Die Klausur wurde in drei verschiedenen Gebäuden geschrieben und sollte off. 90 Min dauern.
Nach 65 Min. kam in "meinen (s.o.)" Raum jemand herein und sagte, er hätte hier reserviert. Daraufhin meinten die Aufpasser, dass die Klausur in 5 Min. zu Ende sei. Sie wurde dann auch eingesammelt, also 20 Minuten vor offiziellem Ende und mit einem Vermerk versehen, so dass der Prof. das sehen konnte beim korrigieren.

Jetzt der Punkt:
Bei der betroffenen Gruppe wurde die Bestehensgrenze herunter gesetzt. So weit so gut, was aber, wenn man die Aufgaben, die man wusste und noch schnell am Ende der Klausur hätte hinschreiben wollen?
Wo bleibt die Chancengleichheit geg. denen, die alle Aufgaben lösen durften? Denn ich hätte ja evtl. aus den Aufgaben, die ich nicht mehr bearbeiten konnte aus Zeitgründen, noch Punkte holen können?


Weiß jemand über die Rechtslage Bescheid und welche Möglichkeiten hat man?


Wär schön, wenn ihr einfach schreiben könntet, was euch so einfällt...




MfG
Imp. (nicht 19!!)

habichnicht
16.04.2007, 20:08
Bei der betroffenen Gruppe wurde die Bestehensgrenze herunter gesetzt. So weit so gut, was aber, wenn man die Aufgaben, die man wusste und noch schnell am Ende der Klausur hätte hinschreiben wollen?

Wo bleibt die Chancengleichheit geg. denen, die alle Aufgaben lösen durften? Denn ich hätte ja evtl. aus den Aufgaben, die ich nicht mehr bearbeiten konnte aus Zeitgründen, noch Punkte holen können?Jemand, der diese Klausur nicht bestanden hätte, hätte nach dieser Panne IMHO auf jeden Fall gute Argumente, dagegen vorzugehen.

Nemesisthe2nd
16.04.2007, 20:50
ähh das ist ja mal echt merkwürdig.... ich würde auch versuchen dagegen vorzugehen...


nur mal was anderes: was ist denn das für ne aufsicht die sich einfach so aus dem raum schmeißen lässt? kann ja passieren das bei der raumplanung was schiefgelaufen ist, aber deshalb für irgendein seminar oder vorlesung ne klausur abbrechen?

Imperator19
17.04.2007, 12:39
Tja, ich frage mich auch, was das für ne Aufsicht war. Vermutlich einfache hilflose Physikstudenten oder HiWis.

Meine Freundin war heute übrigens beim Prof. und es ist so, dass nicht die Bestehensgrenze runter gesetzt wurde für diese Gruppe, sondern dass die entsprechenden Menschen einfach mehr Punkt bekamen.

Trotzdem bleibt das alles für mich aber zweifelhaft. Denn: Wonach richtet sich die Anzahl an "geschenkten" Punkten? Was hätten die Kandidaten unter normalen Umständen (Zeit) erreicht? Was, wenn meine Freundin bestanden hätte unter normalen Bedingungen?


Es geht bei ihr nicht nur um eine Klausur. Es geht darum, dass sie Physik schon hundertmal geschrieben hat (geht hier an der Uni!), es aber einfach nicht hinbekommt, obwohl sonst alles gut läuft. Und ohne Physik durfte sie schon letztes Jahr keine BioChem- und Physiopraktika machen...
Kurzum: Sie denkt daran, deswegen aufzuhören, weil sie sonst noch ein Jahr verlieren würde und sie eh schon gut alt ist!




Ich denke, viele stimmen mir hier zu, was den normalen Gerechtigkeitssinn angeht. Aber welche "harten" Argumente (rechtliches o.ä.) kann man geg. dem Prof anführen? In dem Gespräch heute sagte er auf das Argument, man hätte vielleicht unter normalen Bedingungen bestanden, dass das ja jeder sagen könnte...



Bitte helft mir weiter, wenn ihr könnt. Das Thema macht mich mehr als verrückt.


MfG

Hoppla-Daisy
17.04.2007, 12:46
Sowas ist doch ein klassischer Fall für die Fachschaft. Ich denke mal, einen Dekan würde sowas schon interessieren.... der dann natürlich über die Fachschaft angesprochen werden würde, auf keinen Fall durch aufgebrachte Studenten! Man sollte schon den bestmöglichen Weg nehmen.

Meines Erachtens ist diese Klausur anfechtbar, und die seltsame Mehr-Punkte-Vergabe riecht schwer nach "wir machen das mal so, damit niemand auf die Idee kommt, die anzufechten".

Bin gespannt, wie das weitergeht.

Imperator19
17.04.2007, 12:52
Das heisst, du würdest erstmal einen Vertreter der Fachschaft ansprechen, der das dann an den Dekan weitertragen würde?

Hoppla-Daisy
17.04.2007, 12:52
Auf jeden Fall!!!!!! Und das sollten dann auch alle, die von diesem Vorfall negativ betroffen sind, auch unterstützen! Ob man diejenigen mobilisieren kann, die glücklich aus der Sache herausgegangen sind, ist eher fraglich. Es ist jedoch nicht schlau, nen Dekan mit so etwas zu überfallen, bevor man nicht mit der Fachschaft gesprochen hat. Die haben doch in der Regel nen guten Draht nach oben.

Viel Glück! Berichte bitte mal, wie es weitergeht. :-)

Pauker
17.04.2007, 12:53
Wenn davon die Fortsetzung des Studiums abhinge, würde ich notfalls einen Rechtsanwalt einschalten, aber wirklich erst als allerletzte Möglichkeit. Vorher würde ich mit dem Prof. reden und es mit Daisys Vorschlag (Fachschaft) versuchen.

Imperator19
17.04.2007, 12:55
Nun, mit dem Prof hat sie ja geredet. Der guckt mit ihr morgen die Klausur nochmal durch. Ich erwarte mir davon praktisch NIX, leider.

Die Sache mit der Fachschaft werde ich noch heute vorschlagen bzw. bei ihr durchsetzen. Danke, das war ein konkreter Tip, an den ich noch nicht gedacht hatte!


Bitte bleibt mir treu, ich halte euch auf dem laufenden!

MfG :-bee

hennessy
17.04.2007, 13:01
Es wurden mehrere formale Fehler begangen, die m.E. (ich bin jedoch kein Jurist) vor keinem Gericht der Welt stand halten können. Man kann die ganze Sache intern regeln über Fachschaftssprecher, wie schon o.ä. oder aber man geht erst zum Dekan, dann zum Kanzler der Universität. Kein Professor sieht es gern, wenn Anwälte an seine Tür klopfen. Die Klausur muss wiederholt werden, möglichst alle Kandidaten in einem Raum und möglichst unter Aufsicht eines unabhängigen Beobachters. Nach Abschluss der Klausur müssen diese und die angefochtene verglichen werden, ob sie vom Schwierigkeitsgrad her in etwa auf einem Level liegen.
Auf jeden Fall wird es böses Blut geben. Diejenigen, die bestanden hätten, werden sauer sein, der Prof. wird sauer sein inkl. Gefolge und man muss beobachten, wie sich im SE die Dinge weiter verhalten werden.

gruß hennessy

Pauker
17.04.2007, 13:13
Kein Professor sieht es gern, wenn Anwälte an seine Tür klopfen. Lehrer auch nicht. Trotzdem geht an meiner Schule so gut wie jeder Schüler, der im Abitur auch beim zweiten Anlauf durchgefallen ist, zum Anwalt. :-))

Hoppla-Daisy
17.04.2007, 13:20
Ein Fehler bei der Raumaufteilung kann schwerlich zu Lasten der Studenten gehen. Es kommt Unruhe auf, und damit sind die Bedingungen in diesem Raum nicht mehr die gleichen wie in anderen Räumen.

Fachschaft -> Dekan -> Wiederholung der Klausur anstreben

Das ist m. E. der beste und effektivste Weg. Und immer schön sachlich bleiben.

Wir hatten mal einen Fall (ich war auch betroffen), da waren 100 % der Klausurteilnehmer durchgefallen. Natürlich führte der Weg umgehend zur Fachschaft und zum Dekan. Ok, in unserem Fall nahm die Sache einen anderen Weg. Die Bestehensgrenze wurde herab gesetzt, so dass eine Person bestanden hatte. Und damit war die Sache für die Oberen erledigt.

Aber zwei Leute sind dem Prof mächtig auf den Geist gegangen, indem sie ihn immer wieder aufgesucht haben. Am Ende hat er sie nochmal geprüft (war der letzte Schein) und gesagt, diese Beharrlichkeit und dieses Kämpfen hätte ihn sehr beeindruckt.

Man muss immer ganz sensibel schauen, was geht und was nicht. Aber versuchen würde ich - zumal, wenn es um meine weitere studentische Existenz geht - ALLES!

Imperator19
17.04.2007, 13:41
Dazu kommt, dass die diesen Schein ja für die Praktika braucht und die jetzt schon begonnen haben... Also es kommt Zeitdruck dazu.

so long

Hoppla-Daisy
17.04.2007, 14:01
Mit den jeweiligen Profs sprechen und ggf. erwirken bzw. darum bitten, dass sie trotzdem teilnehmen darf und im günstigen Falle dann den Schein nachreicht. Ich denke, in einem solchen Fall spielt man am besten mit offenen Karten.

Imperator19
17.04.2007, 14:04
Mit den jeweiligen Profs sprechen und ggf. erwirken bzw. darum bitten, dass sie trotzdem teilnehmen darf und im günstigen Falle dann den Schein nachreicht. Ich denke, in einem solchen Fall spielt man am besten mit offenen Karten.


Ja, würde im Falle von Biochemie auch funktionieren, weil der Prof. sie liebt. Bei Physio allerdings sehe ich rabenschwarz etwas derartiges zu erwirken.

Imperator19
18.04.2007, 14:03
So, sie war heute beim Physikprof. um die Klausur einzusehen.

Die Gesamtpunktzahl beträgt 49 Punkte. Die normale Arbeitszeit betrug 90 Minuten. Dafür, dass die eine erwähnte Gruppe 20 Min. weniger Zeit hatten, gab er 5 Punkte.
In meinen Augen indiskutabel, wie kommt er darauf, dass 20 Minuten 5 Punkte wert sind?

Dann dürfte die Gesamtpunktzahl ja nur 22,5 Punkte betragen: 5 geteilt durch 20 mal 90=22,5!


Denkt ihr eigentlich, dass die Fachschaft in die Gänge kommt, wenn man denen das Problem schildert?

Danke,
MfG

Hoppla-Daisy
18.04.2007, 14:09
Dir ist aber schon klar, dass ihr wertvolle Zeit verschleudert, wenn ihr hier ins Blaue rumüberlegt, anstatt mal Nägeln mit Köpfen zu machen? Ich dachte, die Praktika gehen bald los.

Ich weiß, ich wiederhole mich: FACHSCHAFT!

Mehr als raten kann man nicht.

Monty
18.04.2007, 14:26
So, sie war heute beim Physikprof. um die Klausur einzusehen.

Die Gesamtpunktzahl beträgt 49 Punkte. Die normale Arbeitszeit betrug 90 Minuten. Dafür, dass die eine erwähnte Gruppe 20 Min. weniger Zeit hatten, gab er 5 Punkte.
In meinen Augen indiskutabel, wie kommt er darauf, dass 20 Minuten 5 Punkte wert sind?

Dann dürfte die Gesamtpunktzahl ja nur 22,5 Punkte betragen: 5 geteilt durch 20 mal 90=22,5!


Denkt ihr eigentlich, dass die Fachschaft in die Gänge kommt, wenn man denen das Problem schildert?

Danke,
MfG

49 * 70/90 sind ungefähr 38 Punkte als Gesamtpunktzahl bei 7/9 der Zeit... (nur als Anmerkung, auf jeden Fall zur Fachschaft und das ganze klären, v.a. diese 5 geschenkten Punkte sind doch arg willkürlich!).

Schädelspalter
18.04.2007, 14:43
Wie kommt er auf die Lösung mit den 5 Pt.?

Denkbar wäre ja auch, das Verhältnis der Bestandenen aus der "normalen" Gruppe mit der vollen Zeit (z.B. 15 % durchgefallen) zu nehmen und diesen Schnitt dann auf die Gruppe mit der verkürzten Zeit zu übernehmen, wenn er so auf "ursprüngliche Bestehensgrenze - 5" kommt, kann ich das nachvollziehen, ansonsten erscheint es sehr willkürlich.

Falls es so nicht gemacht wurde, erscheint mir das aber eine halbwegs gangbare Lösung, ohne Nachschreibeklausur für alle!

Ehemaliger User 20130505
18.04.2007, 15:55
Denkbar wäre ja auch, das Verhältnis der Bestandenen aus der "normalen" Gruppe mit der vollen Zeit (z.B. 15 % durchgefallen) zu nehmen und diesen Schnitt dann auf die Gruppe mit der verkürzten Zeit zu übernehmen, wenn er so auf "ursprüngliche Bestehensgrenze - 5" kommt, kann ich das nachvollziehen, ansonsten erscheint es sehr willkürlich.
Und dann könnte man überlegen, ob man nur die Durchgefallenen eine neue Klausur schreiben lässt, denn jeder, der die Klausur nicht bestanden hat, hätte gute Argumente , wenn er dagegen vorgehen wollte.