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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Tag 2 A 90 / B 60 borreliose



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Hoppelchen
17.04.2007, 15:45
ich stehe gerade etwas auf dem schlauch: wieso meldet man die borreliose (der mehrheit nach) beim gesundheitsamt? ich meine, dass da keine meldepflicht besteht ??!!!


Liebe Grüße

Muriel
17.04.2007, 15:49
es ist nur in folgenden Ländern Meldepflicht: Berlin, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen
was genau wurde denn gefragt?

dengelmaster
17.04.2007, 15:54
Hallo Hoppelchen,
es besteht zwar (laut Herold 2007) namentliche Meldepflicht bei Borreliose, aber in der Fallbeschreibung ist von einer "Meldepflicht nach dem Sozialgesetzbuch (VII)" die Rede, beim SGB VII dreht es sich um die gesetzliche Unfallversicherung. Damit ist es wohl Lösung E... Mal wieder eine herrlicher IMPP-Irrweg...

Bille11
17.04.2007, 15:54
in ALLEN bundesländern... (!)

aber eine antwort war auch.... "dem jeweiligen versicherungsträger melden".. das lachte mich mehr an...

Hoppelchen
17.04.2007, 15:54
Pat. mit Borreliose (Förster). der arzt meldet die erkrankung. die frage ist, an wen. eigentlich an die zuständige BG und das dürft in dem fall die GUV sein, meine ich.

Muriel
17.04.2007, 15:57
in ALLEN bundesländern... (!)

okee, man soll wohl nicht immer den Internet trauen, auch wenn die Seite angeblich erst vor drei Wochen aktualisiert wurde ;-) Hm, man muss echt ne Borreliose melden??? Fallen da auch die Patienten drunter, die zu uns mit ner Papillitis kommen, bei denen ne Borreliose dann nachgewiesen wird? Wenn ja... äh... wir haben da noch nie was gemeldet... vielleicht doch nicht in NRW?

Hoppelchen
17.04.2007, 16:08
ok, also dann interpretiere ich das mal so : seit 2007 wird jede borreliose an das jeweilige gesundheitsamt gemeldet, und zwar in jedem bundesland.
Aber: da es sich in diesem fall um einen "arbeitsunfall bzw. berufsbedingte erkrankung" oder so etwas handelt, muss ebenfalls eine meldung an die zuständige unfallversicherung, in dem fall nämlich die gemeindeunfallversicherung gehen und zwar ebenfalls in jedem bundesland.

ergo gibt es für diese frage zwei richtige antworten?!

Unregistriert
17.04.2007, 16:16
Ich gehe davon aus, dass es sich um eine Berufserkrankung handelt und deshalb müsste eigentlich doch die zuständige Berufsgenossenschaft, bzw. in diesem Fall der jeweilige Unfallversicherungsträger informiert werden.

dengelmaster
17.04.2007, 16:18
ergo gibt es für diese frage zwei richtige antworten?!
nein, gibt es nicht, da in der fallbeschreibung von einer erfüllung der "Meldepflicht nach dem Sozialgesetzbuch (VII)" geschrieben wird...
SGB VII = GUV, also Lösung E

Rugger
17.04.2007, 16:22
IMPP at its Best!!! :-kotz

R.

mery
17.04.2007, 16:42
also das ist einfach nur noch eine Frechheit!!!!
ich habe heute schon mehrmals kotzen müssen aber das übertrifft alles..
:-kotz :-kotz :-kotz :-kotz
ICH WILL NICHT MEHR!!!!!!!

Unregistriert
17.04.2007, 17:35
aber wenn es um eine Meldepflicht geht sollte das Gesundheitsamtim Vordergrund stehen, oder ist der Arzt verpflichtet wgen einer Berufskrankheit Meldung zu machen. Ich dacht das obliegt in diesem Fall dem Patienten??
Ich find das ist ne Frage zum streichen....

supra22
17.04.2007, 17:37
hab den fall eh nicht ganz kapiert irgendwie, erst in kenia, dann wieder nicht, dann ne frage wegen kenia, dann wieder nicht.

vielleicht war ich aber auch zu blöd. :-sleppy

Caipi
17.04.2007, 17:40
Ich fand das mit dem Gesundheitsamt eigentlich ziemlich eindeutig und auch mal eine der wenigen fragen, wo man gleich wußte, was die von einem wollen...

Charles77
17.04.2007, 17:43
hab den fall eh nicht ganz kapiert irgendwie, erst in kenia, dann wieder nicht, dann ne frage wegen kenia, dann wieder nicht.

vielleicht war ich aber auch zu blöd. :-sleppy

Bestimmt nicht!!! Hier gehst doch nicht um nicht Wissen sondern nur um das Ego vom IMPP.

Branco
17.04.2007, 17:44
Gerade wenn´s eindeutig scheint sollte man bei unseren Freunden vom Impp lieber nochmal nachlesen. :-meinung

OleChristian
17.04.2007, 17:54
dachte wir hätten uns jetzt auf das Gesundheitsamt geeinigt?!?!? oder doch nicht?

Jedenfalls steht jetzt im "Stand der Dinge" E der Unfallversicherungsträger!

Langsam kapier ich echt gar nix mehr!!!!

:-keks

Caipi
17.04.2007, 18:08
dachte wir hätten uns jetzt auf das Gesundheitsamt geeinigt?!?!? oder doch nicht?

Jedenfalls steht jetzt im "Stand der Dinge" E der Unfallversicherungsträger!

Langsam kapier ich echt gar nix mehr!!!!

:-keks

ich auch nicht!!! Wieso denn dem Unfallversicherungsträger? Ist das dann eine Berufskrankheit weil er Förster ist? Aber dann wär´s ja auch die Berufsgenossenschaft... BAHNHOF!!!

Ich dachte meldepflichtige Krankheiten meldet man dem Gesundheitsamt?! Was steht denn im Sozialgesetzbuch VII... heute keine Juristen unter uns?

Branco
17.04.2007, 18:40
Im SGB VII stehen Sinngemäß zu meldende Berufskrankheiten. Gesetzlicher Unfallversicherungsträger und BG sind synonym. Aber im Zweifelsfall kann man ja wenn man nicht mehr weiter weiß es dem IMPP melden. Die wissen immer was. :-D

Caipi
17.04.2007, 18:50
Na toll, also die hätten doch wirklich nochmal hinschreiben kann das es im Sinne einer BK-Anzeige gemeint ist... ich kann doch auch nicht jedes Sozialgesetzbuch kennen... ich hätte Jura studieren sollen...