PDA

Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : B 62 - Kostenträger



Unregistriert
18.04.2007, 16:17
Kostenträger einer Reha ist nicht die KV sondern die Rentenversicherung!!!!

Unregistriert
18.04.2007, 16:20
" Krankenversicherung

Die Gesetzliche Krankenversicherung finanziert Rehabilitationsleistungen, wenn diese erforderlich sind, um eine Krankheit zu erkennen, zu heilen, ihre Verschlimmerung zu verhüten oder Beschwerden zu lindern. Allerdings nur dann, wenn die Erwerbsfähigkeit nicht erheblich gefährdet oder gemindert ist. Sie ist oftmals Ansprechpartner, wenn kein anderer Leistungsträger vorrangig zuständig ist oder wenn Vorsorgeleistungen notwendig sind, z. B. um einer drohenden Behinderung oder Pflegebedürftigkeit vorzubeugen. Die Gesetzliche Krankenversicherung ist vor allem für Kinder und Jugendliche, nicht berufstätige Eltern und Rentner der zuständige Leistungsträger. Darüber hinaus können die Gesetzliche Unfallversicherung, die Kriegsopferfürsorge oder die Sozialhilfe Leistungsträger sein."

wikipedia..

Unregistriert
18.04.2007, 16:22
Die Dame ist aber berufstätig!

Unregistriert
18.04.2007, 16:23
es geht aber um den 69jährigen Rentner mit der spondy.. ;)

Unregistriert
18.04.2007, 16:26
das ist ein argument :-) war beim falschen falltext

Unregistriert
18.04.2007, 16:28
War mal wieder nett ausgedrückt krankenversichert aber berentet und damit Krankenversicherung

bloodymary
18.04.2007, 17:00
ist das jetzt sicher??

Raabe
18.04.2007, 17:02
Ich bin auch definitiv für die Rentenversicherung. Bei Arbeit zahlt KK, bei Rentnern die. :-meinung

Unregistriert
18.04.2007, 17:14
"Rentnerinnen und Rentner, Antragsteller einer Rente wegen Alters, Beamte oder Angestellte, die Beamten gleichgestellt sind, und Versicherte im Vorruhestand werden bei gesundheitlichem Rehabilitationsbedarf von ihrer Krankenkasse versorgt."

bundesministerium für arbeit..
http://www.bmas.bund.de/BMAS/Navigation/Rente/Infos-fuer-spezielle-Zielgruppen/Berufstaetige/rehabilitation.html

Unregistriert
18.04.2007, 17:34
Die Rv zahlt das, was dazu führt, das jemand NICHT in die Rente kommt, d.h. eine Reha bei einem Arbeitnehmer, z.B.
Da der Mensch aber schon in Rente ist, fällt das unter KV, weil er halt krank ist und wieder gesund werden soll...