MEDI-LEARN
18.04.2007, 21:53
MEDI-LEARN-Dozenten werten schon seit 15 Jahren die medizinischen Examen aus.
So müssen die die Studenten nicht erst drei Wochen auf die Bekanntgabe der offiziellen Ergebnisse warten, sondern wissen noch am Tag der Prüfung, welche Fragen richtig beantwortet wurden. Die Übereinstimmung zwischen den MEDI-LEARN-Ergebnissen und den IMPP-Ergebnissen ist immer sehr hoch. MEDI-LEARN wich im Schnitt mit weniger als drei Fragen von den IMPP-Ergebnissen ab.
Dennoch gab es bis zur Veröffentlichung der IMPP-Ergebnisse immer noch eine letzte Unsicherheit: Wo werden wohl die Bestehensgrenzen und die davon abhängigen Notengrenzen liegen?
Die Bestehensgrenze des Examens ergibt sich aus dem Schnitt der Referenzgruppe. Die Referenzgruppe wird von Studenten gebildet, die das Examen nach der Regelstudienzeit von 12 Semestern absolvieren. Die von dieser Gruppe erreichte durchschnittliche Punktzahl abzüglich 22% dieser durchschnittlichen Punktzahl ergibt die jeweilige Bestehensgrenze.
Die Bestehensgrenze kann jedoch nicht größer als 60 % werden! Auch dann nicht, wenn die Referenzgruppe sehr gut kreuzt und sich ein größerer Wert ergeben würde, wenn man von diesem Schnitt 22 % abzieht!
Da dieser Schnitt in der Vergangenheit vor Bekanntgabe der offiziellen Ergebnisse nicht zu schätzen war, bestand trotz der exakten MEDI-LEARN-Ergebnisse noch eine Unsicherheit hinsichtlich der Bestehensgrenze.
Nun hat MEDI-LEARN den Examensabsolventen die Möglichkeit gegeben, die eigenen Examenslösungen online einzugeben. Die Studenten hatten so die Möglichkeit, ihr individuelles Ergebnis mit den aus diesen Eingaben ermittelten statistischen Lösungen sowie den MEDI-LEARN-Ergebnissen zu vergleichen.
Damit lässt sich zwar keine exakte Bestehensgrenze vorhersagen, man kann aber besser als in der Vergangenheit abschätzen, ob das eigene Ergebnis ausreichend sein könnte. Im Folgenden möchten wir daher die Statistiken und die daraus resultierenden Schlussfolgerungen für die voraussichtlichen Noten bekannt geben.
Hochrechnung Stand: 18.4.2007, 20:00 Uhr
Referenzgruppe (Anzahl der eingegebenen Datensätze): 83
Alle Studenten (Anzahl der eingegebenen Datensätze): 228
Durchschnittliche Leistung der Referenzgruppe: 241,8 (75,5 %)
Durchschnittliche Leistung aller Studenten: 226,7 (70,8 %)
Wenn keine Fragen herausgenommen werden, leiten sich folgende Notengrenzen ab:
Note 4 ( Bestehensgrenze):189
Note 3: 222
Note 2: 255
Note 1: 288
Die Angaben sind mit einem Schätzfehler von + 2,5 Punkten behaftet.
In keinem Fall können jedoch folgende Notengrenzen überschritten werden:
Note 4 ( Bestehensgrenze):192 (60%)
Note 3: 224
Note 2: 256
Note 1: 288
Die Schätzfehler ergeben sich durch folgende Fehlerquellen:
1) Die Repräsentativität der MEDI-LEARN Statistik
2) Die abweichenden Lösungen zwischen IMPP und MEDI-LEARN
Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass eine Vorhersage auf Grundlage individuell ausgezählter Ergebnisse noch größeren Schwankungen unterliegt und warnen davor, zu früh zu resignieren. Uns sind Fälle bekannt, die den ausgezählten Ergebnissen zufolge weit unter der erwarteten Bestehensgrenze lagen. Später stellte sich heraus, dass sich diese Kandidaten beim Auszählen zu ihren Lasten vertan und doch noch bestanden hatten!
Wir danken an dieser Stelle noch einmal all jenen Studenten, die durch ihre Eintragungen diese Berechnungen möglich machen.
Wir wünschen allen Studenten viel Erfolg für die mündliche Prüfung!!!!
Bitte tragt eure Prüfungsprotokolle in unsere Datenbank ein. Künftige Jahrgänge werde es euch danken!
MEDI-LEARN
Fußnoten:
Gesetzliche Regelung zu den Notengrenzen:
(6) Der schriftliche Teil des Ersten und Zweiten Abschnitts der Ärztlichen Prüfung ist bestanden, wenn der Prüfling mindestens 60 Prozent der gestellten Prüfungsfragen zutreffend beantwortet hat oder wenn die Zahl der vom Prüfling zutreffend beantworteten Fragen um nicht mehr als 22 Prozent die durchschnittlichen Prüfungsleistungen der Prüflinge unterschreitet, die nach der Mindeststudienzeit von zwei Jahren beim Ersten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung und sechs Jahren beim Zweiten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung erstmals an der Prüfung teilgenommen haben.
(7) Die Leistungen in der schriftlichen Prüfung sind wie folgt zu bewerten:
Hat der Prüfling die für das Bestehen der Prüfung nach Absatz 6 erforderliche Mindestzahl zutreffend beantworteter Prüfungsfragen erreicht, so lautet die Note „sehr gut“, wenn er mindestens 75 Prozent, „gut“, wenn er mindestens 50, aber weniger als75 Prozent, „befriedigend“, wenn er mindestens 25, aber weniger als 50 Prozent, „ausreichend“, wenn er keine oder weniger als 25 Prozent der darüber hinaus gestellten Prüfungsfragen zutreffend beantwortet hat.
So müssen die die Studenten nicht erst drei Wochen auf die Bekanntgabe der offiziellen Ergebnisse warten, sondern wissen noch am Tag der Prüfung, welche Fragen richtig beantwortet wurden. Die Übereinstimmung zwischen den MEDI-LEARN-Ergebnissen und den IMPP-Ergebnissen ist immer sehr hoch. MEDI-LEARN wich im Schnitt mit weniger als drei Fragen von den IMPP-Ergebnissen ab.
Dennoch gab es bis zur Veröffentlichung der IMPP-Ergebnisse immer noch eine letzte Unsicherheit: Wo werden wohl die Bestehensgrenzen und die davon abhängigen Notengrenzen liegen?
Die Bestehensgrenze des Examens ergibt sich aus dem Schnitt der Referenzgruppe. Die Referenzgruppe wird von Studenten gebildet, die das Examen nach der Regelstudienzeit von 12 Semestern absolvieren. Die von dieser Gruppe erreichte durchschnittliche Punktzahl abzüglich 22% dieser durchschnittlichen Punktzahl ergibt die jeweilige Bestehensgrenze.
Die Bestehensgrenze kann jedoch nicht größer als 60 % werden! Auch dann nicht, wenn die Referenzgruppe sehr gut kreuzt und sich ein größerer Wert ergeben würde, wenn man von diesem Schnitt 22 % abzieht!
Da dieser Schnitt in der Vergangenheit vor Bekanntgabe der offiziellen Ergebnisse nicht zu schätzen war, bestand trotz der exakten MEDI-LEARN-Ergebnisse noch eine Unsicherheit hinsichtlich der Bestehensgrenze.
Nun hat MEDI-LEARN den Examensabsolventen die Möglichkeit gegeben, die eigenen Examenslösungen online einzugeben. Die Studenten hatten so die Möglichkeit, ihr individuelles Ergebnis mit den aus diesen Eingaben ermittelten statistischen Lösungen sowie den MEDI-LEARN-Ergebnissen zu vergleichen.
Damit lässt sich zwar keine exakte Bestehensgrenze vorhersagen, man kann aber besser als in der Vergangenheit abschätzen, ob das eigene Ergebnis ausreichend sein könnte. Im Folgenden möchten wir daher die Statistiken und die daraus resultierenden Schlussfolgerungen für die voraussichtlichen Noten bekannt geben.
Hochrechnung Stand: 18.4.2007, 20:00 Uhr
Referenzgruppe (Anzahl der eingegebenen Datensätze): 83
Alle Studenten (Anzahl der eingegebenen Datensätze): 228
Durchschnittliche Leistung der Referenzgruppe: 241,8 (75,5 %)
Durchschnittliche Leistung aller Studenten: 226,7 (70,8 %)
Wenn keine Fragen herausgenommen werden, leiten sich folgende Notengrenzen ab:
Note 4 ( Bestehensgrenze):189
Note 3: 222
Note 2: 255
Note 1: 288
Die Angaben sind mit einem Schätzfehler von + 2,5 Punkten behaftet.
In keinem Fall können jedoch folgende Notengrenzen überschritten werden:
Note 4 ( Bestehensgrenze):192 (60%)
Note 3: 224
Note 2: 256
Note 1: 288
Die Schätzfehler ergeben sich durch folgende Fehlerquellen:
1) Die Repräsentativität der MEDI-LEARN Statistik
2) Die abweichenden Lösungen zwischen IMPP und MEDI-LEARN
Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass eine Vorhersage auf Grundlage individuell ausgezählter Ergebnisse noch größeren Schwankungen unterliegt und warnen davor, zu früh zu resignieren. Uns sind Fälle bekannt, die den ausgezählten Ergebnissen zufolge weit unter der erwarteten Bestehensgrenze lagen. Später stellte sich heraus, dass sich diese Kandidaten beim Auszählen zu ihren Lasten vertan und doch noch bestanden hatten!
Wir danken an dieser Stelle noch einmal all jenen Studenten, die durch ihre Eintragungen diese Berechnungen möglich machen.
Wir wünschen allen Studenten viel Erfolg für die mündliche Prüfung!!!!
Bitte tragt eure Prüfungsprotokolle in unsere Datenbank ein. Künftige Jahrgänge werde es euch danken!
MEDI-LEARN
Fußnoten:
Gesetzliche Regelung zu den Notengrenzen:
(6) Der schriftliche Teil des Ersten und Zweiten Abschnitts der Ärztlichen Prüfung ist bestanden, wenn der Prüfling mindestens 60 Prozent der gestellten Prüfungsfragen zutreffend beantwortet hat oder wenn die Zahl der vom Prüfling zutreffend beantworteten Fragen um nicht mehr als 22 Prozent die durchschnittlichen Prüfungsleistungen der Prüflinge unterschreitet, die nach der Mindeststudienzeit von zwei Jahren beim Ersten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung und sechs Jahren beim Zweiten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung erstmals an der Prüfung teilgenommen haben.
(7) Die Leistungen in der schriftlichen Prüfung sind wie folgt zu bewerten:
Hat der Prüfling die für das Bestehen der Prüfung nach Absatz 6 erforderliche Mindestzahl zutreffend beantworteter Prüfungsfragen erreicht, so lautet die Note „sehr gut“, wenn er mindestens 75 Prozent, „gut“, wenn er mindestens 50, aber weniger als75 Prozent, „befriedigend“, wenn er mindestens 25, aber weniger als 50 Prozent, „ausreichend“, wenn er keine oder weniger als 25 Prozent der darüber hinaus gestellten Prüfungsfragen zutreffend beantwortet hat.