Dr. Pschy
21.04.2007, 18:07
Hallo Leute,
hab gesucht, aber nichts gefunden, deshalb wollt ich es mal fuer alle festhalten:
Es ist ein selbst unter Aerzten weit verbreiterter Rechtsirrtum, dass Aerzte nicht fuer sich werben duerfen. Das ist schlicht und einfach Nonsens, eine sachliche, informative und nicht irrefuehrende Werbung ist absolut erlaubt. Die notwendige rechtlichen Grundlage bietet §27 MBO-Ä (Musterberufsordnung fuer die deutschen Aerztinnen und Aerzte). Lediglich reisserische Aufmachungen, Eyecatcher u.ae. sind verboten.
Es gibt sogar ein Urteil des BVerfG unter Az. 1 BvR 649/04.
Ich bin mir sicher, es gibt hier auch bereits fertige Kolleginnen und Kollegen, denen das nicht bewusst war.
hab gesucht, aber nichts gefunden, deshalb wollt ich es mal fuer alle festhalten:
Es ist ein selbst unter Aerzten weit verbreiterter Rechtsirrtum, dass Aerzte nicht fuer sich werben duerfen. Das ist schlicht und einfach Nonsens, eine sachliche, informative und nicht irrefuehrende Werbung ist absolut erlaubt. Die notwendige rechtlichen Grundlage bietet §27 MBO-Ä (Musterberufsordnung fuer die deutschen Aerztinnen und Aerzte). Lediglich reisserische Aufmachungen, Eyecatcher u.ae. sind verboten.
Es gibt sogar ein Urteil des BVerfG unter Az. 1 BvR 649/04.
Ich bin mir sicher, es gibt hier auch bereits fertige Kolleginnen und Kollegen, denen das nicht bewusst war.