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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Vermeintlich überhöhte Zahnarztrechnung - was tun?



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Rugger
24.04.2007, 07:41
Was kann man eigentlich tun, wenn man das Gefühl hat, daß der Zahnarzt eine vollkommen überhöhte Rechnung gestellt hat? Wenn für fast jede Aktion der 2,3fache Satz abgerechnet wird und der Kostenvoranschlag auf einmal um ein Drittel überhöht ausfällt?
Gibt es für sowas einen Ombudsmann oder dergleichen?

Rugger

hennessy
24.04.2007, 08:01
Hallo Rugger,
Du bist anscheinend Privatpatient und die Rechnung wurde laut GOZ (Gebührenordnung für Zahnärzte) liquidiert. Zu Deiner Information:
Die GOZ wurde 1988 ins Leben gerufen und seither noch kein einziges Mal geändert. Will heißen, wir schreiben Rechnungen mit den Preisen von 1988. Inzwischen ist es so, dass viele Leistungen, die mit dem 2,3 fachen Satz berechnet werden, nicht einmal auf den Preis kommen, die heutzutags von den gesetzlichen kranken Kassen übernommen werden. Bei vielen Leistungen müsste man mehr als den 3,5 fachen Satz berechnen, um auf das Niveau der Gesetzlichen zu kommen.
Der 2,3 fache Satz wird also als normal bezeichnet, und alles, was darüber hinaus geht, muss medizinisch begründet sein.
Falls in der Planung nichts entsprechendes vermerkt ist, kann man davon ausgehen, dass alles, was über 15 Prozent über der Gesamt-Planung liegt, nicht mehr normal ist. Bitte überprüfe, ob vielleicht zusätzliche Leistungen erbracht und liquidiert wurden, die in der Planung nicht aufgeführt wurden.

Falls Du dann immer noch der Meinung bist, die Rechnung sei überhöht, dann wende Dich bitte an den zuständigen Ausschuss in Deiner Landeszahnärztekammer.
Darf ich fragen, welche Behandlung erbracht wurde?

gruß hennessy

Monas_Pseudo
25.04.2007, 06:44
. .....Will heißen, wir schreiben Rechnungen mit den Preisen von 1988. Inzwischen ist es so, dass viele Leistungen, die mit dem 2,3 fachen Satz berechnet werden, nicht einmal auf den Preis kommen, die heutzutags von den gesetzlichen kranken Kassen übernommen werden. ..........

Ach - jetzt wird mir klar, weshalb ich als Privatpatient in letzter Zeit bei meinem Zahnarzt immer länger auf einen Termin warten muss als seine Kassenpatienten.:-)

Rugger
13.05.2007, 13:36
So, nachdem ich mich die letzten Wochen um das leidige Thema gedrückt habe, zwingt mich die Zahlungserinnerung nun doch nochmal mit der Auseinandersetzung mit der ganzen Sache:
also, das zahnärztliche Honorar überschreitet den Kostenvoranschlag um etwas mehr als 10%, die Fremdlaborkosten liegen jedoch um mehr als 30% als veranschlagt.
Wie vorgehen? Gibt es da eine Schlichtungsstelle, an die man sich wenden kann?

R.

Rugger
13.05.2007, 13:39
Ach ja:
Darf ich fragen, welche Behandlung erbracht wurde?alte Füllungen wurden ersetzt, neue Füllungen eingesetzt (Kunststoff & Keramik). War schon recht umfangreich...

R.

jabba666
13.05.2007, 14:18
wenn die laborkosten höher sind,kann es an der verwendeten menge goldes liegen,das vergossen wurde.oder war es eine reine keramikarbeit?

Rugger
13.05.2007, 14:55
wenn die laborkosten höher sind,kann es an der verwendeten menge goldes liegen,das vergossen wurde.oder war es eine reine keramikarbeit?Nö, kein Bling-Bling in der Kauleiste, nur Keramik & Kunststoff.

R.

hennessy
14.05.2007, 07:56
ich würde mal mit dem ZA reden betreffs Techniker-Rechnung. Dabei bitte erwähnen, dass man alles über 15 % über dem Angebot juristisch belangen kann. Mal sehen, wie er darauf reagiert. Hast Du eigentlich eine Erklärung unterschreiben müssen, dass Du alles, was über die Kassenzahnmedizin hinaus geht, selbst bezahlen wirst? Wäre wichtig!!
Ansonsten gibt es bei der Landeszahnärztekammer eine Schiedsstelle.

gruß hennessy

Präpmaus
15.05.2007, 09:30
Keramik-Inlay sehr arbeitsaufwändig, deshalb üblicherweise 3,5 facher Satz.

2,3 facher Satz bei Privatpatienten beim Zahnarzt unter AOK Preisniveau. Bitte nicht verwechseln 2,3 facher Satz beim Arzt entspricht 1 fachem Satz beim Zahnarzt.

Kunststoff-Füllungen wollen viele Patienten umsonst oder ohne Zuzahlung, da es häufig die Auffassung gibt ein paar Gramm Kunststoff würden so gut wie Nichts kosten.... Mag sein, aber eine neue Polymerisationslampe zur Aushärtung des Kunststoffs (vivadent bluephase 16i) kostet rund 2000 €.
Desweiteren sind die Arbeitszeit des Zahnarztes und der Helferinnen zu berücksichtigen...

Präpmaus
15.05.2007, 11:38
@ Rugger

Wurden evtl. zusätzliche Leistungen erbracht, die im Kostenvoranschlag nicht enthalten waren ? etwa Zahnstein entfernt, Zahnhälse desensibilisiert...

Riccardo
13.09.2008, 00:05
Bei mir ist es noch krasser: Es wurde nur eine Routinekontrolle mit professioneller Zahnreinigung durchgeführt und die Zahnärztin hat 441 Euro berechnet. Ich habe 200 Euro bezahlt und den Rest verweigert. Mittlerweile liegt ein gerichtlicher Mahnbescheid vor. was tun?

holtman
13.09.2008, 00:29
Mittlerweile liegt ein gerichtlicher Mahnbescheid vor. was tun?
da hast du leider etwas zu lange gewartet, ohne zu reagieren. jetzt hilft nur noch, dem bescheid formlos zu widersprechen, um die fristen zu wahren. und dann brauchste nen anständigen anwalt.

hennessy
13.09.2008, 11:26
Bei mir ist es noch krasser: Es wurde nur eine Routinekontrolle mit professioneller Zahnreinigung durchgeführt und die Zahnärztin hat 441 Euro berechnet. Ich habe 200 Euro bezahlt und den Rest verweigert. Mittlerweile liegt ein gerichtlicher Mahnbescheid vor. was tun?
Schade!
Du hättest auch diese 200,- Euro nicht zu bezahlen müssen, wenn Du Kassenpatient bist und keine Erklärung bzw. einen privaten Behandlungsvertrag unterschrieben hast, der diese PZR zum Inhalt hat. Und auch dann gilt: Die Unterschrift und die Leistung dürfen nicht am selben Tag durchgeführt werden. Denn dem Patienten muss ausreichend Zeit zur Überlegung gestattet werden.

Du musst jetzt aber trotzdem auf den Mahnbescheid reagieren, sonst trifft Dich eine Unterlassungs-Schuld. Leg Widerspruch ein mit oben angegebener Begründung und stelle Deinerseits ein juristisches Verfahren in Aussicht.
Den Widerspruch schickst Du per Einschreiben.

Falls Du Fragen hast, befolge Kollegen holtman ´s Rat und konsultiere einen Rechtsanwalt oder eine Verbraucherzentrale. Oder die Landeszahnärztekammer. (Bayerische Landeszahnärztekammer unter www:BLZK.de)

Viele Grüße
hennessy

Riccardo
14.09.2008, 16:04
nö, ich bin seit 1,5 jahren Privatpatient mit hoher Selbstbeteiligung.
Natürlich hab ich widersprochen und der Zahnärztin in Aussicht gestellt, bei beharren auf Bezahlung der Phantasierechnung alles in den Medien zu Veröffentlichen. Zur Untermalung hab ich ihr noch eine mit einem Internet-Zeitungsgenerator erstellte Schlagzeile samt ihrem Konterfei zugeschickt. Nun kam eine einstweilige Verfügung von wegen Kopieren und Verwendung ihres Homepage-Bildes. Da ich noch nichts in die Richtung unternommen habe, sehe ich eine Bezahlung ihrer Anwaltskosten (600Euro) als ungerechtfertigt.
Da ich nichts getan habe, als mich gegen eine Phantasierechnung zu wehren, sah ich es bisher nicht für nötig an, einen Anwalt einzuschalten. Ein Anwalt macht die Sache noch teurer und nachdem ich mal erlebt habe, wie gegnerische Anwälte nach einer Gerichtsverhandlung zusammen ein Bier trinken und ins Fitnessstudio bzw. zum Golf gehen, nachdem sie sich vorher ein Scheingefecht geliefert haben, :-kotz glaube ich nicht mehr so sehr daran, dass Anwälte wirklich hilfreich sind (vor allem in diesem Fall).
Ich habe jetzt einen Kostenwiderspruch beim Gericht eingelegt (gegen die 600.- der EV, die offene Rechnung wurde gar nicht mehr erwähnt).
Aber danke für den Tipp mit der Zahnärztekammer. :-top Werd ich mal konsultieren.
Vielen Dank
riccardo

hennessy
14.09.2008, 16:31
nö, ich bin seit 1,5 jahren Privatpatient mit hoher Selbstbeteiligung.
Natürlich hab ich widersprochen und der Zahnärztin in Aussicht gestellt, bei beharren auf Bezahlung der Phantasierechnung alles in den Medien zu Veröffentlichen. Zur Untermalung hab ich ihr noch eine mit einem Internet-Zeitungsgenerator erstellte Schlagzeile samt ihrem Konterfei zugeschickt. Nun kam eine einstweilige Verfügung von wegen Kopieren und Verwendung ihres Homepage-Bildes. Da ich noch nichts in die Richtung unternommen habe, sehe ich eine Bezahlung ihrer Anwaltskosten (600Euro) als ungerechtfertigt.
Da ich nichts getan habe, als mich gegen eine Phantasierechnung zu wehren, sah ich es bisher nicht für nötig an, einen Anwalt einzuschalten. Ein Anwalt macht die Sache noch teurer und nachdem ich mal erlebt habe, wie gegnerische Anwälte nach einer Gerichtsverhandlung zusammen ein Bier trinken und ins Fitnessstudio bzw. zum Golf gehen, nachdem sie sich vorher ein Scheingefecht geliefert haben, :-kotz glaube ich nicht mehr so sehr daran, dass Anwälte wirklich hilfreich sind (vor allem in diesem Fall).
Ich habe jetzt einen Kostenwiderspruch beim Gericht eingelegt (gegen die 600.- der EV, die offene Rechnung wurde gar nicht mehr erwähnt).
Aber danke für den Tipp mit der Zahnärztekammer. :-top Werd ich mal konsultieren.
Vielen Dank
riccardo
Na ja, ob die Geschichte mit der Schlagzeile so der Hit war, möchte ich nicht kommentieren.
Aber ich würde Dir dringend raten, auch gegen den gerichtlichen Mahnbescheid Widerspruch einzulegen.

Riccardo
20.09.2008, 15:34
.
Aber ich würde Dir dringend raten, auch gegen den gerichtlichen Mahnbescheid Widerspruch einzulegen.
Schon lange erledigt :-)

Riccardo
25.09.2008, 22:51
Jetzt brauch ich wirklich nen guten Anwalt, denn das Gericht schreibt mir, wenn ich gegen die einstweilige Verfügung Widerspruch einlegen will muss ich vors Landgericht und dort besteht Anwaltszwang.
Frage: Sind 441 Euro für eine Routineuntersuchung (Nachschauen) und prof. Zahnreinigung überhaupt ernstzunehmen? :-???
Kann eine einstweilige verfügung einfach so ohne Abmahnung erwirkt und die Kosten auf den Antragsgegner abgewälzt werden? (ich hatte keinerlei Chance zu reagieren bzw. die EV durch "Wohlverhalten" abzuwenden). :-???

Heute war tatsächlich die Schlagzeile der Münchner tz:

Rechnung nicht bezahlt
Zahnarzt raubt Patientin Gebiss :-))

tatsächlich ein noch dreisterer Vertreter dieses Berufsstandes als meine "Zahnfee" :-)

Kliri
25.09.2008, 23:06
Hallo Rugger,
Inzwischen ist es so, dass viele Leistungen, die mit dem 2,3 fachen Satz berechnet werden, nicht einmal auf den Preis kommen, die heutzutags von den gesetzlichen kranken Kassen übernommen werden. Bei vielen Leistungen müsste man mehr als den 3,5 fachen Satz berechnen, um auf das Niveau der Gesetzlichen zu kommen.



das glaubst du doch selbst nicht! son Schmarrn hab ich ja lange nicht gehört, unser befreundete Zahnarzt meinte letztes "naja es geht .."(jammern tun sie ja alle, dass sie so wenig verdienen" ".. dadurch dass es in einer Unistadt auch immer eine ganze Reihe privat versicherte Studenten gibt, da wo die Eltern privat versichert sind und sich für die lieben Kinderchen auch nichts anderes vorstellen können, da geht es meinen Kollegen in den Kleinstädten schon schlechter, das muss man ehrlich sagen" - meinst du das ist so, weil er an den Privatversicherten weniger verdient als an den gesetzlich Versicherten, die nicht mal ein Inlay bezahlt bekommen?

Kliri
25.09.2008, 23:14
Keramik-Inlay sehr arbeitsaufwändig, deshalb üblicherweise 3,5 facher Satz.

2,3 facher Satz bei Privatpatienten beim Zahnarzt unter AOK Preisniveau. Bitte nicht verwechseln 2,3 facher Satz beim Arzt entspricht 1 fachem Satz beim Zahnarzt.



noch mal, ein 2,3 facher Satz für ein Keramik-Inlay kann überhaupt nciht unter dem AOK Preisniveau liegen, weil Kassenpatienten überhaupt keine Inlay's bekommen ,weder aus Keramik noch aus Gold !!!

Kliri
25.09.2008, 23:22
da hast du leider etwas zu lange gewartet, ohne zu reagieren. jetzt hilft nur noch, dem bescheid formlos zu widersprechen, um die fristen zu wahren. und dann brauchste nen anständigen anwalt.

also auch das ist nicht ganz richtig, jedem Mahnbescheid liegt ein Formblatt bei mit dem man widersprechen kann, na und dann kann man erst mal in aller Uhe abwarten, ob der jenige der den Mahnbescheid über das gericht gat schicken lassen, auch wirklich die Durchführung eines Verfahrens beantragt, die Sache geht nämlich nicht mit dem Widerspruch automatisch ins gerichtliche Verfahren über, sondern dies muss beantragt werden und in den meisten Fällen von Widersprüchen gegen Mahnbescheiden erfolgt gerade dies nämlich nicht und die Sache ist erledigt - bis dahin braucht man auch noch keinen guten Anwalt, sondern kann es selbst machen, also quasi man braucht erst mal gute Nerven aber nicht gleich einen teuren Anwalt

na und da ein Zahnarzt sich nicht mit Gerichtsprozessen sondern mit seinen Patienten und dem Geld verdienen beschäftigen will, würde ich schätzen, wenn man dann noch mal vorbei geht und mit ihm redet ( oder einen Brief schreeibt) und fragt, auf welche Summe man sich denn einigen kann, dann gint es sicher eine Einigung in diesem Ounkt