Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : arzt werden nach einer MPU ?
Meridion
26.04.2007, 22:49
Nein, Fahren unter Einfluss und besitzen zum Eigenbedarf sind keine Straftaten mehr. Da du ausser zu einer MPU und Screening zu nichts verdonnert wurdest ist das nix weiter, als wenn Du mit zuviel Alk erwischt wirst; typisch übrigens, dass die Herren Medistudenten das nich wissen ^^ noch nie wirklich abgeschossen, was? :-angel :-angel :-angel
Also im Klartext, nein, taucht nicht im Führungszeugnis auf und selbst Straftaten, die entsprechend lange zurückliegen verschwinden zwar nicht, dürfen aber aufgrund der Resozialisierungsklausel nicht berücksichtigt werden. Aber wie gesagt, dass ist ja bei Dir nicht der Fall...
Grüße,
Meridion
@Feuerblick: Zum Einschreiben braucht man das nicht, also ich habe keins gebraucht und auch sonst von niemandem in meinem Bekanntenkreis... und für nen KPP nen Führungszeugnis beibringen, sowas gibt's?
Manche Unis wollen schon ein Fuehrungszeugnis, Luebeck z.B. wollte eines von mir zur Einschreibung.
Man kann die Stelle, die die Zeugnisse ausstellt, anrufen und fragen, ob so ein Problem eingetragen wird und wie lang es dauert, bis es geloescht wird.
05deinin
27.04.2007, 16:57
das steht definitiv nicht im Führungszeugnis! Also nur kein Stress... gibts überhaupt noch Leute die noch nie was geraucht haben, also mal ehrlich! Und die Ärzte, da kann ich euch Geschichten erzählen, was die saufen und Tabletten nehmen! Ganz besonders die Chirurgen.... (nicht dass ich das gut finde -um Gottes Willen).
Aber solche Bagatelldelikte werden dein Leben nicht nachhaltig beeinflussen...
Leisure Suit Alex
27.04.2007, 18:01
Bei meinem KPP musste ich eine Selbstauskunft ausfüllen, ob ich Drogen genommen habe, wenn ja innerhalb der letzten 12 Monate oder der letzten 6 Monate.
Ka ob das jedes Krankenhaus fragt und ob falsche Angaben bei einer Selbstaufkunft irgendwelche Folgen nach sich ziehen.
05deinin
27.04.2007, 20:14
Bei meinem KPP musste ich eine Selbstauskunft ausfüllen, ob ich Drogen genommen habe, wenn ja innerhalb der letzten 12 Monate oder der letzten 6 Monate.
Ka ob das jedes Krankenhaus fragt und ob falsche Angaben bei einer Selbstaufkunft irgendwelche Folgen nach sich ziehen.
Selbstauskunft....hahaha wer würde da die wahrheit sagen und welche konsquenzen könnte das schon haben???
nicolaus
27.04.2007, 22:19
klar rauchen viele kiff.
aber ich wurd halt von den bullen hops genommen.
und dann auch noch im straßenverkehr
Leisure Suit Alex
28.04.2007, 08:11
Selbstauskunft....hahaha wer würde da die wahrheit sagen und welche konsquenzen könnte das schon haben???
Also ich sage schon immer die Wahrheit bei Selbstauskünften, ist man immer auf der sicheren Seite, bei der Selbstauskunft der Gesundheitsversicherung kann man ja durch sowas arg in Bedrängnis kommen, weil die zum Teil die Auskünfte auch mit den Musterungsärzten abgleichen... Was zu einem Problem wird, wenn man damals bei der Musterung irgendwelche Krankheiten erfunden hat - stand erst vor paar Wochen bei Spiegel Online, dann müssten die Krankenkassen im Zweifelsfall nichts zahlen.
Ich bin jetzt im 9. Semester und musste es bis jetzt nur einmal im Dekanat vorlegen. Nämlich als ich mich um eine PJ-Stelle im Ausland beworben habe und ich eine vom Dekanat beglaubigte Aussage brauchte, dass ich keine Einträge im Führungszeugnis habe. Das war aber nur Teil dieses speziellen Bewerbungsverfahren bei dieser speziellen ausländischen Uni. Sonst hab ichs noch nie gebraucht!
Soweit ich mich erinnere, mußte ich genau 1x ein Führungszeugnis abgeben und zwar zum Erhalt der Approbation. Da hast Du das Studium dann schon erfolgreich abgeschlossen.
Einschränkung:
Es gibt noch das Bundeszentralregister, deren Einträge nicht in das Führungszeugnis übernommen werden müssen und anderen Fristen unterliegen. Ob Einträge im Polizeisystem "BTM-Konsument" ebenfalls nach der gleichen Frist getilgt werden, bezweifle ich. Es kann also sein, daß Du später in Schwierigkeiten kommen wirst, falls Du regelmäßig als Arzt BTM-Rezepte ausstellen mußt. Was dafür alles genau abgefragt wird, entzieht sich meiner Kenntnis. Es gibt noch ein paar mehr Posten als ein Führungszeugnis...und von denen gibt es ja auch die Belegart zum internen Verkehr, die man gar nicht in die Hand bekommt.
Momentan geht der Trend ja leider dahin, daß eher mehr als weniger gespeichert und abgefragt wird...
Also: Studium sollte kein Problem sein, bei bestimmten Fachrichtungen oder Arbeitgebern könnten danach u.U. Probleme auftauchen.
Flachzange3000
29.04.2007, 21:47
Ich denke nicht, dass das später Probleme mit BTMs gibt, wenn man die Approbation einmal hat. Approbiert ist schließlich approbiert. Warum sollte die POL denn dann ankommen und nem approbierten Arz BTM-Verschreibungen untersagen?
Stell ich mir grad lustig vor, z.B. als Anästhesie-Chef, der seine BTM-Rezepte immer vom OA abzeichnen lassen muss.
BTMG
§ 3 Erlaubnis zum Verkehr mit Betäubungsmitteln
§ 5 Versagung der Erlaubnis
Die Erlaubnis nach § 3 ist zu versagen, wenn
(…)
3. Tatsachen vorliegen, aus denen sich Bedenken gegen die Zuverlässigkeit des Antragstellers (….) ergeben
Wie gesagt
1) Approbation heiß nicht, ALLES zu dürfen
2) Guckt die Aufsichtsbehörde bisweilen schon genau hin (BTM-Verwendung muß extra beantragt und dokumentiert werden)
3) Sind die Einträge im Zentralregister nicht mit denen eines Führungszeugnis identisch (Quelle: Wikipedia)
Es kommt als auf die Fachrichtung an. Als Arzt in einer Entziehungsklinik hätte man u.U. empathische Vorteile…
Als Verantwortlicher OA für eine Station mit entspr. Depot könnte es schon im Vorfeld schwierig werden...
katrinfr
04.05.2007, 13:31
Hi,
also mal ganz allgemein: mit Vorstrafen , kann man nicht promovieren. Man wird wohl erstmal gesperrt. So ist es schon einigen ergangen, die etwas im Führungszeugnis stehen hatten. (Auch an meiner Uni schon passiert!) Ärgerlich wenn man dann feststellt, dass man später gerne an der Uni arbeiten möchte. Ohne Promotion läuft leider bei den Medizinern universitär so gut wie gar nichts (es gibt nur wenige Ausnahmen). Außeruniversitär kann man auf einen Titel durchaus verzichten.
Hoffe das alles trifft hier niemanden!
pillepalle321
07.05.2007, 14:04
also im führungszeugnis stehen ja eh nur straftaten, in zusammenhang derer du zu einer geldstrafe von mehr als 90 tagessätzen bzw. halt freiheitsstrafe (auch auf bewährung) über 90 tage.. soweit ich weiß...
was irgendwelche anderen akten bei den bullen betrifft, gehe ich davon aus, dass diese nicht einfach an einen zukünftigen arbeitgeber weitergegeben werden dürfen. DATENSCHUTZ - wenn man dann trotzdem probleme kriegt, hat man bestimmt das arbeitsrecht usw auf seiner seite...
denke nicht, dass die polizei irgendjemandem auskunft über dich geben darf!!!
weiß es zwar nicht genau, aber denke auch, dass die das nicht an ne andere behörde geben dürfen - vom zentralen alles-register sind wir ja hoffentlich noch etwas entfernt..
da man ja bei der approbation ein führungszeugnis vorlegen muss, is denn doch klar, dass die keine andern infos erhalten, oder? sonst könnten die sich das doch auch sparen.
kein stress...
Falsch!
Das Zentralregister existiert schon, daher kommen nämlich die ganzen netten Vorstrafen der letzten Jahrzehnte, die bei Gericht immer so verlesen werden. Ansonsten hätten ja sehr viele eine blütenweiße Weste. Insofern ähnelt das Führungszeugnis eher einem Arbeitszeugnis, das halt einem nicht unbedingt Steine in den Weg legen soll.
Die Bezirksregierung verlangt zwar nur das Führungszeugnis für die Approbation. Was ein künftiger Arbeitgeber verlangt- und wo er sonst noch Erkundigungen einzieht- das ist im Einzelfall sehr unterschiedlich. Vielleicht nicht jede Kreisklitsche, aber es soll ja auch bei Siemens, Bayer oder der Bundeswehr Ärzte geben. Ebenso wird die Aufsichtsbehörde wohl kaum verbreiten, wo sie Erkundigungen über BTM-Anwender einholt. Datenschutzrechtlich sollte es kein Problem sein, man unterschreibt ja immer, dass jederzeit Erkundigungen eingeholt werden dürfen. Das gilt auch für die Leute, die in der Musterung getrickst haben. Selber schuld. Nix Datenschutz.
Nebenbei: die totale Erfassung haben wir schon. Angenommen, Du willst als Student im Blumenladen auf dem Flughafen im Nachbarort arbeiten. Dann gibt es eine sog. Zuverlässigkeitsprüfung. Und was da alles abgefragt wird, kannst Du z.B. bei Wikipedia nachlesen.
Zweitens: die Wahrscheinlichkeit, in Ausübung des ärztlichen Berufes oder schon im Studium auf Kollegen in Grün, (die ja auch ihre Pappenheimer kennen), zu stoßen, ist doch etwas größer als man glaubt. Es sei denn, man wechselt gleich auch noch das Bundesland.
Übrigens stört mich an dem Ursprungsposting auch etwas der Unterton. Scheint fast so, als ob Dir weniger der Fehltritt leid tut als die Tatsache, dass Du beim Autofahren erwischt worden bist.
Ich weiß aus meiner eigenen Klinik, dass man im öffentlichen Dienst nicht angestellt wird, wenn man einen Eintrag im Führungszeugnis hat (also bspw. an städtischen Häusern).
Ich wäre aber nicht sicher, ob Autofahren unter Cannabis wirklich im Führungszeugnis landet - ich habe einen guten Bekannten der das auch gemacht hat, der ist lebenslang seinen Führerschein losgeworden, hat aber weiter ganz normal als Krankenpfleger gearbeitet. Ich denke das kommt auf die Umstände an, für was man da genau verurteilt wird.
http://www.approbationsordnung.de/
Approbationsänderung §39 (1) 4: Amtliches FZ notwendig für Antrag auf Approbation.
D.h. Bundeszentralregisterauszzug. Trunkenheitsfahrten können als Straftat oder als OWI behandelt werden. Ersteres kommt mit Sicherheit in den BZRA. Letzteres weiß ich nicht. Das musst Du abklären. Weiterhin musst Du abklären wie lange der Eintrag gespeichert wird, das ist unterschiedlich je nach Delikt.
Neben der Tatsache, dass dieses Delikt nicht im Führungszeugnis steht, wird ausserdem der Eintrag im Bundeszentralregister nach 5-15 Jahren gelöscht (der Eintrag zeichnet dich als Konsumenten aus, oder eben schlimmer) Dein Eintrag dürfte eine HWZ von 5 Jahren haben, aber wie gesagt: er steht nicht im Führungszeugnis.
Kennst du (Thread-Ersteller) keinen befreundeten Anwalt, der dir das konkret sagen kann? Oder frag doch mal bei den Behörden die den Affenzirkus mit dir veranstalten nach. Die sollten doch am besten Bescheid wissen...
SidVicious
08.05.2007, 15:45
einfach mal zum Amt gehen und da ein Führungszeugniss bestellen. Ich bin mir sicher, dass es leer ist und wenn nicht bin ich sicher, dass es in den nächsten 6 Jahren gelöscht wird. Wir sind immer noch ein Rechtsstaat und so weit ich weiß basiert unser Strafgesetzbuch auf dem Grund von Sozialisierung. Einmal Cannabis rauchen und dann ein Leben lang im Führungszeugniss einen Eintrag hebn glaubste doch selber nicht.
Man du bist bekifft Auto gefahren, was mit Sicherheit eine scheiß Aktion ist, aber du hast niemandem den Kopf abgeschlagen und hattest noch die Nadel im Arm.
Ist wohl eher dein Gewissen, was dich neckt ^^
Immer locker bleiben.
Gruß
SidV. :-party
auch ärzte haben ein recht auf nen guten feierabendjoint :-meinung
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