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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : arzt werden nach einer MPU ?



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nicolaus
26.04.2007, 21:44
hallo,


habe vor 2 jahren richtig schice gebaut und wurde von der polizei beim führen eines kfz unter cannabis-einfluss erwischt.

jetzt läuft das bekannte procedere:
-drogenscreenings
-psychologe - hintergrundaufarbeitung
-MPU

kann mir diese nun staatlich bekannte cannabis-problematik einen strich durch mein angestrebtes medizin studium machen ?

werde ich überhaupt noch als arzt zugelassen ?
wann muss ich im studium mein erstes führeunszeugnis vorlegen ?

wenn ihr was drüber wisst, bitte sagen.
bin echt arg in sorge.

KarlKonrad
26.04.2007, 21:55
wann muss ich im studium mein erstes führeunszeugnis vorlegen ?


Spätestens wenn du dich für eine längere Position z.B. Assistenzarzt bewirbst. Bei einer Krankenpflegeausbildung hättest du Schwierigkeiten reinzukommen, wenn das Führungszeugnis nicht sauber ist. Email doch einfach mal anonym das Sekretariat einen KHs an und frag nach, ob du als Bewerber eine Chance hättest. ;-)

nicolaus
26.04.2007, 21:58
kommt sowas überhaupt ins führungszeugnis ?

Feuerblick
26.04.2007, 22:00
Das erste wichtige Führungszeugnis musst du bei Beantragen der Approbation vorlegen. Belegart 0... Da dürfte dein Cannabis-Auto-Problemchen spätestens auffallen. Ich glaub, beim Einschreiben brauchte man das auch, aber der Uni wird egal sein, wer da studiert...:-nix

nicolaus
26.04.2007, 22:08
wäre das ein grund mich nicht als arzt zuzulassen ?
wie lange steht das im führungszeugnis belegart 0 ?

Gersig
26.04.2007, 22:09
Das Fahren unter Drogeneinfluss ist nach § 24a StVG eine Ordnungswidrigkeit und keine Straftat. Von daher wird sie nicht im Führungszeugnis erwähnt werden

nicolaus
26.04.2007, 22:09
dann kommen ins führungszeugnis nur straftaten ?
ich habe also eine reine weste ?

Gersig
26.04.2007, 22:14
Ins Führungszeugnis kommen nur Straftaten, siehe hier (http://de.wikipedia.org/wiki/F%C3%BChrungszeugnis) .

[N]eo[C]ortex
26.04.2007, 22:18
ja, aber das besitzen ist eine straftat, oder? hast du was dabei gehabt?

ich habe ja keine ahnung :-nix

Xylamon
26.04.2007, 22:23
@Feuerblick: Zum Einschreiben braucht man das nicht, also ich habe keins gebraucht und auch sonst von niemandem in meinem Bekanntenkreis... und für nen KPP nen Führungszeugnis beibringen, sowas gibt's?

Hardyle
26.04.2007, 22:29
Meine Schwester hat damals eins für die Ausbildung (Physiotherapeutin) gebraucht, aber ansonsten würde ich das bei einem 3 Monatigen Praktikum für Schwachsinnig halten. Dann würde ich mir ein Krankenhaus suchen, in dem es nicht verlangt wäre. Wüsste nicht, dass meine Freundin eins vorlegen musste, als sie sich vor kurzem für ihr KPP beworben hat.

nicolaus
26.04.2007, 22:33
wa sist denn kpp ?

nein, besitz ist keine straftat.

Hardyle
26.04.2007, 22:34
KPP = Krankenpflegepraktikum, das du vor oder während der ersten 4 Sem. machen musst.

nicolaus
26.04.2007, 22:36
nö, sowas brauch ich nicht zu machen .
bin examinierter krankenpfleger :D

ich meine nur die behinderung meines medi-studiums wegen dem drogen-mist.

Hardyle
26.04.2007, 22:38
Na dann! ;)

Ach so, und für die Ausbildung musstest du's nicht vorlegen???
Fürs Studium kann ich ja nicht so viel sagen, hab ja selbst noch nicht angefangen ;) Das mit dem KPP war ja im Prinzip nur darauf bezogen, ob man's für die medizinischen Praktikas etc. vorlegen muss!

nicolaus
26.04.2007, 22:42
ausbildung hatte ich schon fertig als "DAS" passiert ist.

es geht mir echt nur um die mögliche behinderung meines medi-studiums .

[N]eo[C]ortex
26.04.2007, 22:44
fürs KPP brauchte ich auch keins, das einzige mal in meinem leben nur für den flugschein :-winky

nicolaus
26.04.2007, 22:46
fürs krankepflegeexamen hab ich eins gebraucht.
und auch im überhaupt die ausbildung aufnehmen zu dürfen.

bei arzt wird das doch nicht groß anders sein.

kann mir nicht denken, daß ärzte am arbeiten sind, die was im führungszeugnis stehen haben.
bist zwar kein beamter, machst aber ein staatliches examen und arbeitest am menschen .

da muss man " ein guter mensch sein "

Xylamon
26.04.2007, 22:57
Zum examen weiß ich's net, zur Approbation musst du eins vorlegen...

SuperSonic
26.04.2007, 23:10
Hallo,
lass dir halt ein privates Führungszeugnis gegen ein paar Euro Gebühr ausstellen und guck nach, ob es einen Eintrag gibt. Die Tilgungsfristen sind dieselben wie beim FZ für Behörden: http://www.123recht.net/forum_topic.asp?topic_id=51143

Gruß,
SuperSonic