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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Unterschiede beim "Krankenpflegepraktikum"



ehem-user-02-08-2021-1033
01.05.2007, 09:34
*gelöscht*

diskutiert doch über, was ihr wollt.

jam123
01.05.2007, 09:53
Mal eine andere Frage, habe meinen Zivi gemacht und vom Krankenhaus ein Dienstzeugnis bekommen, reicht das nicht aus.

Und hat das ein "Verfallsdatum", muss man das Praktikum in einem bestimmten Zeitraum gemacht habe, oder sit egal vor wieviel Jahren man das gemacht hat?

michael333
01.05.2007, 10:07
Mal eine andere Frage, habe meinen Zivi gemacht und vom Krankenhaus ein Dienstzeugnis bekommen, reicht das nicht aus.

Und hat das ein "Verfallsdatum", muss man das Praktikum in einem bestimmten Zeitraum gemacht habe, oder sit egal vor wieviel Jahren man das gemacht hat?

Wenn du krankenpflegerisch auf einer Bettenstation tätig warst, dann reicht das aus. Du gehst dann während des Studiums mit dem Dienstzeugnis (wo deine Tätigkeit vermerkt sein muss!) zum LPA und gut ist.

Meistens gibt es auch kein Verfallsdatum, wichtg ist eigentlich nur, dass du das KPP nach dem Abitur gemacht hast. Aber ich meine mich zu erinnern, dass es in manch einem unserer südlichen Länder diese Verfallsdaten gibt. Bin mir aber nicht sicher.

Stephan_003
01.05.2007, 10:08
Ne Zivi reicht nicht, dafür bekommste ja die Bevorzugung bei der ZVS im Vergleich zu den Leuten mit gleicher Note und ohne abgeleisteten Dienst

bobbit
01.05.2007, 12:37
Ne Zivi reicht nicht, dafür bekommste ja die Bevorzugung bei der ZVS im Vergleich zu den Leuten mit gleicher Note und ohne abgeleisteten Dienst
Was hat das denn damit zu tun? Stimmt, rein gar nicht. Schließlich ist das KPP eine inhaltliche Anforderung des Studium und liegt außerhalb des Wirkungbereichs der ZVS. Es gibt spezielle Formulare, die bescheinigen, dass jemand sein KPP während des Zivildienstes abgeleistet hat. Wäre auch Unsinn neun Monate in der Pflege auf einer Bettenstation zu arbeiten und bekäme dies nicht anerkannt.