PDA

Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Sozialkriterium 3 Wirtschaftliche Gründe



Seiten : [1] 2

Steffen V.
01.05.2007, 12:20
Ich befinde mich nach abgeschlossener Berufsausbildung in einem unbefristetem Beschäftigungsverhältniss (Vollzeit).

Ich bin 24 Jahre alt, da ich aber eine abgeschlossene Berufsausbildung habe sind meine Eltern nicht mehr Unterhaltsverpflichtet dementsprechend könnte ich bemühen Absatz 3.3 geltend zu machen, seh ich das richtig?


3.3 Im Zeitpunkt der Antragstellung bereits am Wohnort bestehendes ungekündigtes Beschäftigungsverhältnis und Finanzierung des Studiums mit den Einkünften aus dieser Berufstätigkeit (Nachweise wie unter 3., zusätzlich Beschäftigungsnachweis, Lohn- und Gehaltsbescheinigung des Arbeitgebers, ggf. sonstige geeignete Nachweise über die wirtschaftliche Situation. Die Nachweise müssen über die gesamte eigene wirtschaftliche Situation und die der Eltern Auskunft geben. Bestehen keine Unterhaltsansprüche oder ist die Geltendmachung unzumutbar, sind zum Nachweis geeignete Unterlagen beizufügen und ein steuerpflichtiges Arbeitseinkommen nachzuweisen).

Sorry falls es einen ähnlichen Thread schonmal gab, konnte den über die SuFu nicht finden. Danke für eure Hilfe.

MediFreaK
01.05.2007, 17:32
so wie ich das lese, könnte das auf dich zutreffen. allerdings musst du bedenken, dass sozkr. erst greifen, wenn du nen platz bekommst und dann mit anderen die gleichen voraussetzungen hast (ws oder note)! mfg

alley_cat75
01.05.2007, 18:16
Hallo Steffen, Du erfüllst in jedem Fall Sozialkriterium 3. War bei mir, wenn auch lange her, so. Durch einen unbefristeten Arbeitsvertrag, der mir meinen elternunabhängigen Lebensunterhalt sicherte, bekam ich Platz an der Wunschuni. Habe damals z. B. nur eine Uni angegeben und blieb in Berlin. Die Note muss allerdings schon stimmen, aber wie gesagt, Du wirst bevorzugt. Ich hatte mich damals direkt bei der ZVS deswegen erkundigt.

Steffen V.
01.05.2007, 20:46
Hab zum Wintersemester 10WS und 3,4. Mit dem anderen Sozialkriterium würd ich dann an meiner Wunschuni was kriegen, sonst macht mir meine Faulheit in der Schule erneut einen Strich durch die Rechnung.

Franzi
02.05.2007, 19:19
Vorsicht! Ruf da vorher nochmal bei der ZVS an. Bin auch 24 u. in einem unbefr. Beschäftigungsverhältnis. Hatte mich letztes Semester bei der ZVS erkundigt und der Herr meinte, man müsse 25 o. 26 Jahre alt sein(weiß die Zahl nicht mehr genau, aber ich war mit damals 23 zu jung).
Falls Du anrufst, schreib mal bitte was Du rausgefunden hast, ja?!

Lieber Gruß
Franzi

Franzi
03.05.2007, 12:31
So, ich hab heute morgen noch einmal bei der ZVS angerufen. Die Dame meinte jetzt, das Alter spiele keine Rolle, ich könne den Antrag auf Sozialkriterium 3 stellen. Na toll, was stimmt den nun?
Ich ruf nachher noch einmal in einer anderen Gruppe an...

Nagual
03.05.2007, 13:52
Hmm... wie ist das denn? Ich bin seit einiger Zeit selbstständig und finanziere mich selbst. Trifft das dann auch zu? Was genau wollen die denn dann für Bescheinigungen?

nanni83
03.05.2007, 18:17
Hallo, ich habe bei der ZVS angerufen und die nette Dame erklärte mir, ich bräuchte eine Bescheinigung von meinem Arbeitgeber wohalt drin steht, das ich unbefristet angestellt bin.
Klasse oder? Gar nicht so kompliziert wie ich dachte. Von sonstigen Kriterien hat sie nicht gesprochen.

Steffen V.
04.05.2007, 11:44
Ich denke alles andere wäre auch höchst unsinnig. Welchen unterschied macht es ob ich 24 oder 26 bin wenn ich meinen Lebensunterhalt selbst sichern muss?

Werd mich auch nochmal telefonisch erkundigen und hier berichten.

Franzi
04.05.2007, 13:16
Hallo, ich habe bei der ZVS angerufen und die nette Dame erklärte mir, ich bräuchte eine Bescheinigung von meinem Arbeitgeber wohalt drin steht, das ich unbefristet angestellt bin.
.

Genau, und wenn Du unter 27 J alt bist, dann noch Deinen Einkommenssteuerbecheid von 06 und den Deiner Eltern.

Franzi
04.05.2007, 13:22
Hmm... wie ist das denn? Ich bin seit einiger Zeit selbstständig und finanziere mich selbst. Trifft das dann auch zu?

Ich glaube nicht, weil Du ja in dem Sinne in keinem Beschäftigungsverhältnis stehst (bist ja Dein eigener Chef ;-) )
Aber ruf lieber an und frag nach!!!!

schenky
04.05.2007, 13:34
Hmm, die Aussagen gehen ja mal wieder auseinander.

Von einem unbefristeten Arbeitsverhältnis war bei mir nicht die Rede.
Auf der ZVS Seite steht ja "bereits bestehendes ungekündigtes Arbeitsverhältnis zum Zeitpunkt der Antragstellung"

Ich bin 28 und sollte eine Bescheinigung meines Arbeitgebers und Lohnbescheinigungen der letzten Monate mitschicken.
Mein Arbeitsverhältnis ist theoretisch nur bis 2009 befristet.

Mal sehen...

Grüße

Sebastian

Steffen V.
01.06.2007, 10:51
So Bescheinigung vom Arbeitgeber sowie Kopien der Gehaltsabrechnungen von diesem Jahr eingeschickt wie mir das eine Dame am Telefon mitteilte.

Resultat, Daisy sieht rot.

Achtung!! Der/die von Ihnen als Kopie(n) übersandte(n) Beleg(e) zum Studienortwunschantrag ist/sind nicht bzw. nicht ordnungsgemäß beglaubigt (vgl. im Internet auf der Homepage der ZVS unter "Zusätzliches zur Bewerbung" bzw. im zvs-info Stichwort "Beglaubigung").

Achtung!! Ihrem Studienortwunschantrag hat keine Lohn- bzw. Gehaltsbescheinigung beigelegen.

Neee, ist klar. Grmpf.

Steffen V.
01.06.2007, 10:57
Ok, mein Fehler :)

Dr. nobo
01.06.2007, 11:51
"gesamte wirtschaftliche Situation" hätte ich so gedeutet, dass man auch "nachweisen" muss, dass man keine Million auf irgendeinem Konto liegen hat, aber da lieg ich wohl falsch, oder?

Steffen V.
01.06.2007, 12:30
Ich glaub soweit muss man nicht gehen.

Dr. nobo
01.06.2007, 14:29
Da muss ich an unseren Mathe-Lehrer denken. Auf Aussagen wie "Ich glaub, das passt jetzt" sagte der immer: "Glauben heißt nicht wissen! - Hehe" ;-)

Steffen V.
01.06.2007, 16:38
Exakt, deswegen hats auch in meiner Antwort seine Berechtigung :-D

Steffen V.
13.08.2007, 15:05
Hat geklappt. Meine Begründung für wirtschaftliche Gründe wurde akzeptiert und ich hab Heimatnahe einen Studienplatz in Essen gekriegt. :-dance

][truba][
15.12.2009, 20:44
So, ich hab auch nochmal eine Frage.
Und zwar auch dazu:

"Zitat:
3.3 Im Zeitpunkt der Antragstellung bereits am Wohnort bestehendes ungekündigtes Beschäftigungsverhältnis und Finanzierung des Studiums mit den Einkünften aus dieser Berufstätigkeit (Nachweise wie unter 3., zusätzlich Beschäftigungsnachweis, Lohn- und Gehaltsbescheinigung des Arbeitgebers, ggf. sonstige geeignete Nachweise über die wirtschaftliche Situation. Die Nachweise müssen über die gesamte eigene wirtschaftliche Situation und die der Eltern Auskunft geben. Bestehen keine Unterhaltsansprüche oder ist die Geltendmachung unzumutbar, sind zum Nachweis geeignete Unterlagen beizufügen und ein steuerpflichtiges Arbeitseinkommen nachzuweisen). "

Mein Vertrag ist bis zum 30.09.2010 befristet.
Das bedeutet also das er, eigentlich, pünktlich zum Studienanfang auslaufen würde. Auf der ZVS Seite (siehe oben) steht allerdings das ich zum Zeitpunkt der Antragstellung ein ungekündigtes Beschäftigungsverhältniss haben müsse.
Das hätte ich ja in dem Fall oder kann man davon ausgehen das mit "ungekündigtes Beschäftigungsverhältniss" ein unbefristeter Vertrag gemeint ist (denn in gewisser Weise ist mein Vertrag ja zum 01.10.2010 gekündigt). Wenn ja, würde eine schriftliche Nachricht (m)eines! Arbeitsgebers reichen das er mich, im Falle eines Studienplatzes, zum Bsp. mit 25% weiter beschäftigen würde (auch wenn es zur Not ein anderer Arbeitgeber wäre)?

MfG truba