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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Mündliche Prüfung



dornier
14.05.2007, 16:25
Ich wollte fragen, was genau passieren kann, wenn man die mündliche Prüfung des Hammerexamens nicht besteht.

Stroke Unit
14.05.2007, 16:34
Im schlimmsten Fall musste nochmal bis zu vier Monate Zwangs-PJ machen ( das Fach wird nach Schwächen des Prüflings von den Prüfern festgelegt. )
Muss man in FFM anscheinend immer machen- und dann natürlich die mündliche Prüfung wiederholen, falls die schriftliche schon bestanden wurde.

The Runt
14.05.2007, 16:38
Frag lieber nicht. Es sei denn, du hast dein PJ wirklich geliebt.

Also laut LPA Niedersachsen:
1. Du musst zum nächsten Termin nur die mündliche nachholen. (Wenn du schriftlich bestanden hast)
2. Damit dir in diesem halben Jahr nicht langweilig wird, kann die Prüfungskommission dir eine PJ-Verlängerung auferlegen. Außerdem musst du dich dafür natürlich wieder einschreiben, aber keine Studiengebühren zahlen.

Weil das alles so kompliziert ist, fällt halt niemand mehr durch. (Hoffe ich zumindest).

dornier
14.05.2007, 19:44
Danke für die Antworten!
Weiß jemand zufällig, was passieren kann, wenn man schriftlich UND mündlich wiederholen muß? Muß man trotzdem zum "Straf-PJ"?

Medimatze
14.05.2007, 20:08
Danke für die Antworten!
Weiß jemand zufällig, was passieren kann, wenn man schriftlich UND mündlich wiederholen muß? Muß man trotzdem zum "Straf-PJ"?
Bleibt den Prüfern überlassen. PJ Wiederholung hat mit dem Schriftlichen nichts zutun!!!

Muriel
14.05.2007, 20:08
ich glaube kaum, dass einer, der "noch schlechter" war, als Belohnung, das Zweit-PJ nicht mehr machen muss ;-)

Mystice
14.05.2007, 20:34
Ich wollte fragen, was genau passieren kann, wenn man die mündliche Prüfung des Hammerexamens nicht besteht.
DAS WURDE H I E R !!!
http://www.medi-learn.de/medizinstudium/foren/showthread.php?p=500625#post500625
SCHON LANG UND BREIT DISKUTIERT! :-winky

Mystice
14.05.2007, 20:37
Danke für die Antworten!
Weiß jemand zufällig, was passieren kann, wenn man schriftlich UND mündlich wiederholen muß? Muß man trotzdem zum "Straf-PJ"?
ja klar... wenn deine klinik das so will...wie gesagt, das wurde alles schon diskutiert...
es sind 4-6 monate zwangs-pj beim nichtbestehen der mündlichen...
ob und wie lange und wie intensiv man das machen muss, hängt von der jeweiligen klinik, prüfungskommission ab...

dornier
14.05.2007, 20:57
Kann man dieses "Zweit-PJ" in einem anderen Krankenhaus (z.B. Ausland) machen?

connyfrancis
14.05.2007, 22:27
man muss doch nicht immer mit dem schlimmsten rechnen. jetzt warte doch mal die prüfung ab...