Zumuede
24.05.2007, 19:52
Hallo,
ich weiß, dass dieses Thema hier schon mehrmals behandelt wurde.
Nun habe ich aber auf einigen Seiten gelesen, dass das Problem mit Fahrzeughalter/Fahrezeugführer d.h. ein geliehenes Auto fahren, ja nicht nur für die Schweiz gilt, sondern die Regel im europäischen Ausland ist und dieses sich meist durch eine allgemeine Vollmacht des Frazeughalters gegenüber dem Fahrzeugführer regeln lässt. Nun die Frage, ob jemand weiß, wie das in der Schweiz ist?
Und damit zusammenhängend, kann für das geliehene Auto mit dieser Vollmacht bei der Stadt Bern eine Parkkarte erwerben?
Und letztens allgemein die Parkkarte: fällt man da unter die 20ChF, oder unter die "anderen gleichermassen Betroffenen" und muss 60ChF pro Monat zahlen? Der Wagen ist dann ja schließlich nicht für die Berner Adresse, sonder die deutsche Adresse gemeldet.
Antworten würden mich freuen.
Außerdem soll ich ein Anmeldeformular für Kurzaufenthalter an die Klinik schicken, weiß jemand wo man das herbekommt?
ich weiß, dass dieses Thema hier schon mehrmals behandelt wurde.
Nun habe ich aber auf einigen Seiten gelesen, dass das Problem mit Fahrzeughalter/Fahrezeugführer d.h. ein geliehenes Auto fahren, ja nicht nur für die Schweiz gilt, sondern die Regel im europäischen Ausland ist und dieses sich meist durch eine allgemeine Vollmacht des Frazeughalters gegenüber dem Fahrzeugführer regeln lässt. Nun die Frage, ob jemand weiß, wie das in der Schweiz ist?
Und damit zusammenhängend, kann für das geliehene Auto mit dieser Vollmacht bei der Stadt Bern eine Parkkarte erwerben?
Und letztens allgemein die Parkkarte: fällt man da unter die 20ChF, oder unter die "anderen gleichermassen Betroffenen" und muss 60ChF pro Monat zahlen? Der Wagen ist dann ja schließlich nicht für die Berner Adresse, sonder die deutsche Adresse gemeldet.
Antworten würden mich freuen.
Außerdem soll ich ein Anmeldeformular für Kurzaufenthalter an die Klinik schicken, weiß jemand wo man das herbekommt?