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BetterCallSaul
28.05.2007, 22:17
Bei mir steht "Die Meldebehörde bestätigt, dass xyz .... seit ... unter der Anschrift ... laut Melderegister mit alleiniger Wohnung gemeldet ist. Lebe aber bei meinen Eltern. ist das jetzt richtig oder nicht???

schwarzwald
28.05.2007, 22:19
Bei mir steht "Die Meldebehörde bestätigt, dass xyz .... seit ... unter der Anschrift ... laut Melderegister mit alleiniger Wohnung gemeldet ist. Lebe aber bei meinen Eltern. ist das jetzt richtig oder nicht???

Nein, isses net.

Bei meinem Bruder steht da sowas von "im Haushalt der Eltern lebend"

Frag morgen lieber mal nach.

larl
28.05.2007, 23:52
das zuständige amt bei mir meinte es darf aus datenschutzgründen meldebescheinigung mit wohnsitz bei den eltern nich mehr ausstellen, da man ja jetzt 18 ist und die gar nich wissen wer die eltern sein und ob man da wirklich wohnt, ob es wirklich die elter sind und und und. meine mutter müsste auch eine bescheinigung anfordern und dann könnte man vllt. drüber reden ob es möglich ist.
total besch.... obwohl die alle unterlagen,daten etc. im computer gespeichert haben und nur nachgucken müssten. so ein unsinn

Brownie
29.05.2007, 21:14
dann brauchst du ne meldebescheinigung von dir und von deinen eltern und dann vergleicht die zvs die adressen oder so.

ich habe aber eine mit wohnhaft bei den eltern bekommen *wunder* und ich bin auch über 18?

Linda.1001
29.05.2007, 22:06
dann brauchst du ne meldebescheinigung von dir und von deinen eltern und dann vergleicht die zvs die adressen oder so.

ich habe aber eine mit wohnhaft bei den eltern bekommen *wunder* und ich bin auch über 18?

Warum nehmt ihr nicht den Vordruck der ZVS den man sich downloaden kann...is einfach easier... :-top :-dance

little_lunatic
29.05.2007, 23:04
zum einen das und von wegen datenschutz.. was ein kaese. fakt ist, dass du irgendwo gemeldet sein musst. wenn das im haushalt deiner eltern ist ist das egal ob du 5, 12 oder 30 bist. genau das soll dir doch das meldeamt bescheinigen! da konnte wohl jemand von der tapete nicht zur wand denken.. :-oopss also bei mir hab ich immer den zvs Ausdruck genommen. sind aber auch super leute bei meinem meldeamt. und wenn die was nicht wissen klaeren die's und erzaehlen nicht was vom pferd :-top
und wenn ich irgendwann mal meinen platz hab, bekommen die nen kuchen von mir fuers allsemesterliche unterschreiben.

Dr. nobo
30.05.2007, 09:53
Kostet der Stempel eigtl. was? Normalerweise wird ja für jeden Mist etwas verlangt (z.B. Führungszeugnis, Perso, Beglaubigungen, ...)

Stromer
30.05.2007, 10:15
KOST NIX ...

Gast26092018
30.05.2007, 10:34
Die Meldebescheinigung kostet doch 10 Euro...
:peace:

Katja gibt Fenta
30.05.2007, 12:19
bei mir war die meldebescheinigung auch kein problem mit dem wisch der zvs. ich musste 6 euro berappen.

Steffen V.
30.05.2007, 13:52
Die ZVS-Ausdruck-Meldebescheinigung war umsonst (war selber überrascht und hatte schon das Geld in der Hand). Für ne Bescheinigung das man bei den Eltern wohnt wollte die Dame die Geburtsdaten meiner Eltern wissen, aber da ich ja alleine wohn war das ja nicht relevant.

Brownie
30.05.2007, 22:49
also bei meiner gemeinde is alles, was fürs studium is, kostenlos. auch die beglaubigten kopien warn kostenlos.

nanni83
30.05.2007, 22:52
also bei meiner gemeinde is alles, was fürs studium is, kostenlos. auch die beglaubigten kopien warn kostenlos.

Das ist ja mal eine feine Sache, ich bezahle jedesmal 3 Euro
und wenn der Tacker das nicht packt auch mal 6 *g* :-?

stuff
31.05.2007, 00:48
Kostenlose Begleubigungen sind echt nobel! Tolle Gemeinde!! :-top
Wir haben in der Schule mit dem Abi-Zeugnis noch zwei begleubigte Abschriften bekommen. Das reicht.

Aber noch eine andere Frage, wenn man nämlich kein Lust auf einen Amtsgang hat:
Kann man einen Antrag eigtl. auch ohne Meldebescheinigung stellen?
Und falls ja: Ist der Antrag immer noch gültig, wenn man zwar laut Ausdruck eine Meldebescheinigung einreichen soll (z.B. wg. Angabe "Wohnung bei den Eltern"), sie aber nicht mitschickt? Also wird das dann einfach ignoriert, diese Angabe?

larl
31.05.2007, 12:47
gute frage...denke aber man muss ja einen wohnsitz angebenbei dem du gemeldet bist und das auch belegen. bürokratie verlangt ja für alles dreikopien mit 6 stempeln.
aber ma ne andere frage...gabs früher nich ne mail vonner zvs, dass die unterlagen angekommen sind?

Gast26092018
31.05.2007, 13:18
gabs früher nich ne mail vonner zvs, dass die unterlagen angekommen sind?
letztes Jahr gabs das auch nicht...du hättest ne franktierte Postkarte mitschicken können...dann hätteste auch ne Bestätigung bekommen...

Dr. nobo
31.05.2007, 13:26
oder z.B. Einwurfeinschreiben machen...

Linda.1001
31.05.2007, 13:42
Das ist ja mal eine feine Sache, ich bezahle jedesmal 3 Euro
und wenn der Tacker das nicht packt auch mal 6 *g* :-?

Supi, ich muss 5 Euro bezahlen, so ne Gemeinheit, ich ziehe woanders hin damits billiger wird...neee, nur nen Scherz... ;-)

Man soll die Dokumente für die ZVS doch nicht tackern....

Gast26092018
31.05.2007, 13:45
wieso musste ich 10 Euro bezahlen :-nix hamma :-kotz

Linda.1001
31.05.2007, 14:07
wieso musste ich 10 Euro bezahlen :-nix hamma :-kotz


Das ist ja wirklich der Hammer.... aber jetzt mal zum Thema.
Die von der ZVS haben meinen Antrag immer noch nicht bearbeitet. Bin in Gruppe 002, hatte angerufen und durfte mich erst mal anschnauzen lassen, worauf ich dann geantwortet habe, dass ich mich nur wunderte, dass ich noch kein Konrtollblatt bei Daisy habe und dass ich den Antrag per Einschreiben gesschickt hatte. Briefstatus = Empfänger hat die Sendung abgeholt, die Rückantwortkarte habe ich erhalten, schon länger....
Aber nein, bei meinem Antrag wissen sie angeblich nicht mal, ob er angekommen ist....ja nee is klar. :-( :-( :-(

Die :-sleppy da wohl oder wie....