Marianna
29.05.2007, 17:18
Hallo!
Ich hätte da eine Frage zum Antrag auf Approbation. In dem Antrag, der mir zugesandt wurde, gibt es einen Abschnitt, in dem ich erkläre, daß gegen mich kein gerichtliches Strafverfahren oder ein staatsanwaltschaftliches Ermittlungsverfahren anhängig ist oder WAR. Ich habe "nicht anhängig ist" angekreuzt und den Antrag gestellt. Inzwischen mache ich mir aber etwas Sorgen, eventuell eine falsche Angabe gemacht zu haben. Vor ca. 5 Jahren bekam ich nämlich eine Anzeige, wegen der ich zur Aussage zur Polizei mußte. Da ein Irrtum vorlag, welches ich dort schnell klarstellen konnte, wurde dem nicht weiter nachgegangen. Ich bin mir nicht sicher, inwiefern sowas staatsanwaltschaftlich oder polizeilich ist. Hätte ich den Vorfall erwähnen müssen? Ich meine, wegen des Zusatzes "war"?
Danke für die Antwort!
Ich hätte da eine Frage zum Antrag auf Approbation. In dem Antrag, der mir zugesandt wurde, gibt es einen Abschnitt, in dem ich erkläre, daß gegen mich kein gerichtliches Strafverfahren oder ein staatsanwaltschaftliches Ermittlungsverfahren anhängig ist oder WAR. Ich habe "nicht anhängig ist" angekreuzt und den Antrag gestellt. Inzwischen mache ich mir aber etwas Sorgen, eventuell eine falsche Angabe gemacht zu haben. Vor ca. 5 Jahren bekam ich nämlich eine Anzeige, wegen der ich zur Aussage zur Polizei mußte. Da ein Irrtum vorlag, welches ich dort schnell klarstellen konnte, wurde dem nicht weiter nachgegangen. Ich bin mir nicht sicher, inwiefern sowas staatsanwaltschaftlich oder polizeilich ist. Hätte ich den Vorfall erwähnen müssen? Ich meine, wegen des Zusatzes "war"?
Danke für die Antwort!