PDA

Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Unglaublich!



Seiten : [1] 2 3 4

Dr. Cox M.D.
01.06.2007, 19:17
Hi,

mir hat grad jemand was erzählt was ich loswerden will und nicht verstehe, dass das gehen kann.

Wie kann es denn sein, dass jemand nachdem miesem Abitur studiert und abschließt, sich bei der ZVS bewirbt als Erststudium (!), somit die Wartesemester angerechnet kriegt und letztes Jahr locker ins Medizinstudium spaziert ist.

:-notify

Wie kann sowas sein???? Ich vermute dass sie irgendwas zulassungsfreies studiert hat und daher keiner davon Wind bekommen hat.#

Naja Sachen gibts die gibts nicht....

In dem Sinne...

Jauheliha
01.06.2007, 19:38
Und wenn es jemand merkt.... dann wird er wohl nichtmehr Medizin studieren... jedenfalls nicht in Deutschland!

Adrenalino
01.06.2007, 19:54
Oh Oh.... derjenige könnte määächtig Probleme bekommen.. auweia

Plotin
01.06.2007, 20:02
Wie kann es denn sein, dass jemand nachdem miesem Abitur studiert und abschließt, sich bei der ZVS bewirbt als Erststudium (!), somit die Wartesemester angerechnet kriegt und letztes Jahr locker ins Medizinstudium spaziert ist.
Das kann ich dir genau sagen, wie das möglich ist: Die ZVS kann nicht wirklich überprüfen, wieviele Wartesemester jemand tatsächlich hat und ob jemand bereits ein Erststudium absolviert hat. Ebenfalls ist es nicht möglich, festzustellen, ob jemand in einer Prüfung endgültig durchgefallen ist. Wenn jemand bei der Bewerbung an die ZVS um einen Studienplatz in Medizin wissentlich falsche Angaben macht, um sich einen unrechtmäßigen Vorteil zu verschaffen, so ist es gut möglich, dass dieses Täuschungsmanöver nicht entdeckt wird. Ich möchte nicht wissen, wieviele Bewerber mit der Angabe ihrer Wartesemester schon ein wenig geschummelt haben.

Ich hatte es schon mal an anderer Stelle erzählt: Bei mir im Semester ist jemand, der an einer anderen Uni in einer wichtigen Prüfung endgültig durchgefallen ist, und der hat dann bei uns einfach diese Prüfung wiederholt und bestanden.

Aber wenn's rauskommt, ist Schicht im Schacht für den Täter!

Xylamon
01.06.2007, 20:16
Ich hatte es schon mal an anderer Stelle erzählt: Bei mir im Semester ist jemand, der an einer anderen Uni in einer wichtigen Prüfung endgültig durchgefallen ist, und der hat dann bei uns einfach diese Prüfung wiederholt und bestanden.

Das ist aber meines Wissens aber auch rechtens?!? Wenn du an einer Uni den entsprechenden Schein bzw die Prüfung nicht mehr machen kannst, weil du alle Versuche verbraucht hast, steht es dir frei es an einer anderen Uni zu versuchen...

Plotin
01.06.2007, 20:22
Auch wenn es das Physikum ist?

Linda.1001
01.06.2007, 20:35
Das ist aber meines Wissens aber auch rechtens?!? Wenn du an einer Uni den entsprechenden Schein bzw die Prüfung nicht mehr machen kannst, weil du alle Versuche verbraucht hast, steht es dir frei es an einer anderen Uni zu versuchen...


Neee, auch wenn man ein zulassungsfreies Fach abgeschlossen hat, muss man das angeben. Warum hat denn derjenige sich nicht als Zweitstudium beworben, das finde ich total ungerecht..... so besetzt derjenige die Erststudium Gruppe! Grrrr... :-???


Aber auch wenns nach dem Studium rauskäme, dann könnte einem sogar die Approbation entzogen werden glaube ich, weil das Studium ja durch Angabe falsche Tatsachen begonnen wurde, oder?

Xylamon
01.06.2007, 20:35
Das hab ich mir fast schon gedacht als ich meinen Beitrag abgeschickt hab... in dem Fall... hast du Recht ^^ Aber ich frage mich wieso das nicht aufgefallen ist als er sich erneut für's Physikum angemeldet hat? War für seine neue Uni ein anderes LPA zuständig? Zumindest beim alten müsste er ja aktenkundig gewesen sein...

@Linda: Das war nicht das Thema, es ging darum ob man innerhalb eines Studiengangs einen Schein an einer anderen Uni machen darf obwohl man an der ersten Uni seinen Prüfungsanspruch verloren hat...

nnlglmpp
01.06.2007, 20:36
Glaubt ihr wirklich, dass das rauskommt! Es ist ja nicht alles wie im Fernsehen, wo das Gute siegt.

Xylamon
01.06.2007, 20:39
Wenn er klug ist und seine Schnauze hält, dann kommt das nicht raus... aber wie es scheint, hat er das nicht getan und sich damit beste Chancen eröffnet, dass eines Tages ein Neider ins Studentensekretariat marschiert...

Verjährt sowas?

Linda.1001
01.06.2007, 20:42
Wenn er klug ist und seine Schnauze hält, dann kommt das nicht raus... aber wie es scheint, hat er das nicht getan und sich damit beste Chancen eröffnet, dass eines Tages ein Neider ins Studentensekretariat marschiert...

Verjährt sowas?


Nee, eben nicht, ich sag ja einem könnte die Approbation entzogen werden im Extremfall....glaube ich zumindest... :-notify

Jauheliha
01.06.2007, 21:21
Naja, dass ihm die Approbation entzogen wird, glaube ich kaum.... das könnte wohl passieren, wenn er irgendwelche Zeugnisse (Famulaturen, Krankenpflegepraktikum etc.) gefälscht hätte....
Was ich mir eher vorstellen kann, ist, dass die Uni ihn im hohen Bogen rausschmeißt, und was auch möglich wäre, ist, dass er eine Anzeige am Hals hat, da er ja der ZVS an Eides Statt versichert hat, dass alle gemachten Angaben der Wahrheit entsprechen.

Xylamon
01.06.2007, 21:26
Sind hier im Forum nicht auch ein paar (angehende) Juristen unterwegs? Die könnten doch jetzt mal das Wort ergreifen :-))

areva
01.06.2007, 22:06
§ 267 I 1 StGB Urkundenfälschung -> Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe

:-stud :-stud

nanni83
01.06.2007, 22:07
§ 267 I 1 StGB Urkundenfälschung -> Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe

:-stud :-stud

uhhppsss, krass

LAH_in_GAZ
01.06.2007, 22:12
warum glaubt eigentlich jeder dem Threadersteller? ... Es könnte doch auch so sein, dass derjenige/diejenige einen Studienplatz aufgrunde des 1. Studiumabschlusses bekommen hat und der Threadersteller/in das einfach nur falsch verstanden hat ....


Und sonst ... who cares?


Da find ichs schlimmer, wenn die VW Chefs in den Puff gehen und das Geld ihrer Angestellten verprassen, obwohl sie selbst genug haben.


so long ...

bobbit
01.06.2007, 22:18
warum glaubt eigentlich jeder dem Threadersteller?
Weil es sonst nicht so spannend wäre... :-oopss

Dr. Cox M.D.
01.06.2007, 22:19
Ich kann ja nochmal nachfragen!

Wusste nicht, dass das so ne Lawine auslöst! :-)

Alles Gute Freunde!

SuperSonic
01.06.2007, 23:00
§ 267 I 1 StGB Urkundenfälschung -> Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe
Eine bewusst falsche Aussage bei ZVS-Antragstellung ist doch keine Urkundenfälschung -- nicht mal eine Straftat, sondern nach Art. 18 der Vergabeverordnung eine Ordnungswidrigkeit (Geldbuße bis 5000 €). Und wenn das erst nach > 1 Jahr "aufgedeckt" wird, ist eine Rücknahme der Zulassung nicht mehr möglich (Art. 14 Abs. 6 Vergabeverordnung)....

Gruß,
SuperSonic

areva
01.06.2007, 23:25
Wenn jemand wissentlich und willentlich den ZVS-Antrag unterschreibt, der falsche Angaben enthält, wobei auf diese Gefahr noch ausdrücklich hingewiesen wird, ist dies ein Ausstellen einer falschen Urkunde.
Eine Urkunde ist jede dauerhaft verkörperte Gedankenerklärung, die zum Beweis im Rechtsverkehr bestimmt und geeigent ist und ihren Aussteller erkennen lässt.
Was soll denn da nicht passen ;-)?

Lg