Bier
01.06.2007, 19:05
Hallo Leute,
fragt nicht wieso, aber ich interessiere mich gerade für die Kündigungsfrist an meiner jetzigen Stelle, Uniklinik, Beschäftigungszeit < 1 Jahr.
Im TdL-Vertrag steht folgendes:
§ 34
Kündigung des Arbeitsverhältnisses
(1)
1 Die Kündigungsfrist beträgt bis zum Ende des sechsten Monats seit Beginn des Arbeitsverhältnisses zwei Wochen zum Monatsschluss.
2 Im Übrigen beträgt die Kündigungsfrist bei einer Beschäftigungszeit (Absatz 3 Satz 1 und 2)
bis zu einem Jahr ein Monat zum Monatsschluss,
von mehr als einem Jahr 6 Wochen,
von mindestens 5 Jahren 3 Monate,
von mindestens 8 Jahren 4 Monate,
von mindestens 10 Jahren 5 Monate,
von mindestens 12 Jahren 6 Monate
zum Schluss eines Kalendervierteljahres.
Na, klasse, heisst das jetzt a) dass ich mit einer Frist von einem Monat aber nur zum 01.10 (Kalendervierteljahr) kündigen kann, oder jeweils mit einer Frist von einem Monat zu einem beliebigen Monatsschluss??
Danke und Gruss!
fragt nicht wieso, aber ich interessiere mich gerade für die Kündigungsfrist an meiner jetzigen Stelle, Uniklinik, Beschäftigungszeit < 1 Jahr.
Im TdL-Vertrag steht folgendes:
§ 34
Kündigung des Arbeitsverhältnisses
(1)
1 Die Kündigungsfrist beträgt bis zum Ende des sechsten Monats seit Beginn des Arbeitsverhältnisses zwei Wochen zum Monatsschluss.
2 Im Übrigen beträgt die Kündigungsfrist bei einer Beschäftigungszeit (Absatz 3 Satz 1 und 2)
bis zu einem Jahr ein Monat zum Monatsschluss,
von mehr als einem Jahr 6 Wochen,
von mindestens 5 Jahren 3 Monate,
von mindestens 8 Jahren 4 Monate,
von mindestens 10 Jahren 5 Monate,
von mindestens 12 Jahren 6 Monate
zum Schluss eines Kalendervierteljahres.
Na, klasse, heisst das jetzt a) dass ich mit einer Frist von einem Monat aber nur zum 01.10 (Kalendervierteljahr) kündigen kann, oder jeweils mit einer Frist von einem Monat zu einem beliebigen Monatsschluss??
Danke und Gruss!