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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Frage zum Dienst!!!!!!!!



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Hardyle
03.06.2007, 14:42
Was aber, wenn man die Uni an der 1. OP angibt, dort aber keinen Platz bekommt - hab das jetzt so verstanden, dass das möglich sein könnte - wird man dann einfach irgendeiner Uni zu geteilt???
Gibt es irgendwelche Fällen, in denen es mit einer erneuten Zulassung an der Uni nicht geklappt hat?

starbase135
03.06.2007, 15:26
Was aber, wenn man die Uni an der 1. OP angibt, dort aber keinen Platz bekommt - hab das jetzt so verstanden, dass das möglich sein könnte - wird man dann einfach irgendeiner Uni zu geteilt???
Gibt es irgendwelche Fällen, in denen es mit einer erneuten Zulassung an der Uni nicht geklappt hat?

1. Wenn die Zulassung an der Uni nicht möglich sein sollte (--> unwahrscheinlich), dann werden natürlich die Ortspräferenzen abgeklappert.

2. Keine Ahnung, da müsste sich mal jemand aus dem Forum melden.

Allgemein ist das Verfahren doch viel zu kompliziert. Die ZVS könnte doch einfach die Leute, sofern die das wünschen auf auf der Uni, für die sie die Zulassung erhalten hatten, einfach per Vorab-Quote zulassen und gut ist...

JackyM
03.06.2007, 17:07
@starbase135: Ok, dann werd ich meine Frage nochmal hier stellen, du hast sie nämlich nicht wirklich beantwortet. :-nix

Wenn ich im September eine Zusage für einen Studienplatz bekomme und im Januar erst mit Zivi anfange, wird mir der Studienplatz dann trotzdem "reserviert", sodass ich nach dem Zivi Anspruch darauf erheben kann oder verfällt der Studienplatz, weil ich zur Zeit der Zusage (Ende September) noch nicht Zivi bin?

Naibaf
03.06.2007, 17:12
Hm ich glaube dann solltest du dich schonmal einschreiben im september, so dass sie dich quasi aus dem studium rausziehen und der platz dir dann warmgehalten wird (werden muss.)

Durch deinen Zivildienst dürfen dir rechtlich gesehen keine Nachteile entstehen.

Smithers
03.06.2007, 17:17
Gibt es für solche Fälle nicht die Möglichkeit den Zivildienst NACH dem Studium zu absolvieren??

Naibaf
03.06.2007, 17:32
Zurückgestellt wird man, wenn eine "besondere Härte" vorliegt, bspw. wenn man belegen kann, dass man hilfsbedürftige Angehörige pflegen muss oder im elterlichen Betrieb unentbehrlich ist. Auf diese Sonderfälle soll hier aber nicht eingegangen werden. Der häufigste Zurückstellungsgrund für Studierende ist die "weitestgehende Förderung" eines Studiums. Diese besteht immer dann, wenn das zweite Drittel der Mindestausbildungszeit erreicht ist. Das ist die Zeit, vor der man sich nicht zum Examen anmelden kann, sie ist quasi immer identisch mit der Regelstudienzeit. Wenn diese also 10 Semester beträgt, wäre das nach 20 Monaten, also ab dem 3. Monat des 4. Semesters. Ist dieses zweite Drittel noch nicht erreicht, besteht kein Anspruch auf eine Zurückstellung, und man kann eingezogen werden - egal, wie nah die Vordiplomsprüfungen liegen oder wie kurz man erst studiert.


hoffe das stimmt so.

starbase135
03.06.2007, 17:35
Was wird denn jetzt hier erzählt...

Nix mit Einschreiben. Sofern jemand eine Zulassung zu diesem WS erhält, der Dienst leistet oder Dienst leisten wird (denn um JackyM's Frage zu beantworten, was sie in diesem Thread weiter vorne eigentlich auch schon wurde, spielt es keine Rolle, wann der Dienst ist, wichtig ist nur, dass durch den Dienst das Studium nicht angetreten werden kann) lässt er den Platz einfach links liegen. Wenn derjenige sich dann zum nächsten WS erneut bewirbt schickt er die Dienstbescheinigung an die ZVS und setzt die Universität, für die er ein WS zuvor eine Zulassung erhalten hat auf Ortspräferenz 1. Eine bevorzugte Zulassung wird dann i.d.R. an dieser Uni erfolgen.

Hardyle
03.06.2007, 20:40
1. Wenn die Zulassung an der Uni nicht möglich sein
sollte (--> unwahrscheinlich), dann werden natürlich die Ortspräferenzen
abgeklappert.Mmh, aber wenn ich das Obige richtig verstanden hab,
dann kann ich doch bei einer Zulassung über das AdH garkeine anderen
Ortspräferenzen angeben, sondern kann einzig und allein diese Uni angeben,
damit mir mein Anspruch auf diesen Platz nicht verloren geht ... oder habe
ich da heute Mittag was falsch verstanden?


Allgemein ist das Verfahren doch viel zu kompliziert.
Die ZVS könnte doch einfach die Leute, sofern die das wünschen auf auf
der Uni, für die sie die Zulassung erhalten hatten, einfach per
Vorab-Quote zulassen und gut ist...Ich dachte ursprünglich
eigentlich auch, dass das so oder ähnlich funktionieren würde (wäre wohl
sicher auch weniger bürokratischer Aufwand)

starbase135
03.06.2007, 20:46
Mmh, aber wenn ich das Obige richtig verstanden hab,
dann kann ich doch bei einer Zulassung über das AdH garkeine anderen
Ortspräferenzen angeben, sondern kann einzig und allein diese Uni angeben,
damit mir mein Anspruch auf diesen Platz nicht verloren geht ... oder habe
ich da heute Mittag was falsch verstanden?

Die Uni soll nicht alleine angegeben werden, muss jedoch in allen Quoten in die 1. Ortspräferenz. Die ZVS braucht ja auch noch andere Unis, sollte eine Zulassung an der "alten" Uni wider Erwarten nicht möglich sein. Du müsstest (FSJ gilt ja auch als Dienst, oder?) die Uni, für die du dieses WS eine Zulassung erhältst, nächstes WS in allen Quoten auf OP 1 setzten, alle anderen Unis auf den anderen OP sind total egal, was die bevorzugte Zulassung angeht.

gonzales
03.06.2007, 21:12
Die Uni soll nicht alleine angegeben werden, muss jedoch in allen Quoten in die 1. Ortspräferenz. Die ZVS braucht ja auch noch andere Unis, sollte eine Zulassung an der "alten" Uni wider Erwarten nicht möglich sein. Du müsstest (FSJ gilt ja auch als Dienst, oder?) die Uni, für die du dieses WS eine Zulassung erhältst, nächstes WS in allen Quoten auf OP 1 setzten, alle anderen Unis auf den anderen OP sind total egal, was die bevorzugte Zulassung angeht.

Das stimmt so nicht!!!!! Ich weiss nicht wo du das her hast, oder auf welche Quellen du dich beziehst????? aber wenn man eine Zulassung im AdH erhält, gibt man lediglich diese uni in der adh-liste an erster stelle an. Auch muss die bevorzugte zulassung nach dem dienst angekreuzt werden!
man nimmt nicht an der abibestenquote teil!!! (Quelle nochmal:http://www.zvs.de/anton/hilfe/maske7/hilfe703a.htm)

zitat: "Vorsicht, falls Sie weitere Hochschulen in andere Rubriken eintragen! Der Anspruch auf erneute Auswahl besteht nämlich nur in der Quote, in der Sie zugelassen waren. Die Quoten Abiturbeste, Wartezeit und Auswahlverfahren der Hochschulen werden in genau dieser Reihenfolge nacheinander abgearbeitet. Nennen Sie in einer vorrangigen Quote (z.B. in der Wartezeitquote) Studienorte und werden in dieser Quote ausgewählt und eventuell an einem nachrangigen Ort zugelassen, entfällt der Anspruch auf die bevorzugte Auswahl in der nachrangigen Quote "Auswahlverfahren der Hochschulen". Es kann dadurch unter Umständen zu von Bewerbern nicht gewünschten Hochschulzuweisungen kommen."

also besser mal vorher genau informieren, bevor du andere leute verunsicherst :-meinung

trotzdem schönen abend noch....

Hardyle
03.06.2007, 21:17
@Starbase: Ok, dann hatte ich das falsch verstanden. Sollte ich also beispielsweise für Erlangen eine Zulassung haben, würde ich Erlangen auf Platz eins setzen, alle meine anderen möglichen "Wunschunis" würde ich auf die Ränge 2 bis 6 verteilen, richtig?

@ganzales: Danke. Das heißt, da ich wohl wenn dann eine Zulassung im AdH kriegen sollte, gebe ich bei der "Zweitbewerbung" nach dem Dienst nur das AdH an - klingt logisch!

starbase135
03.06.2007, 21:18
Es gibt auf der ZVS-Seite 3 bis 4 Seiten, die dieses Thema behandeln und auf allen stehen zerstückelte, z.T. unterschiedliche Infos, die dann auch noch von Aussagen von ZVS-Mitarbeitern negiert oder verdreht werden. So wie das auf der Anton-Seite steht, kann man es auf der "normalen" ZVS-Seite nicht finden.

Umso besser, dass es jetzt mal konkret genannt wird. Demnach immer nur die Quote besetzen, in der man eine Zulassung erhalten hat und immer schön auf OP 1. Damit sollte dieser thread dann ja auch eigentlich sein logisches Ende gefunden haben.

Hardyle
03.06.2007, 21:36
Jo, also ich hätte es definitiv auch nicht gefunden ...
Freu mich, dass ihr das daher so bravourös gemeistert habt :-peng

gonzales
04.06.2007, 09:00
Hab auch mehrere Monate und Anrufe gebraucht :-wow
Also keine Sorge, geht schon alles schief. Und über den Vorteil schon vor allen anderen zu wissen, wo's hingeht, freu ich mich immer noch.
Da pick ich mir doch erstmal die Rosinen auf dem Wohnungsmarkt raus :-top

Euch allen viel Glück bei der Bewqerbung, lg gonzales

Hardyle
04.06.2007, 10:18
@Gonzales: Jo, das seh ich auch als praktischsten Punkt von allen! ;) Dann kann man wenigstens auch als Med.stud vorher halbwegs gut planen!

Hab aber jetzt noch eine Frage und zwar heißt es ja, dass man den Dienst bis zu 2 Sem. später (in den Beispielen im Merkblatt hört es sich sogar nach 3 Sem an) antreten kann als Dienstende. Was ich dazwischen drin mach, ist aber egal, oder?
Nämlich folgendes: Ich würde evtl. meinen Vertrag verkürzen (also früher Kündigen; mind. 6 Monate FSJ is klar) um noch ein bisschen die Welt zu sehen, falls das mit dem (Sommer-)AuPair klappen sollte.
Würde ich jetzt aber beispielsweise mein FSJ noch vor dem Beginn des SS, also im April kündigen, müsste ich mich ja demnach nicht gleich für April bewerben (geht ja eh nicht bei allen Unis), sondern könnte trotzdem bis zum WS warten und das AuPair machen - richtig???

thinker
04.06.2007, 10:56
Jap ;)
Man muss es halt 2 Semester nach der Zusage "ausgenutzt" haben....


Gruß

kamillentee
07.06.2007, 12:53
hallo,
nochmal damit ich das auch richtig verstehe...

habe folgendes mal durchgelesen
" Ist die frühere Zulassung im Auswahlverfahren einer Hochschule oder im Losverfahren einer Hochschule nach §10 Abs. 8 erfolgt, lässt diese Hochschule in ihrem Auswahlverfahren die Bewerberin oder den Bewerber
vorab erneut zu." das is aus nrw.
die bundesweite regelung lässt das "in ihrem Auswahlverfahren" weg, macht das nun irgend einen unterschied, nein oder?

also wenn ich mich jetzt per losverfahren bewerbe und nen platz kriege obwohl ich jetzt meinen dienst antrete, bekomme ich nach dem dienst den platz, roger?
was mich noch stört ist dieses "vorab", das scheint ja ne tolle juristische sache zu sein, kann sich da jmd vorstellen was bzw welchen freiraum das bezwecken soll?

[N]eo[C]ortex
07.06.2007, 21:24
sorry, hatte hier einen bescheurten beitrag geschrieben...

Lytte
07.06.2007, 21:33
warum auf einmal der rückzieher?

Hardyle
07.06.2007, 21:35
@Neo: Schon zu spät, ich habs gelesen ... :-D