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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Frage zum Dienst!!!!!!!!



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Smithers
03.06.2007, 11:32
Wenn man sich während des Dienstes (zB Zivildienst) bewirbt und einen Platz bekommt, dann hat man ja danach Anspruch auf diesen Studienplatz. Wie verhält es sich, wenn ich mich während des Dienstes 2mal bewerbe (einmal zum Wintersemester und einmal zum Sommersemester) und jedesmal einen Studienplatz bekomme, aber jeweils an einer anderen Uni. Habe ich dann nach dem Dienst Anspruch auf beide Studienplätze und kann es mir aussuchen??????

thinker
03.06.2007, 11:45
Man hat ja nur Anspruch auf einen Platz und nicht auf den Ort. Deswegen würde 2mal bewerben gar nichts bringen.

So würde ich das jetzt mal erfassen ;)


gruß

starbase135
03.06.2007, 11:51
Man hat lediglich Recht auf bevorzugte Zulassung an dieser Universität. Bedenke, dass du zu deiner nächsten Bewerbung diese Uni dann in allen Quoten auf Ortspräferenz 1 setzen musst, um diesen Anspruch geltend zu machen. In der Regel erfolgt dann auch die Zulassung wieder an diesem Ort, aber manchmal reicht, bei massiver Verschärfung der Zulassungs voraussetzungen an den Unis, der "Dienst-Bonus" nicht aus und man wird wo anders zugelassen.

Logo
03.06.2007, 11:57
'Multiple exclamation marks are a sure sign of a diseased mind.'



Entschuldigung, aber ein Ausrufezeichen im Topic hätte es doch auch getan oder? :-)

Evil
03.06.2007, 12:05
Jawohl, Herr Oberlehrer!!! :-))

Smithers
03.06.2007, 12:31
@starbase: Habe ich diesen Dienst-Bonus an beiden Universitäten, wenn ich während des Dienstes an 2 Universitäten angenommen wurde??


@Logo: Wenn du zum Topic nichts beizutragen hast, dann meide bitte diesen Thread und geh mir nicht mit Klugscheißereien auf die Nerven. Aber schön, dass du zeigst wie toll du Englisch kannst :-wand . Danke. Vollidiot!!!!!!!!!!!!!

nanni83
03.06.2007, 12:43
@starbase: Habe ich diesen Dienst-Bonus an beiden Universitäten, wenn ich während des Dienstes an 2 Universitäten angenommen wurde??

Oh man

@Logo: Wenn du zum Topic nichts beizutragen hast, dann meide bitte diesen Thread und geh mir nicht mit Klugscheißereien auf die Nerven. Aber schön, dass du zeigst wie toll du Englisch kannst :-wand . Danke. Vollidiot!!!!!!!!!!!!!

Ich würde an deiner Stelle, meine Einstellung etwas überdenken.

Smithers
03.06.2007, 12:54
@nanni: Meine Einstellung ist die, dass man in einem Forum versucht gemeinsam Antworten auf Fragen zu finden. Klugscheißer kann ich nicht ausstehen, vor allem, wenn sie dann nichtmal produktive Beiträge bringen. Tut mir Leid!! Meine Einstellung...

Evil
03.06.2007, 13:04
Das kannst Du ruhig den Mods überlassen, dazu habe ich ja schon was geschrieben.
Jedenfalls möchte ich Dich doch freundlich bitten, Beleidigungen wie Vollidiot und Klugscheißer aus Deinen Beiträgen herauszuhalten, es gibt auch sowas wie Netiquette... außerdem bist Du dann nicht besser.

Evil, Moderator MEDI-LEARN

starbase135
03.06.2007, 13:35
@starbase: Habe ich diesen Dienst-Bonus an beiden Universitäten, wenn ich während des Dienstes an 2 Universitäten angenommen wurde??

Ich weiß nicht genau, wie die ZVS verfährt, wenn ma sich vor und während seines Dienstes fürs WS und SoSe bewirbt. Wenn man sich jedoch den Text auf der ZVS-Seite durchliest, müsste es wie folgt sein:

Wenn du dich fürs WS 2007/08 bewirbst und beispielsweise eine Zulassung für Heidelberg bekommst, kannst du zum WS 2008/09 bevorzugt in Heidelberg zugelassen werden, sofern du alles bezüglich deines Dienstes bei der ZVS eingereicht hast und Heidelberg in allen Quoten in erster Ortspräferenz nennst. Wenn du dich zum SoSe 2008 abermals bewirbst und dort wieder einer Zulassung erhältst, kannst du (so wie ich es sehe) nicht zum folgenden WS sondern erst wieder zum folgenden SoSe für diese Universität bevorzugt zugelassen werden, da du ja schließlich deinen Platz im SoSe erhalten hast. Es wäre ja schließlich auch unfair, wenn man mit beispielsweise 1,9 einen Platz im SoSe bekommt, den man mit dieser DN nicht im WS bekommen hätte, aber dann wiederum im WS bevorzugt zugelassen wird für einen Platz aus dem SoSe... .

Also:

- Platz im WS 2007/08 erhalten --> bevorzugte Zulassung zum WS 2008/09
- Platz im SoSe 2008 erhalten --> bevorzugte Zulassung zum SoSe 2009
- für eine Zulassung, die im SoSe erteilt wurde, eine bevorzugte Zulassung im WS zu erhalten und umgekehrt ist meines Erachtens nicht möglich.

Mein Ratschlag: Morgen mal bei der ZVS anrufen und fragen.

Smithers
03.06.2007, 13:39
@evil: Geht klar. Wird nicht wieder vorkommen :-wow

@starbase: Danke für die Auskunft :-top Würde absolut Sinn machen wenn es so wäre...

Naibaf
03.06.2007, 13:41
Stimmt so nicht, das mit WS und SS ist vollkommen egal.



Erfolgte die Zulassung während des Dienstes in der Abiturbestenquote und möchten Sie Ihr Studium an derselben Hochschule aufnehmen, müssen Sie nur den Ort der früheren Zulassung in die Rubrik für die Abiturbestenquote
eintragen. Sie erhalten dann einen Studienplatz an derselben Hochschule, an der Sie bereits während Ihres Dienstes zugelassen wurden.
Falls Sie an einem anderen Ort als an demjenigen der früheren Zulassung studieren möchten, entfällt zum Wintersemester 2007/08 der
Anspruch auf erneute Auswahl nach einem Dienst.




Wer zum gewünschten Studium zugelassen wurde, aber an der Einschreibung wegen eines Dienstes gehindert war, hat bei Dienstende Anspruch auf erneute Auswahl – im gleichen Studiengang und vor allen anderen.

vor allen anderen, heisst vor allen anderen, ne?

achja: Quelle ist M6a und unzählige Telefonate mit den netten ZVS Mitarbeitern :-blush

starbase135
03.06.2007, 13:58
Das trifft ja auch zu für die Abiturbestenquote. Über diese ZVS ja auch vollen Einfluss. Wenn die Zulassung jedoch übers AdH erfolgte, so hat man nach dem Dienst nur Anspruch auf einen "abstrakten" Studienplatz, daher bekommt man garantiert eine erneute Zulassung, welche jedoch nicht zwangsläufig am Ort der letzten Zulassung erfolgen muss.

Hierzu die ZVS-Seite:

Der Anspruch, nach Dienstende bevorzugt vor allen anderen wieder einen Studienplatz zu erhalten, gilt aber nur für einen "abstrakten" Studienplatz. Ob der konkrete Studienplatz auch wieder an der gleichen Hochschule wie bei der ursprünglichen Zulassung sein wird, hängt von der aktuellen Konkurrenz bei der erneuten Bewerbung ab. Wer jedoch nach dem Dienst auch den gleichen Studienort wieder haben möchte, kann die Chancen durch einen "Antrag auf bevorzugte Berücksichtigung des ersten Studienwunsches" (Ortsantrag) verbessern. Man kann jedoch auch bei der erneuten Bewerbung andere Studienortwünsche nennen.

Hardyle
03.06.2007, 14:06
Wer zum gewünschten Studium zugelassen wurde, aber an der Einschreibung wegen eines Dienstes gehindert war, hat bei Dienstende Anspruch auf erneute Auswahl – im gleichen Studiengang und vor allen anderen.
Gilt das denn nun im Allgemeinen oder nur für eine bestimmte Quote?
Ich check das System bisher nur eher dürftig.

Wo habt ihr eigentlich immer die ganzen Infos her? Ich find auf der Seite der ZVS immer so gut wie nichts - die ist soooo wahnsinnig unübersichtlich! :-???

Naibaf
03.06.2007, 14:11
also woher du die zvs texte hast, musst du mir mal sagen:

ich bin "strikt" nach dem hier vorgegangen

http://www.zvs.de/Service/Download/M06a.pdf

und sollte meinen platz in gießen den ich im sose 07 bekommen habe nun nach meinem dienst zum ws07/08 auch wiederbekommen.

was du hier schreibst macht mir jetzt schon ein wenig panik

gonzales
03.06.2007, 14:38
also am übersichtlichsten finde ich folgende seite: http://www.zvs.de/anton/hilfe/maske7/hilfe703a.htm

ich hatte ne zusage zum letzten ws in hannover (im adh) und hab diesen platz dementsprechend dieses ws zu 100% sicher.
aber es stimmt schon die zvs-seite an sich ist furchtbar :-notify

lg gonzales

Hardyle
03.06.2007, 14:44
@Gonzales: Danke, ich hatte bisher nur bei Downloads die Info über FSJ gefunden, aber das ist ja nur allgemeines Geplänkel ... das M06a hab ich leider nirgends gesehen!

starbase135
03.06.2007, 14:49
was du hier schreibst macht mir jetzt schon ein wenig panik

Das ist nicht meine Absicht gewesen^^ Mit einem kompetenten ZVS-Mitarbeiter zu reden wird wohl die einzig richtige Auskunft bringen. Jedoch finde ich die bevorzugte Zulassung zum WS, wenn man einen Platz im SoSe bekommen hatte nach wie vor fragwürdig, da die Zulassungsbeschränkungen im SoSe ja z.T. um einiges niedriger liegen als im WS.

Was sicher ist: Die erneute Zulassung an genau der selben Uni ist nicht SICHER.

Smithers
03.06.2007, 15:12
Wenn man sich bei der ZVS bewirbt und man hätte eigentlich ein Recht auf bevorzugte Auswahl für eine bestimmte Uni, aber man nennt diese nicht an erster Ortspräferenz: Verfällt das Recht auf Bevorzugung dann komplett?
Und wie ist das jetzt mit WiSE und SoSE?

starbase135
03.06.2007, 15:34
Wenn man sich bei der ZVS bewirbt und man hätte eigentlich ein Recht auf bevorzugte Auswahl für eine bestimmte Uni, aber man nennt diese nicht an erster Ortspräferenz: Verfällt das Recht auf Bevorzugung dann komplett?
Und wie ist das jetzt mit WiSE und SoSE?

Ohne 1. Ortspräferenz verfällt der Anspruch in der Tat. Was WiSe und SoSe angeht waren das alles nur Vermutungen, daher sollte man dahingehend wohl eher mit der ZVS reden.