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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Ärztekammer



Medimatze
03.06.2007, 16:08
Habt Ihr eine Ahnung, ob man zur Ärztekammer persönlich muss, oder kann man das auch schicken?

Ine
03.06.2007, 16:32
Man kann sich die Anmeldeunterlagen auch zuschicken lassen, ausfüllen und beglaubigte Kopien zurückschicken. Ich war bisher nie dort.

Stroke Unit
03.06.2007, 21:58
Ich glaube die Anmeldungsbögen kann man sich zumindestens in Hessen auch ausm Netz ziehn..

trinity
03.06.2007, 22:05
in bayern auch... www.blaek.de

Grombühlerin
08.06.2007, 08:57
ist eigentlich die Ärztekammer zuständig wo ich wohne oder die wo ich arbeiten werde?

Wenns verschiedene Bundesländer sind...

apple
08.06.2007, 13:30
In meiner heute per Post angekommenen Approbation :-) steht:
"Sofern Sie beabsichtigen, den ärztlichen Beruf im Land Thüringen auszuüben, sind Sie nach §... verpflichtet, sich innerhalb eines Monats nach Aufnahme der beruflichen Tätigkeit bei der zuständigen Landesärztekammer und dem zuständigen Gesundheitsamt anzumelden.
Üben Sie den ärztlichen Beruf außerhalb von Thüringen aus, so sind die in dem jeweiligen Land geltenden Vorschriften bezüglich der Meldung zu beachten."

Also geht`s wohl danach wo du arbeitest und net wo du wohnst.

Medimatze
08.06.2007, 13:47
Also man kann sich die Unterlagen schicken lassen und muss dann eine Approbationskopie (beglaubigt) und eine Zeugniskopie (auch beglaubigt) mit 2 Fotos hinschicken. Dann kann man sich den Weg sparen.

apple
19.06.2007, 12:53
Hab ich das jetzt richtig verstanden, dass man sich bei der LÄK anmelden muss, sich von der gesetzlichen Rentenversicherung abmelden muss und sich einen Arztausweis ausstellen lassen kann ? Oder hab ich noch etwas vergessen ?
Und ist die Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL) das gleiche wie das Versorgungswerk ? Hab da nämlich in meinem Personalbogen auch einen Fragebogen mitbekommen, wo gefragt wird ob man Versicherungsrentenberechtigter der VBL oder einer anderen Versorgungseinrichtung ist und ob man aufgrund von Tarifverträgen, der Satzung der VBL oder der Satzung einer Zusatzversorgungseinrichtung von der Versicherungspflicht befreit worden ist und ich kapier diese Frage irgendwie nicht :-nix
Dieser Kram ist echt ätzend :-peng

Und noch eine Frage: Ich hatte vor 2 Wochen Promo- Verteidigung, hab aber noch keine Urkunde bekommen (bin mir aber recht sicher dass ich net durchgefalln bin ;-)). Kann ich da jetzt schon z.B. auf dem Anmeldebogen der LÄK bei "Titel" Dr. hinschreiben oder darf ich das erst wenn ich meine Urkunde hab ? :-nix

Bille11
19.06.2007, 16:05
wie? von der gesetzlichen rentenversicherung abmelden?? .-nix

das andere hab ich alles brav gemacht.. :-))

hennessy
19.06.2007, 16:09
von der gesetzlichen rentenversicherung abmelden??

es könnte sein, dass die gesetzliche Rentenversicherung dann nicht zum Tragen kommt, wenn man in die Ärzteversorgung eintreten möchte. Oder irre ich mich da??

gruß
hennessy

Bille11
19.06.2007, 16:27
möchte? muss?

ich dacht ich bin zwingend in der ärzteversorgung.-.. verdammt jetzt muss ich mir das alles nochmal durchlesen..

aber meine schönen blauen schülerausweis-arztausweis hab ich schon :-))

hennessy
19.06.2007, 16:40
Hallo Bille,
ich bin mir nicht ganz sicher, aber ich glaube, Du könntest (theoretisch) auch in der ganz normalen gesetzlichen Rentenversicherung Mitglied sein. Weiß jemand mehr??

gruß
hennessy

Bille11
19.06.2007, 18:46
ich frag mal meine papa - der sollte das wissen (sowohl das mit der gesetzlichen als auch mit dem procedere berufsständisches versorgungswerk).. oder ich ruf theo an (laek-chef).. :-) der war tanzstundenherr meiner mama und meinte, ich könne JEEEDERZEIT bei ihm anrufen, wenn ich probleme beruflich oder des lebens hätte.. :-))

Linda.1001
19.06.2007, 19:44
Hallo Bille,
ich bin mir nicht ganz sicher, aber ich glaube, Du könntest (theoretisch) auch in der ganz normalen gesetzlichen Rentenversicherung Mitglied sein. Weiß jemand mehr??

gruß
hennessy

Ich hab das mal von einem von Papa'S Kollegen mitgekriegt, dass der in der GKV war, das geht meines Kenntnisstandes nach.

Evil
19.06.2007, 19:53
In die gesetzliche Krankenversicherung werden sicherlich auch die meisten Berufsanfänger gehen, es ging aber um die Rentenversicherung.

Und da kann man sich in der Tat bei Berufsstart von der staatlichen ab- und in der Ärzteversorgung anmelden (das ist defintiv schlauer als in der staatlichen drinzubleiben)... das hab ich aber auch in die Assistenzarzt-FAQ geschrieben, die könnte mal jemand lesen ;-)